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   BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH   

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https://dejure.org/2000,2325
BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH (https://dejure.org/2000,2325)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH (https://dejure.org/2000,2325)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH (https://dejure.org/2000,2325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Compositfüllung - Amalgamfüllung - Kostenübernahme - Risikobewertung - Auskunft - Prozeßkostenhilfe - Beschwerde - Nichtzulassung - Revision

  • Judicialis

    SGG § 73a Abs 1 Satz 1; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 15; SGG § 73 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 2 WF 68/98

    Prozesskostenhilfe für die auf Notunterhalt gerichtete einstweilige Verfügung;

    Auszug aus BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (Meyer-Ladewig, aaO; vgl zB OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245; OLG Thüringen, FamRZ 1998 1179; OLG Celle, NdsRpfl 1998, 90; OLG Zweibrücken, MDR 1999, 486; OLG Köln, FamRZ 1999, 1353).
  • OLG Köln, 22.09.1998 - 4 WF 171/98
    Auszug aus BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (Meyer-Ladewig, aaO; vgl zB OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245; OLG Thüringen, FamRZ 1998 1179; OLG Celle, NdsRpfl 1998, 90; OLG Zweibrücken, MDR 1999, 486; OLG Köln, FamRZ 1999, 1353).
  • OLG Brandenburg, 13.05.1997 - 10 WF 16/97
    Auszug aus BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (Meyer-Ladewig, aaO; vgl zB OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245; OLG Thüringen, FamRZ 1998 1179; OLG Celle, NdsRpfl 1998, 90; OLG Zweibrücken, MDR 1999, 486; OLG Köln, FamRZ 1999, 1353).
  • BSG, 10.03.1976 - 7 BAr 36/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bewilligung des Armenrechts - Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozeßkosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73a RdNr 8; Philippi in: Zöller, ZPO, 21. Aufl 1999, § 114 RdNr 30 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Selbst wenn sie indes wegen der bereits vor Erlass des Bescheids vom 12. Januar 2009 eingetretenen Erledigung des Zusicherungsbegehrens über eine isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGG) einen Anspruch auf Aufhebung dieses Bescheids sowie des Widerspruchsbescheids vom 7. August 2009 haben sollten (vgl. hierzu etwa BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 ), erscheint die Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO mutwillig; eine mutwillige Rechtsverfolgung ist dann anzunehmen, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine (vermeintlichen) Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 6; ferner BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1; SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Parallelverfahren; Prozesskostenhilfe; selbe

    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, von der Prozessführung absehen oder seine Rechte nicht in gleicher Weise geltend machen würde (BSG, Beschluss vom 05.03.2015 - B 8 SO 38/14 BH, Rn. 7; BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH, Rn. 4, beide juris).

    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (BSG, Beschluss vom 24.05.2000, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
    Mutwillig ist die Rechtsverfolgung daher gemäß § 114 ZPO dann, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, den Prozess nicht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH).

    Er wird keinen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen kann (vgl. BSG, Beschluss vom 25.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH).

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