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   BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93   

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https://dejure.org/1996,3695
BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 (https://dejure.org/1996,3695)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 (https://dejure.org/1996,3695)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 6 RKa 40/93 (https://dejure.org/1996,3695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit - Beigeladener - Hauptgeteiligter - Sozialgerichtsprozess - Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 400
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93
    Sie hält es dagegen nicht für zulässig, über eine gesonderte Wertfestsetzung die voneinander abweichenden Interessen der Prozeßbeteiligten zur Geltung zu bringen (vgl dazu im einzelnen die Nachweise in BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 6).

    Dieser hat in dem Beschluß vom 25. November 1992 (SozR 3-1930 § 8 Nr. 1) die Frage nach der Zulässigkeit unterschiedlicher Gegenstandswerte für die verschiedenen Prozeßbeteiligten ausdrücklich offengelassen und nur entschieden, daß für einen Beigeladenen kein höherer Gegenstandswert festgesetzt werden kann als für die Hauptbeteiligten.

  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93
    Das bedeutet, daß grundsätzlich auch im sozialgerichtlichen Verfahren der Gegenstandswert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bemessen ist (vgl zum Ganzen BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Selbst wenn die damit potenziell verbundene Kostenbelastung des im Rechtsstreit unterlegenen Vertragsarztes sachgerecht eingegrenzt werden kann (s zur niedrigeren Streitwertfestsetzung nach altem Recht: Beschluss des Senats vom 19. Februar 1996 - SozR 3-1930 § 8 Nr. 2; vgl auch Engelhard, NZS 2004, 299 ff), muss der Vertragsarzt aber vor Klageerhebung jedenfalls damit rechnen, dass ihn ggf die Verpflichtung trifft, auch die Anwaltskosten der beigeladenen Körperschaften zu übernehmen.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Abzustellen ist auf das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 8 sowie Wenner/Bernhard, NZS 2001, 57, 58).
  • BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von

    Danach ist in erster Linie die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
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