Rechtsprechung
   BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,988
BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88 (https://dejure.org/1990,988)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1990 - 6 RKa 27/88 (https://dejure.org/1990,988)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - 6 RKa 27/88 (https://dejure.org/1990,988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 30
  • NJW 1991, 776
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 3/89

    Notwendige Beiladung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrages

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Ihnen müssen aber solche Ärzte gleichgestellt werden, die ihr Gerät vor Inkrafttreten der GGRl angeschafft hatten und dafür zumindest möglicherweise auch nach diesem Zeitpunkt keiner Genehmigung bedurften (vgl Urteil des Senats vom 26. Oktober 1989 - BSGE 66, 24 = SozR 1500 § 75 Nr. 79).

    Wenn für die Unvereinbarkeit Gründe sprächen, wären die Partner des Bundesmantelvertrages notwendig beizuladen (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1989 aaO).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Diese Unterscheidung zwischen nicht bedarfsgerechter und existenzgefährdender Zulassung ist auch verfassungsrechtlich geboten (vgl BVerfGE 11, 168, 190 f).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Die Möglichkeit einer Verletzung von Rechten des Klägers darf nicht ausgeschlossen werden können (BSG SozR 1500 § 54 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Nr. 67; BSGE 43, 134, 141; vgl auch BSG SozR 2200 § 368b Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 4).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Die subjektive Beschwer ist nur dann nicht gegeben, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein (BVerwG NJW 1982, 2513, 2514), dh die geltend gemachten Rechte bestehen oder dem Kläger zustehen können.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.1988 - L 1 Ka 1647/88

    Klage; Großgerät; Krankenversicherung; Kassenärztliche Vereinigung; Aufstellung;

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. September 1988 1 Ka 1647/88 - und des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Februar 1987 und vom 6. Juli 1988 aufzuheben und die Beklagte unter Aufhebung der Bescheide vom 17. Dezember 1985, 11. Juni 1986 und 27. Mai 1987 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 18. September 1986, 27. Mai 1987 und 28. Juli 1987 zu verurteilen, den Beigeladenen die Zustimmung zur Ausführung ärztlicher Sachleistungen mit einem Computertomographen zu versagen und sie von der Teilhabe am kassenärztlichen Überweisungsverkehr auszuschließen,.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1989 - L 11 Ka 37/89

    Krankenversicherung; Großgerät; Großgeräteausschuß; Verwaltungsakt; Planung;

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Diese wird aber durch eine Überzahl von Geräten ebenfalls beeinträchtigt, weil die schlechte Auslastung der teuren Geräte den Arzt zur Erbringung von nicht notwendigen Leistungen führen kann, um das Verhältnis zwischen Kosten und Honorareinnahmen zu verbessern (vgl Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. August 1989 - L 11 Ka 37/89 - S 17).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88
    Die Klagebefugnis ist gegeben, wenn dieser Norm ein Rechtssatz zu entnehmen ist, der zumindest auch den Individualinteressen des Klägers zu dienen bestimmt ist (vgl BVerfGE 27, 297, 307).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Dabei ist im Einzelfall maßgebend, ob die Möglichkeit besteht, dass der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Drittbetroffenen bezweckt (BSG SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; BSGE 67, 30, 31 f = SozR 3-2200 § 368n Nr. 1; BSGE 68, 291, 293 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Hieran würde es fehlen, wenn die als eigene und als verletzt geltend gemachten Rechte im positiven Recht nach keiner Betrachtungsweise bestehen, der Verwaltungsakt sie schon deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzen kann (stRspr, stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; siehe auch BVerfGE 83, 182, 195 f; BSG, Urteil vom 15. Mai 1991, BSGE 68, 291, 292 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; Urteil vom 9. Mai 1990, BSGE 67, 30, 33 ff = SozR 3-2200 § 268n Nr. 1).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    In Konkretisierung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB V erkennt die Rechtsprechung die Klagebefugnis regelmäßig an, wenn nach der Behauptung des Klägers der angefochtene Verwaltungsakt in dessen eigene rechtliche Interessen eingreift (vgl BSGE 26, 237, 238; 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSGE 60, 248, 249 = SozR 1500 § 54 Nr. 67; BSG SozR 3-2200 § 368n Nr. 1 S 2; BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 37 f).

    Ein von einem Verwaltungsakt betroffener Dritter ist klagebefugt, wenn die von ihm geltend gemachten rechtlichen Interessen vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm erfaßt sind (BSG SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; SozR 3-2200 § 368n Nr. 1 S 2; SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 S 4), dh, wenn dieser Norm ein Rechtssatz zu entnehmen ist, der zumindest auch seinem Interesse zu dienen geeignet ist (zum ganzen ausführlich BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 37 f; zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht