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   BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R   

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BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R (https://dejure.org/1998,1387)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R (https://dejure.org/1998,1387)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - B 2 U 3/97 R (https://dejure.org/1998,1387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Verkehrsunfall - Versicherter Personenkreis - Betreuung - Selbständig - Tagesmutter - Kindergärtnerin - Zuständigkeit - Entschädigung

  • Judicialis

    RVO § 539 Abs 1 Nr 1; ; RVO § 539 Abs 2; ; SGG § 75

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG § 75 Abs. 2; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1; RVO § 539 Abs. 2; RVO § 548 Abs. 1 S. 1; RVO § 550 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; JWG § 28; JWG § 29; SGB VIII § 23
    Unfallversicherungsschutz einer Tagesmutter (Tagespflegeperson)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1
    Unfallversicherungsschutz einer Tagesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3141
  • MDR 1998, 1170
  • NZS 1998, 487
  • NJ 1998, 503
  • VersR 1999, 1388
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Zum Aufgabenkreis einer Haushaltung als Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl dazu bereits BSGE 18, 93, 94) zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zB Kochen, Aufräumen der Wohnung als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die zu der Haushaltung in innerer Beziehung stehen, wie zB die Pflege und Betreuung der Kinder (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).

    Die Tätigkeit als Tagesmutter - alltägliche Betreuung von Kleinkindern - unterfiel dem Unternehmen "Haushalt der Frau K" (§ 657 Abs. 1 Nr. 3 RVO; zur Abgrenzung von darüber hinausgehenden Pflegeleistungen vgl zB BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 mwN; SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).

  • BSG, 07.08.1991 - 10 RAr 8/90

    Notwendige Beiladung beim Verfahren über Säumniszuschläge gegen die Bundesanstalt

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfüllt, wenn die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich unmittelbar in die Rechtssphäre eines Dritten eingreift (vgl BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87

    Waisenrente; Großeltern

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen, sondern sie bezeichnet die Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) Art (vgl. BSGE 63, 79, 81 f = SozR 2200 § 1267 Nr. 35 mwN).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Die Tätigkeit als Tagesmutter - alltägliche Betreuung von Kleinkindern - unterfiel dem Unternehmen "Haushalt der Frau K" (§ 657 Abs. 1 Nr. 3 RVO; zur Abgrenzung von darüber hinausgehenden Pflegeleistungen vgl zB BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 mwN; SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Wesentlich für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber; dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es durch vertraglich vereinbarte Weisungsgebundenheit oder durch Eingliederung des Arbeitenden in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 59, 284, 286 = SozR 2200 § 539 Nr. 114 mwN; BSG SozR 3-2200 § 539, Nr. 6).
  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77

    Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich der Verkehrsunfall vom 13. Mai 1989, den die Klägerin bei der Fahrt zur Abholung der Kinder erlitt, bei einer als Betriebsweg (Weg außerhalb der Betriebsstätte, der zur Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, vgl BSGE 45, 254, 256 = SozR 2200 § 550 Nr. 36) zu qualifizierenden Tätigkeit der Klägerin oder als Wegeunfall auf der Fahrt nach dem Ort der Tätigkeit gemäß § 550 Abs. 1 RVO ereignete.
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Zum Aufgabenkreis einer Haushaltung als Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl dazu bereits BSGE 18, 93, 94) zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zB Kochen, Aufräumen der Wohnung als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die zu der Haushaltung in innerer Beziehung stehen, wie zB die Pflege und Betreuung der Kinder (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Davon abgesehen ist Entgeltlichkeit nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO, weist allerdings beim Zusammentreffen mit persönlicher Abhängigkeit von einem Unternehmer auf das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses hin (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 RVO - Schulveranstaltung - Hin- und Rückweg

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R
    Zum Aufgabenkreis einer Haushaltung als Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl dazu bereits BSGE 18, 93, 94) zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zB Kochen, Aufräumen der Wohnung als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die zu der Haushaltung in innerer Beziehung stehen, wie zB die Pflege und Betreuung der Kinder (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15

    Kindertagespflegestelle mit Angestellten

    Da jedoch nach einhelliger Auffassung eine Tagespflegeperson auch abhängig beschäftigt sein kann (Lakies, a.a.O., Rn. 51; Struck, a.a.O., § 23 Rn. 43; DIJuF-Rechtsgutachten v. 20.02.2013, J 5.320 Bm, JAmt 2014, 191; Wiesner u.a., Tagespflegepersonen in sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen, Rechtsexpertise vom 05.03.2014; VG Aachen, Urteil vom 16.03.2017 - 1 K 2250/15 - juris; BSG, Urteil vom 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R, juris; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Online - Handbuch zur Kindertagespflege - www. handbuch - kindertagespflege.de) und die Leistungen aus § 23 Abs. 2 SGB VIII in diesem Fall an den Arbeitgeber abzutreten sind (Struck, a.a.O., Rn. 27b; DIJuF-Rechtsgutachten v. 20.02.2013 - J 5.320 Bm - JAmt 2014, 191), steht § 23 Abs. 2 SGB VIII einer abhängigen Beschäftigung als Tagespflegeperson letztlich nicht entgegen.

    Eine unselbständige Tätigkeit wird beispielsweise angenommen, wenn die Tagespflegeperson im Haushalt der Personensorgeberechtigten tätig ist (vgl. etwa Struck, a.a.O.; Lakies, a.a.O., Rn. 51; Wiesner u.a., a.a.O., S. 21; BSG, Urteil vom 17.02.1998, a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Zu den typusbildenden Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung, die nicht sämtlich gleichzeitig vorliegen müssen, gehört zunächst das Anordnungsrecht des Unternehmers bezüglich Zeit und Art der Arbeitsausführung sowie der Umstand, daß es sich um ein auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegtes Verhältnis handelt (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 40).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    Sie war ausgehend von den hierzu im angegriffenen Urteil des LSG getroffenen Feststellungen, an die der Senat gebunden ist (§ 163 SGG) , selbstständig tätig (vgl zur selbstständigen Ausübung einer Tätigkeit als sog Tagesmutter etwa BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 10 S 37, zur - alternativ - ebenso bestehenden Möglichkeit der Ausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung vgl andererseits BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 40 S 157 f) und beschäftigte im Zusammenhang hiermit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • VG Stuttgart, 05.11.2014 - 7 K 459/13

    Tagespflegeperson; Betreiben einer Großtagespflegestelle mit angestellten

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.2.1998 (B 2 U 3/97 R) zur statusrechtlichen Einordnung einer Tagesmutter ausgeführt, dass jedenfalls dann eine abhängige Beschäftigung vorliege, wenn die Tagesmutter im Haushalt der Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten tätig sei, da sie organisatorisch und zeitlich in deren Haushalt eingegliedert sei.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    Die Klägerin ist ausgehend von den hierzu im angegriffenen Urteil getroffenen Feststellungen, an die der Senat gebunden ist (§ 163 Sozialgerichtsgesetz), selbstständig tätig gewesen (vgl zur selbstständigen Ausübung einer Tätigkeit als sog Tagesmutter etwa BSG Urteil vom 16. September 1999, B 7 AL 80/98 R, SozR 3-4100 § 101 Nr. 10 S 37, zur Möglichkeit der Ausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung vgl andererseits BSG Urteil vom 17. Februar 1998, B 2 U 3/97 R, SozR 3-2200 § 539 Nr. 40).
  • SG Aachen, 26.03.2014 - S 8 R 207/13

    Feststellung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem

    Der Umstand, dass die Beigeladene ihre Tätigkeit in eigener Person ohne Mitarbeiter zu verrichten hat, ist nach Überzeugung der Kammer ebenso ein Indiz für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998, B 2 U 3/97 R).

    Auch die Vergütung nach Betreuungsstunden entspricht eher einem Arbeitsentgelt als einer Vergütung für eine selbstständige Tätigkeit, weist also auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses hin (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998, B 2 U 3/97 R).

    Dass das Betreuungsverhältnis auf Vermittlung des Jugendamtes der Stadt Düren zustande gekommen ist und die Vergütung der Beigeladenen aufgrund der Vorschrift des § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unmittelbar durch die Stadt Düren erfolgt, spricht nicht gegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Klägern und der Beigeladenden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998, B 2 U 3/97 R).

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Der Senat setzt sich damit auch nicht in Gegensatz zu der Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 17. Februar 1998 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 40), weil der 2. Senat in dem dort zu entscheidenden Fall ebenfalls aufgrund der bindenden Feststellungen des LSG zu der tatsächlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen der Tagesmutter und der leiblichen Mutter zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen war (aaO, S 158).
  • VG Aachen, 16.03.2017 - 1 K 2250/15

    Kindertagespflege; Kinderfrau; Sozialversicherungsbeiträge

    Schon in den 1990er Jahren war die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der Tagespflegepersonen Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren, vgl. BSG, Urteile vom 16. September 1999 - B 7 AL 80/98 R -, und vom 17. Februar 1998 - B 2 U 3/97 R -, beide juris, sowie in der gesellschaftlichen Diskussion und dürfte allein deshalb eine dem Gesetzgeber bekannte Konstellation gewesen sein.
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 14/09 R

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    Sie war ausgehend von den hierzu im angegriffenen Urteil des LSG getroffenen Feststellungen, an die der Senat gebunden ist (§ 163 SGG), selbstständig tätig (vgl zur selbstständigen Ausübung einer Tätigkeit als Tagesmutter etwa BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 10 S 37, zur - alternativ - ebenso bestehenden Möglichkeit der Ausübung im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung vgl andererseits BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 40 S 157 f) und beschäftigte im Zusammenhang hiermit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • LSG Sachsen, 16.12.2010 - L 2 U 67/09

    Zuständigkeit - Versicherter Personenkreis - selbständige Tagesmutter -

    Ein Versicherungsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII besteht zwar nicht, weil die Klägerin als Tagesmutter nicht lediglich Kinder eines Auftraggebers (einer Familie), sondern Kinder aus verschiedenen Familien betreut (BSG, Urteil vom 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1998 - L 12 AL 62/97

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99

    Abgrenzung arbeitnehmerähnliche/unternehmerähnliche Tätigkeit;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 16 R 655/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2003 - L 6 U 218/02

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung ;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 R 58/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 14 U 259/11
  • SG Duisburg, 07.02.2019 - S 10 R 276/15
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