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   BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93   

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https://dejure.org/1994,4124
BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93 (https://dejure.org/1994,4124)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 2 RU 4/93 (https://dejure.org/1994,4124)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 2 RU 4/93 (https://dejure.org/1994,4124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Weiterer Arbeitsunfall - Voraussetzungen der

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93
    Diese Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz hat den Sinn und Zweck, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also mit einer MdE um weniger als 20 vH ergeben können (BSGE 28, 71, 72).

    Von diesem Grundsatz ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß wegen eines früheren Arbeitsunfalls mit einer MdE um wenigstens 10 vH beim Eintritt eines weiteren Arbeitsunfalls Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO nur dann zu gewähren ist, wenn die durch diesen - zweiten - Unfall verursachte MdE um wenigstens 10 vH über die 13. Woche nach dem Unfall hinaus andauert (BSGE 28, 71, 72/73; 32, 191, 193; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 570m mwN).

  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Unfallrente - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93
    Von diesem Grundsatz ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß wegen eines früheren Arbeitsunfalls mit einer MdE um wenigstens 10 vH beim Eintritt eines weiteren Arbeitsunfalls Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO nur dann zu gewähren ist, wenn die durch diesen - zweiten - Unfall verursachte MdE um wenigstens 10 vH über die 13. Woche nach dem Unfall hinaus andauert (BSGE 28, 71, 72/73; 32, 191, 193; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 570m mwN).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Ferner wird das LSG im Hinblick auf das Parallelverfahren B 2 U 26/17 R das Vorliegen eines Stützrententatbestands prüfen müssen, der bei einer MdE von unter 10 vH allerdings nicht in Betracht kommt (BSG Urteile vom 27.1.1994 - 2 RU 4/93 - SozR 3-2200 § 581 Nr. 4 und vom 2.11.1988 - 2 RU 39/87 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 7.12.1976 - 8 RU 14/76 - BSGE 43, 53 = SozR 2200 § 581 Nr. 9 = juris RdNr 12).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Ferner wird das LSG im Hinblick auf das Parallelverfahren B 2 U 25/17 R das Vorliegen eines Stützrententatbestands prüfen müssen, der bei einer MdE von unter 10 vH allerdings nicht in Betracht kommt (BSG Urteile vom 27.1.1994 - 2 RU 4/93 - SozR 3-2200 § 581 Nr. 4 und vom 2.11.1988 - 2 RU 39/87 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 7.12.1976 - 8 RU 14/76 - BSGE 43, 53 = SozR 2200 § 581 Nr. 9 = juris RdNr 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 10 U 550/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Beginn -

    Der Gesetzgeber ging somit bei dieser Regelung davon aus, dass Rente nur bei einer Mindestdauer der rentenberechtigenden MdE von mehr als 26 Wochen zustehen soll (ebenso zur früheren vergleichbaren Regelung der Reichsversicherungsordnung BSG, Urteil vom 27.01.1994, 2 RU 4/93 in SozR 3-2200 § 581 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 15 U 151/99

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Einschätzung - richtungsgebende

    Ein späterer Versicherungsfall stellt nur dann einen Stütztatbestand für einen früheren Versicherungsfall dar, wenn für beide Versicherungsfälle über die 13. Woche nach ihrem jeweiligen Eintritt hinaus die MdE mindestens 10 v.H. betragen hat (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 4).
  • BSG, 16.10.1998 - B 2 U 183/98 B

    MdE bei mehreren Arbeitsunfällen

    Das BSG hat bereits entschieden (zuletzt BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 4), daß die Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz gerade den Sinn und Zweck hat, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also aus einer MdE von weniger als 20 vH ergeben können, und so den durch mehrere kleine Unfälle geschädigten Versicherten begünstigen will, dessen Erwerbsfähigkeit insgesamt um wenigstens 1/5 gemindert ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2003 - L 1 U 3628/00
    Diese Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz hat den Sinn und Zweck, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also mit einer MdE um weniger als 20 v.H. ergeben können (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 4).
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