Rechtsprechung
   BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1931
BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96 (https://dejure.org/1997,1931)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1997 - 12 RK 33/96 (https://dejure.org/1997,1931)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 12 RK 33/96 (https://dejure.org/1997,1931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 428 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Anspruch iS dieser Vorschrift ist auch die Berechtigung, die Pflichtversicherung als Selbständiger zu beantragen (vgl BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 1 S 3 mwN zum Recht auf Nachentrichtung).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77

    Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Ausschluß der Antragspflichtversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 1 Halbs 2 RVO) durch eine Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften nur auf einen Versicherungspflichttatbestand wegen derselben Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht; dagegen können Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sog Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Zwar kann diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auf die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen Anwendung finden (vgl BSGE 64, 153, 156 = SozR 1300 § 27 Nr. 4), um die es sich auch bei der Frist für den Antrag auf Pflichtversicherung handelt (vgl BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 und BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 25).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Ein Herstellungsanspruch kann sich allerdings unter Umständen auch auf Fehler anderer Behörden stützen, wenn diese es versäumt haben, die Klägerin auf sich aufdrängende Nachteile in anderen Rechtsbereichen und auf insoweit bestehende Beratungsmöglichkeiten durch den zuständigen Träger hinzuweisen (vgl BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Ausschluß der Antragspflichtversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 1 Halbs 2 RVO) durch eine Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften nur auf einen Versicherungspflichttatbestand wegen derselben Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht; dagegen können Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sog Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
    Zwar kann diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auf die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen Anwendung finden (vgl BSGE 64, 153, 156 = SozR 1300 § 27 Nr. 4), um die es sich auch bei der Frist für den Antrag auf Pflichtversicherung handelt (vgl BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 und BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 25).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Tätigkeit - wie hier - auf die Erzielung positiver Einkünfte gerichtet ist und nicht etwa nur der Liebhaberei dient (vgl BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10 f) .
  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    Ebenfalls hat das BSG schon entschieden, dass selbstständig erwerbstätig iS von § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB V nur derjenige ist, der als natürliche Person "selbst" mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit ausübt (BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 9 RdNr 16; vgl auch zur Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Der 12. Senat des BSG hat es im Zusammenhang mit der Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen in der freiwilligen Krankenversicherung (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27) , mit der Antragspflichtversicherung selbstständig Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung (SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) , mit der Rentenversicherungspflicht selbstständig Tätiger (SozR 4-2600 § 2 Nr. 2) und mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger von der Familienversicherung (SozR 4-2500 § 10 Nr. 9) für die Annahme selbstständiger (Erwerbs-)tätigkeit stets als unerlässlich angesehen, dass die Tätigkeit (auch) auf die Erzielung positiver Einkünfte gerichtet war.

    Die Tätigkeit müsse aber subjektiv darauf gerichtet sein, positive Einkünfte zu erzielen; das sei etwa ausgeschlossen, wenn sie der Liebhaberei diene (SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10 f) .

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer

    Selbstständig erwerbstätig ist auch iS von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V nur, wer als natürliche Person selbst mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, in einem Gewerbebetrieb oder einer sonstigen insbesondere freiberuflichen Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und Gefahr ausübt (vgl entsprechend zur Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Urteil des Senats vom 25.2.1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit, im Zusammenhang mit der Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen in der freiwilligen Krankenversicherung (Urteil vom 26.9.1996 - 12 RK 46/95, BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27) , mit der Antragspflichtversicherung selbstständig Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung (Urteil vom 25.2.1997 - 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) , mit der Rentenversicherungspflicht selbstständig Tätiger (SozR 4-2600 § 2 Nr. 2) und mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger von der Familienversicherung (Urteil vom 4.6.2009 - B 12 KR 3/08 R, SozR 4-2500 § 10 Nr. 9) für die Annahme selbstständiger (Erwerbs)Tätigkeit stets als unerlässlich angesehen, dass die Tätigkeit (auch) auf die Erzielung positiver Einkünfte gerichtet war.

    Er hat dies zum Teil - bezogen auf die jeweilige gesetzliche Regelung - mit der Entstehungsgeschichte, dem Zweck und dem Wortlaut dieser Regelung begründet (vgl zB SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10) .

    Die Tätigkeit müsse lediglich (subjektiv) darauf gerichtet sein, positive Einkünfte zu erzielen; das sei etwa ausgeschlossen, wenn sie der Liebhaberei diene (SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10 f) .

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

    Selbstständig tätig sind alle Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb oder eine sonstige, insbesondere freiberufliche Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Der im angefochtenen Urteil festgestellte Sachverhalt begründet einen Herstellungsanspruch der Klägerin wegen der Verletzung behördlicher Beratungs- und Betreuungspflichten (vgl §§ 14, 15 SGB I) mit der Folge, dass der verspätete Antrag der Klägerin als rechtzeitig gestellt anzusehen ist; dass eine Antragspflichtversicherung allgemein im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs "herbeigeführt" werden kann, ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 23; ferner BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 15; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 15 S 42 ff) .
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 2/04 R

    Rentenversicherung - selbstständige Tätigkeit - Beendigung - neue selbstständige

    Aus den nicht mit zulässigen Rügen angegriffenen Feststellungen des LSG ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht auf Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG bzw nach dem ab 1. Januar 1992 für den Fortbestand der Antragspflichtversicherung gemäß § 300 Abs. 1 SGB VI geltenden Vorschriften des § 4 Abs. 2 und 4 SGB VI (vgl Urteil des Senats vom 25. Februar 1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 9 f) nicht zum 1. September 1999 entfallen waren.

    Voraussetzung für die Antragspflichtversicherung sowohl nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG als auch gemäß § 4 Abs. 2 SGB VI, der die Pflichtversicherung auf Antrag im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG fortführt (vgl Urteil des Senats vom 25. Februar 1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 9 ff), ist neben dem Antrag allein die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.

    Soweit der Senat in mehreren Entscheidungen (vgl Urteile des Senats vom 1. Februar 1979, 12 RK 39/77, SozR 2200 § 1227 Nr. 24, vom 13. September 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29, vom 15. Dezember 1983, 12 RK 6/83, USK 83163, juris KSRE 021421117; vgl auch Urteil vom 25. Februar 1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) davon ausgegangen ist, dass eine Antragspflichtversicherung für eine konkrete selbstständige Erwerbstätigkeit begründet werden kann, ohne dass sie sich auf eine weitere ausgeübte Tätigkeit erstreckt, betrafen sie stets sog Doppelberufler, deren weitere Tätigkeit oder Beschäftigung - wenn auch nur dem Grunde nach - einer vorrangigen Versicherungspflicht kraft Gesetzes unterfiel.

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

    In diesem Sinne hat das BSG zur Frage des Ausschlusses von der Familienversicherung schon entschieden, dass selbstständig erwerbstätig iS von § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB V nur derjenige ist, der als natürliche Person "selbst" mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit ausübt (BSG, aaO; BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 9 RdNr 16; vgl zur Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) .
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 14/09 R

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen in der freiwilligen Krankenversicherung (Urteil vom 26.9.1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27) , mit der Antragspflichtversicherung selbstständig Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung (Urteil vom 25.2.1997 - 12 RK 33/96 - SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) , mit der Rentenversicherungspflicht selbstständig Tätiger (SozR 4-2600 § 2 Nr. 2) und mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger von der Familienversicherung (Urteil vom 4.6.2009 - B 12 KR 3/08 R - SozR 4-2500 § 10 Nr. 9) für die Annahme selbstständiger (Erwerbs)Tätigkeit stets als unerlässlich angesehen, dass die Tätigkeit (auch) auf die Erzielung positiver Einkünfte gerichtet war.

    Er hat dies zum Teil - bezogen auf die jeweilige gesetzliche Regelung - mit der Entstehungsgeschichte, dem Zweck und dem Wortlaut dieser Regelung begründet (vgl zB SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10) .

    Die Tätigkeit müsse lediglich (subjektiv) darauf gerichtet sein, positive Einkünfte zu erzielen; das sei etwa ausgeschlossen, wenn sie der Liebhaberei diene (SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 10 f) .

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R

    Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten -

  • LSG Thüringen, 26.03.2009 - L 1 U 915/08

    Veranlagung eines Unternehmens zur gesetzlichen landwirtschaftlichen

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 55/99 R

    Zur Anerkennung von Zeiten des Vorruhestandsgeldbezuges im Beitrittsgebiet als

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2004 - L 13 RA 213/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig Erwerbstätige -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R

    Rentenversicherung - selbständig tätiger Handwerker - Beginn -Zeitraum für

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 2 R 782/15
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

  • BSG, 03.01.2006 - B 12 RA 12/05 B

    Bezeichnung einer Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 7/97

    Aufstockung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Nachzahlung von Beiträgen

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 4520/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 R 412/09
  • LSG Bayern, 26.04.2011 - L 8 AL 258/07

    Schwarzarbeit, Aufhebung eines begünstigenden Dauerverwaltungsaktes, Aufhebung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 2654/00
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2016 - L 10 R 4379/14
  • SG Lübeck, 28.02.2008 - S 3 KR 531/06

    Sozialversicherungspflicht bzw-freiheit - Geschäftsführer einer GmbH - abhängige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht