Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4393
BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93 (https://dejure.org/1994,4393)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 5 RJ 18/93 (https://dejure.org/1994,4393)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 5 RJ 18/93 (https://dejure.org/1994,4393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.03.1974 - 3 RK 28/72

    Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Zahlung eines Beitragszuschusses

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93
    In anderen Entscheidungen ist - allerdings in anderem Zusammenhang - die Gewährung von Übg der Gewährung von Rente bzw der Bezug von Übg dem Bezug von Rente gleichgesetzt worden (vgl zB BSG SozR 2200 § 381 Nr. 1 mwN und Nr. 32).

    In SozR 2200 § 381 Nr. 1 ist dementsprechend die Zeit, für die nach dem Versicherungsfall und nach Rentenantragstellung die Zahlung von Übg - und damit auch von Rente - wegen Bezugs von Arbeitsentgelt abgelehnt wurde, nicht als Rentenbezugszeit angesehen worden (aaO S 1, 2).

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85

    Vollwaisenrente - Adoption - Grundanspruch - Renteneinzelleistung -

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93
    Mit diesen Begriffen ist für die Geltung der RVO die Fallgestaltung bezeichnet worden, bei der alle Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind und lediglich die Feststellung des Rentenanspruchs durch den Versicherungsträger und der Zahlungsanspruch wegen fehlender Antragstellung ausgeschlossen sind (vgl zu dem Begriff Rentenstammrecht BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 1/91

    Gewährung eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung bei

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93
    Auch in der Krankenversicherung der Rentner ist der Begriff Rentenbezieher bzw Rentenbezug vom BSG dahin ausgelegt worden, daß tatsächlich eine Rente bezogen wird, und zum Teil sogar der Bezug von Übg nicht als ausreichend angesehen worden (vgl zB Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 1/91 -).
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64

    Keine Gleichstellung von Übergangsgeld und Rentenzahlungen - Zusammenfallen von

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93
    Zu dem dem Begriff Rentenbezugszeit in § 1246 Abs. 2a RVO vergleichbaren Begriff "Bezug einer Rente" in § 1259 Abs. 1 Nr. 5 RVO hat das BSG bereits entschieden, daß nicht einmal der Bezug von Übergangsgeld (Übg) - der im entschiedenen Fall wegen § 1242 RVO den Anspruch auf Zahlung der beantragten und zuerkannten Rente ausschloß - als Bezug einer Rente anzusehen ist (BSGE 28, 29, 30 = SozR Nr. 19 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RLw 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93
    Solange demnach ein Versicherter selbständig erwerbstätig ist, ist der Versicherungsfall der EU noch nicht eingetreten, gleichgültig, wie das Leistungsvermögen aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 37 und SozR 5850 § 2 Nr. 11 für den Fall, daß die Erwerbstätigkeit auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird).
  • SG Nürnberg, 28.06.2017 - S 11 R 1141/15

    Berufliche Rehabilitation

    Zur Klagebegründung trägt die Klägerin mit Schriftsätzen vom 10.11.2015, 27.06.2016 und 06.02.2017 insbesondere vor, dass aus der Formulierung "beziehen" in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) abzuleiten sei, dass das Stammrecht nicht reiche; es müsse also ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).

    Das heiße, die Rente müsse mittels rechtsmittelfähigen Bescheids bereits festgestellt worden sein, das Stammrecht allein reiche - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht aus (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43 S. 175, Günniker in: Hauck/Noftz, SGB VI, § 11 Rn. 10, Kater in: KassKomm § 11 Rn. 6a).

    Das Stammrecht allein reicht nicht aus, es muss auch ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.1996, L 1 J 12/96; Luthe in: jurisPK, 2. Aufl. 2013, § 11 Rn. 31; Kater in: KassKomm, § 11 Rn. 7; hingegen gehört zum "Rentenbezug" nach Günniker [Hauck/Noftz, SGB VI, § 11 Rn. 10] die Auszahlung der Rente aufgrund eines Bewilligungsbescheids).

    Aus den dargelegten Gründen ergibt sich aus der Entscheidung des BSG vom 27.01.1994 (5 RJ 18/93) keine andere rechtliche Beurteilung.

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Obwohl eine entsprechende Fallgestaltung eher unwahrscheinlich ist, wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass der Kläger die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3/5-Belegung) auch noch für einen (etwas) späteren Versicherungsfall der BU erfüllen und dies zu einem Leistungsanspruch führen könnte: Wäre nämlich dieser Versicherungsfall erst nach dem Bescheid vom 18. Mai 1990, jedoch bis zum 31. Januar 1991 eingetreten, könnte dies dazu führen, dass der Kläger ab Rentenantrag (Oktober 1998) Anspruch auf Rente zwar nicht wegen EU, jedoch wegen BU hätte: Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen BU wären insoweit nach Feststellung des SG erfüllt, für eine Rente wegen EU hingegen nicht, weil das reine Bestehen von BU keinen Streckungstatbestand nach § 44 Abs. 4 iVm § 43 Abs. 3 SGB VI aF, insbesondere keine Anrechnungszeit nach § 43 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 1 iVm § 58 SGB VI darstellt (vgl zum früheren Recht BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).
  • BSG, 09.07.2001 - B 13 RJ 61/01 B

    Feststellung von Invalidität durch anderen Rentenversicherungsträger eines

    Auch hinsichtlich des Ausschlusses der EU-Rente wegen der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit besteht bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 39, 152 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; BSGE 45, 238 = SozR 2200 § 1247 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 34; BSGE 55, 174 = SozR 2200 § 1247 Nr. 39; BSGE 55, 254 = SozR 5850 § 2 Nr. 11; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).
  • LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21

    Rentenversicherung: Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im

    Es müsse zumindest - wie vorliegend - ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.1994, Az. 5 RJ 18/93).
  • SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20

    Leistungen, Rente, Bewilligung, Erwerbsminderung, Rentenversicherung,

    Es muss zumindest - wie vorliegend - ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.1994, Az. 5 RJ 18/93).
  • SG Nürnberg, 08.08.2018 - S 3 R 239/17

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Das Stammrecht allein reicht nicht aus, es muss also ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 3 R 405/16
    Zeiten in denen zwar ein Rentenstammrecht bestand, aber wegen des fehlenden Antrages keine Rente bezogen wurde, reichen nicht aus (vgl. Ulrich Freudenberg in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 43 Rn. 287; Bundessozialgericht (BSG) Urteile vom 27. Januar 1994 - 5 RJ 18/93 -, in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43, und 17. Januar 2005 - B 13 RJ 1/04 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - L 10 R 3291/15
    Durch die Meisterprüfung wies er seine Fähigkeit nach, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden sowie die in seinem jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten zu können und er wies nach, dass er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (siehe das bereits vom Sozialgericht herangezogene Urteil des BSG vom 25.08.1993, 13 RJ 59/92 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).
  • SG Augsburg, 23.03.2006 - S 14 R 452/04

    Streit um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Zeitliche Eingrenzung

    Allein das Bestehen eines materiell-rechtlichen Rentenanspruchs ohne einen entsprechenden Rentenantrag (sog. Rentenstammrecht) genügt nicht (vgl. Urteil des BSG vom 27.01.1994, Az: 5 RJ 18/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht