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   BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91   

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BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91 (https://dejure.org/1993,1504)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1993 - 1 RK 17/91 (https://dejure.org/1993,1504)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 1 RK 17/91 (https://dejure.org/1993,1504)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Denn der für die Zulässigkeit der Berufung maßgebliche Prozeßanspruch ist nicht der sich in einer einmaligen Zahlung erschöpfende Kostenerstattungsanspruch, sondern der zugrundeliegende Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln (BSGE 19, 270, 272; BSG SozR 1500 § 144 Nrn 10 und 35), der hier von vornherein auf wiederkehrende Leistungen für mehr als 13 Wochen gerichtet war.

    Ist bei einer ärztlichen Behandlung von vornherein zu erwarten, daß sie sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken wird, können die einzelnen Leistungen der Krankenpflege - einschließlich der Versorgung mit Arzneimitteln - nicht jede für sich als einmalige Leistung angesehen werden (BSGE 19, 270, 271 f = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO).

  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87

    Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 9. Februar 1989 - 3 RK 19/87 -) sei ein strenger Nachweis der kausalen Wirksamkeit eines Medikamentes jedenfalls dann nicht zu erbringen, wenn die Ursachen der zu behandelnden Krankheit - wie bei der hier vorliegenden MS - unbekannt seien und das Mittel wenigstens die Möglichkeit eines Behandlungserfolgs biete.

    Die bisherige, noch zu § 182 Abs. 2, § 368e RVO ergangene Rechtsprechung des BSG hat zwar angenommen, daß eine Methode oder Medikation, deren generelle Wirksamkeit (noch) nicht gesichert war, auch dann "zweckmäßig" war, wenn anerkannte Behandlungsmethoden fehlten (dem Versicherten mithin innerhalb der sog Schulmedizin nicht mehr zu helfen war) oder im Einzelfall ungeeignet waren und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Möglichkeit eines Behandlungserfolges erfüllt waren (vgl insbesondere die Urteile des 3. Senats vom 9. Februar 1989, BSGE 64, 255, 257 f = SozR 2200 § 182 Nr. 114 - Thymusextrakte; vom 23. März 1988, BSGE 63, 102, 103 = SozR 2200 § 368e Nr. 11 - Kuf-Reihen; Urteile vom 22. Juli 1981, BSGE 52, 70, 74 f = SozR 2200 § 182 Nr. 72 und vom 22. September 1981, BSGE 52, 134, 136 = SozR 2200 § 182 Nr. 76; zuletzt Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 17/90 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 2 - Herdtherapie).

  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Die Arzneimittelrichtlinien konkretisierten im Grundsatz den Leistungsanspruch des Versicherten; denn dieser könne nicht mehr fordern, als die Kasse erbringen und der Arzt verordnen dürften (Hinweis auf BSGE 63, 163, 165 f und BSG SozR 2200 § 182 Nr. 88 S 183).
  • BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 105/57
    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Trotz dieses Beteiligtenwechsels, der nicht kraft Gesetzes, sondern "gewillkürt" eingetreten ist und daher als Klageänderung - auch noch in der Berufungsinstanz (BSGE 8, 113; 10, 218) - zulässig war, weil er sachdienlich war und sich die Beklagte widerspruchslos in die abgeänderte Klage eingelassen hat (§ 99 Abs. 1 und 2 SGG; vgl zum Parteiwechsel Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 4. Aufl, § 99 RdNr 6 bis 8), handelt es sich bezüglich des Klagebegehrens insgesamt um einen einheitlichen Leistungsfall; er kann hinsichtlich der Zulässigkeit der Berufung nicht anders behandelt werden, als wenn der Kläger - wie ursprünglich geschehen - neben der Kostenerstattung auch die weitere Versorgung mit dem streitigen Mittel als Sachleistung im Rahmen des § 205 RVO beansprucht hätte.
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Die Rechtsprechung hält eine Zusammenrechnung der von mehreren prozessualen Ansprüchen umfaßten Zeiträume, selbst wenn sie nicht zusammenhängend verlaufen, jedenfalls dann für zulässig, wenn diese Ansprüche auf den gleichen Entstehungsgrund zurückgehen und zu gleichartigen, wiederkehrenden Leistungen führen (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 und Nr. 18; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Die Rechtsprechung hält eine Zusammenrechnung der von mehreren prozessualen Ansprüchen umfaßten Zeiträume, selbst wenn sie nicht zusammenhängend verlaufen, jedenfalls dann für zulässig, wenn diese Ansprüche auf den gleichen Entstehungsgrund zurückgehen und zu gleichartigen, wiederkehrenden Leistungen führen (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 und Nr. 18; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Krallendorntee ist zwar ein Arzneimittel iS des § 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b RVO, weil seine bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen, zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (vgl BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Die bisherige, noch zu § 182 Abs. 2, § 368e RVO ergangene Rechtsprechung des BSG hat zwar angenommen, daß eine Methode oder Medikation, deren generelle Wirksamkeit (noch) nicht gesichert war, auch dann "zweckmäßig" war, wenn anerkannte Behandlungsmethoden fehlten (dem Versicherten mithin innerhalb der sog Schulmedizin nicht mehr zu helfen war) oder im Einzelfall ungeeignet waren und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Möglichkeit eines Behandlungserfolges erfüllt waren (vgl insbesondere die Urteile des 3. Senats vom 9. Februar 1989, BSGE 64, 255, 257 f = SozR 2200 § 182 Nr. 114 - Thymusextrakte; vom 23. März 1988, BSGE 63, 102, 103 = SozR 2200 § 368e Nr. 11 - Kuf-Reihen; Urteile vom 22. Juli 1981, BSGE 52, 70, 74 f = SozR 2200 § 182 Nr. 72 und vom 22. September 1981, BSGE 52, 134, 136 = SozR 2200 § 182 Nr. 76; zuletzt Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 17/90 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 2 - Herdtherapie).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob wegen des im Juli 1987 eingetretenen Behandlungsfalls ausschließlich oder jedenfalls hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers das damals geltend gewesene Recht - insbesondere § 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b, Abs. 2, § 368e RVO bzw die damit übereinstimmenden Leistungsbestimmungen der Beklagten -, anzuwenden ist (vgl dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1991 - 1/3 RK 25/90 - = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1), oder ob neues Recht - das ab 1. Januar 1989 geltende SGB V - jedenfalls (auch) insoweit heranzuziehen ist, als die Klägerin einen in die Zukunft gerichteten Sachleistungsanspruch geltend macht.
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91
    Die bisherige, noch zu § 182 Abs. 2, § 368e RVO ergangene Rechtsprechung des BSG hat zwar angenommen, daß eine Methode oder Medikation, deren generelle Wirksamkeit (noch) nicht gesichert war, auch dann "zweckmäßig" war, wenn anerkannte Behandlungsmethoden fehlten (dem Versicherten mithin innerhalb der sog Schulmedizin nicht mehr zu helfen war) oder im Einzelfall ungeeignet waren und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Möglichkeit eines Behandlungserfolges erfüllt waren (vgl insbesondere die Urteile des 3. Senats vom 9. Februar 1989, BSGE 64, 255, 257 f = SozR 2200 § 182 Nr. 114 - Thymusextrakte; vom 23. März 1988, BSGE 63, 102, 103 = SozR 2200 § 368e Nr. 11 - Kuf-Reihen; Urteile vom 22. Juli 1981, BSGE 52, 70, 74 f = SozR 2200 § 182 Nr. 72 und vom 22. September 1981, BSGE 52, 134, 136 = SozR 2200 § 182 Nr. 76; zuletzt Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 17/90 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 2 - Herdtherapie).
  • BSG, 22.09.1981 - 11 RK 10/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit von Hippotherapie

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85

    Einmalige Leistung iS § 144 SGG

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auch wenn sich danach nicht ohne Weiteres ergibt, dass die Krankenkasse verantwortlich für die Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarzt und den MDK ist, so kann doch nicht außer Betracht bleiben, dass sich die Krankenkassen im Rahmen des Sachleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherten, zur Konkretisierung ihrer Behandlungsansprüche (vgl § 2 Abs. 2 SGB V) sowie zur Feststellung, ob die Voraussetzungen von Arbeitsunfähigkeit erfüllt sind, zugelassener Leistungserbringer bedienen, auch wenn die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht notwendig durch einen zugelassenen Leistungserbringer erfolgt sein muss (vgl zB zu Bescheinigungen ausländischer Ärzte Senat, SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 S 54 mwN).
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

    Soweit man der früheren Rechtsprechung des erkennenden Senats hiervon Abweichendes entnehmen will (vgl BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 S 60 f; BSGE 94, 221 RdNr 27 f = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3 RdNr 28 f) , gibt er diese Rechtsprechung auf .
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Ob zu den eigenen Rechten des Stammversicherten nach neuem Recht auch die einzelnen Leistungsansprüche für einen Familienangehörigen gehören, so daß er auch diese geltend machen kann, wozu er nach früherem Recht (§ 205 RVO) als Versicherter allein befugt war, ist hier nicht zu entscheiden (in der Tendenz verneinend der 1. Senat des BSG in SozR 3-2200 § 182 Nr. 13).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Offengelassen wurde bisher die Frage, ob der Stammversicherte auch nach neuem Recht einen Dienst- oder Sachleistungsanspruch (§ 2 Abs. 2 SGB V) einer familienversicherten Person kraft Gesetzes aus eigenem Recht geltend machen kann (3. Senat in BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 12; 12. Senat in BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 2; 1. Senat - tendenziell wohl verneinend - in BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger

    Eine über den Maßstab der Binnenanerkennung hinausgehende Privilegierung homöopathischer Arzneimittel folgt auch nicht aus der Hervorhebung der "besonderen Therapierichtungen" in § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Mit dieser Norm sollte der besonderen Wirkungsweise der Mittel und Methoden der Naturheilkunde und der Vielfalt der therapeutischen Ansätze unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der Qualitätssicherung Rechnung getragen werden, ohne allerdings den besonderen Therapierichtungen eine Sonderstellung einzuräumen (BT-Drucks 11/3480 S 49; s hierzu BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 S 60 f) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - L 5 KR 100/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Im Falle einer auf Kostenerstattung gerichteten Klage ist dabei nicht der sich in einer einmaligen Zahlung erschöpfende Kostenerstattungsanspruch, sondern der diesem zugrunde liegend Sachleistungsanspruch maßgeblich (BSG 10.2.1993 - 1 RK 17/91, juris Rn. 14).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Der Zweck des § 10 SGB V, es künftig den Angehörigen zu ermöglichen, Versorgungsansprüche aus eigenem Recht geltend zu machen und zu verfolgen, schließt zwar bereits vor dem 1. Januar 1989 entstandene Ansprüche nicht aus, erfaßt sie aber nur insoweit, als sie sich auf Zeiträume nach diesem Stichtag beziehen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 13).
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die

    Das wirkliche Begehren des Klägers ist bei gebotener Auslegung (§ 123 SGG) seit dem Verwaltungsverfahren durchgehend zugleich auch auf künftige Versorgung mit dem Arzneimittel gerichtet, auf wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr (vgl § 144 Abs. 1 S 2 SGG; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 S 57) .
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 35/13 R

    Aufnahme von Zeel® comp. N in die Anlage I der AM-RL

    Eine über den Maßstab der Binnenanerkennung hinausgehende Privilegierung homöopathischer Arzneimittel folgt auch nicht aus der Hervorhebung der "besonderen Therapierichtungen" in § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Mit dieser Norm sollte der besonderen Wirkungsweise der Mittel und Methoden der Naturheilkunde und der Vielfalt der therapeutischen Ansätze unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der Qualitätssicherung Rechnung getragen werden, ohne allerdings den besonderen Therapierichtungen eine Sonderstellung einzuräumen (BT-Drucks 11/3480 S 49; s hierzu BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 S 60 f) .
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Für die gesetzliche Krankenversicherung hat das Bundessozialgericht in ähnlicher Weise die Zweckmäßigkeit einer Behandlung (§ 12 Abs. 1 SGB V ) dann bejaht, wenn "keine anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und ein Therapieerfolg medizinisch-wissenschaftlich wenigstens möglich erscheint", die Anwendung der Behandlungsmethode "in Betracht zu ziehen" sei; eine Besserung müsse nach ärztlichem, an dem jeweiligen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisstand orientierten Ermessen "mit einer nicht nur ganz geringen Erfolgsaussicht möglich" erscheinen (BSGE 64, 255, 258); es widerspräche den Regeln der ärztlichen Kunst, die notwendige Behandlung einzustellen, obwohl eine wissenschaftlich ernst zu nehmende Therapiemöglichkeit noch bestehe; allerdings müsse sich der Arzt in einem solchen Fall besonders kritisch verhalten (BSGE 63, 102, 105); bei einer "Außenseitermethode" komme unter Umständen ein zeitlich begrenzter Therapieversuch in Frage (BSGE 63, 102, 106); der Behandlungserfolg müsse aber wissenschaftlich betrachtet eine "gute Möglichkeit" haben (BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 17/91, Juris-Datenbank).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92

    Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - L 6 VK 2279/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Heilbehandlung - Kosten

  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93

    Krankenversicherung - Leistungsausschluß - Hörgerätebatterien - Prüfung -

  • LSG Sachsen, 21.02.2023 - L 3 BK 7/22
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13

    Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des

  • BSG, 25.10.1994 - 3 RK 16/94

    Krankenversicherung - Ersatzbatterien für Hörgeräte - Ausschluß - geringer

  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 61/93

    Sachleistungsanspruch für Hilfsmittel; Umfang des Anspruchs auf Versorgung mit

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