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   BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92   

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BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92 (https://dejure.org/1993,1998)
BSG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 1 RK 38/92 (https://dejure.org/1993,1998)
BSG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 1 RK 38/92 (https://dejure.org/1993,1998)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Insoweit besteht Übereinstimmung, daß der Abgeltungsanspruch nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, sondern - als Surrogat des Urlaubsanspruchs - bereits mit dessen Entstehung, jedoch aufschiebend bedingt für den Fall der Nichtgewährung des Urlaubs (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5).

    Diese Möglichkeit ist bereits von der Rechtsprechung des BSG für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden (vgl BSGE 43, 49, 50 f = SozR 4100 § 141b Nr. 2), so daß für die Urlaubsabgeltung insoweit nichts anderes gelten kann (BSGE 45, 191, 196 = SozR 4100 § 141b Nr. 5).

    Wäre - wie beim Urlaubsentgelt - auf den Zeitraum abzustellen, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (BSGE 43, 49, 51; 45, 191, 195), könnte dies nach dem Zweck der Urlaubsabgeltung nur ein Zeitraum sein, in dem der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unbezahlte Freizeit zu Erholungszwecken nimmt.

    Ob eine solche Zuordnung für Zeiten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schon deshalb ausscheidet, weil der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, den Abgeltungsbetrag für Erholungszwecke zu verwenden (so BSGE 45, 191, 195), kann offenbleiben.

    Das gleiche würde gelten, wenn die Urlaubsabgeltung - wie nach dem speziellen Sinn und Zweck der Kaug-Versicherung zu § 141b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) angenommen wird (BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5) - der Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet und auf die letzten Tage des Arbeitsverhältnisses verteilt würde, die der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen.

  • BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Die Urlaubsabgeltung ist ein Surrogat für den Urlaubsanspruch und tritt an die Stelle der bezahlten Freizeit (BSGE 56, 208, 210 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; BSG SozR 2200 § 189 Nr. 5; BAG AP Nrn 14, 26, 39 zu § 7 BUrlG-Abgeltung).

    Durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG vom 22 Dezember 1981, BGBl I 1497) war der Urlaubsabgeltung mit Wirkung ab 1. Januar 1982 eine mitgliedschafts- und beitragsrechtliche Sonderstellung eingeräumt worden: Die Urlaubsabgeltung wurde als Leistung für einen bestimmten Zeitraum angesehen, nämlich für den an die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses anschließenden Zeitraum, der der Zahl der abzugeltenden Urlaubstage entspricht (vgl dazu BSGE 56, 208, 209 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; SozR 2200 § 189 Nr. 5).

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Diese Möglichkeit ist bereits von der Rechtsprechung des BSG für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden (vgl BSGE 43, 49, 50 f = SozR 4100 § 141b Nr. 2), so daß für die Urlaubsabgeltung insoweit nichts anderes gelten kann (BSGE 45, 191, 196 = SozR 4100 § 141b Nr. 5).

    Wäre - wie beim Urlaubsentgelt - auf den Zeitraum abzustellen, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (BSGE 43, 49, 51; 45, 191, 195), könnte dies nach dem Zweck der Urlaubsabgeltung nur ein Zeitraum sein, in dem der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unbezahlte Freizeit zu Erholungszwecken nimmt.

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Dadurch unterscheidet sie sich von Abfindungen, die dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten (für den Verlust des Arbeitsplatzes) gezahlt werden und die nicht als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt angesehen werden können, weil sie ihre Grundlage nicht mehr in der beendeten Beschäftigung haben (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 587 Nr. 7 und BAG AP § 10 KSchG 1969 Nr. 6 mit zustimmender Anm von Brackmann).

    Demgegenüber hat die Urlaubsabgeltung als Surrogat für entgangenen Urlaub ihre Grundlage in dem beendeten Arbeitsverhältnis (vgl dazu auch BSGE 66, 219, 221).

  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Denn das Versicherungsprinzip und die daraus folgende Relation zwischen Beitrag und Leistung gelten im Bereich der Sozialversicherung nicht in dem strengen Sinne, daß sich die Leistungsbemessung ausnahmslos an den Grundlagen für die Beitragsberechnung auszurichten hätte (vgl BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 18 S 66 mwN).
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Die Zuordnung der Urlaubsabgeltung zum laufenden Arbeitsentgelt kann insbesondere nicht - wie die Revision meint - daraus hergeleitet werden, daß das ihr zugrundeliegende Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG) Teil des laufenden Arbeitsentgelts ist (BSGE 53, 58, 60).
  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Hat sie insoweit die gleiche Funktion wie der Urlaubsanspruch (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 S 22), so kann es für ihre Eigenschaft als Arbeitsentgelt auch nicht entscheidend sein, ob sie während des noch fortbestehenden Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung gezahlt wird und wann der Abgeltungsanspruch entsteht.
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 29/91

    Fehlen von Gründen bei verspäteter Absetzung und Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) dieses Urteil wegen eines Verfahrensmangels iS von § 551 Nr. 7 der Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 202 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/91 -).
  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64

    Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 -

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Ist das nicht der Fall, weil der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ganz oder teilweise) nicht mehr genommen werden kann, tritt an die Stelle der Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs die Urlaubsabgeltung, die auf einer besonderen Rechtsgrundlage beruht und typischerweise eine Einmalzahlung ist, die nicht regelmäßig und nicht für die üblichen Lohnabrechnungszeiträume geleistet wird (so bereits BSGE 26, 68, 70 = SozR Nr. 21 zu § 160 RVO zur Rechtslage vor 1982).
  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 433/88

    Abfindung - Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
    Dadurch unterscheidet sie sich von Abfindungen, die dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten (für den Verlust des Arbeitsplatzes) gezahlt werden und die nicht als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt angesehen werden können, weil sie ihre Grundlage nicht mehr in der beendeten Beschäftigung haben (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 587 Nr. 7 und BAG AP § 10 KSchG 1969 Nr. 6 mit zustimmender Anm von Brackmann).
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 71/90

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    c) Soweit sich frühere Entscheidungen bei ihrer Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Arbeitsentgelt iS von § 14 SGB IV (vgl ua BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 38/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 16, S 75f, Juris RdNr 14 f; BSG Urteil vom 29.7.1993 - 11 RAr 17/92 - Juris RdNr 15; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231-247, Juris RdNr 51) auf die sog Surrogatstheorie des BAG bezogen haben, ändert sich durch deren Aufgabe (ua Urteile des BAG vom 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - RdNr 15; vom 19.6.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 in Folge der Rechtsprechung des EuGH Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg 2009, I-179 ) an dem hier gefundenen Ergebnis nichts.
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Aufgrund seines engen Zusammenhangs mit dem Urlaubsanspruch wird er deshalb auch nach § 14 SGB IV als Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung gewertet und nicht der Zeit nach dessen Beendigung zugeordnet (vgl Senatsurteil vom 6.9.2017 - B 13 R 21/15 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 16 RdNr 26 ff; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 38/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 75 f - Juris RdNr 15) .

    Ebenso ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, wenn der Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - etwa für die Abgeltung von Mehrurlaub - ausnahmsweise erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen sollte (vgl BSG Urteil vom 26.4.2018 - B 5 R 26/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 18 RdNr 18; vergleichbar zur Einordnung als Arbeitsentgelt bereits BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 38/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 - Juris RdNr 14) .

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Als entscheidend wurde dabei angesehen, dass das Arbeitsentgelt so in die Verfügungsgewalt des Versicherten gelangt sein musste, dass er darüber bestimmen konnte (vgl zum Übg: BSGE 52, 102, 105 f = SozR 2200 § 182 Nr. 75 S 138 f: Berücksichtigung jährlich wiederkehrender Zuwendungen nur, wenn sie im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen sind; ähnlich zu einer Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 74 f, wo erwogen wird, ob das Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen ausreichen könnte; ferner BSGE 46, 203, 206 ff = SozR 2200 § 1241 Nr. 9 S 25 f: keine Berücksichtigung einer rückwirkend tatsächlich zugeflossenen Lohnerhöhung; die Frage, ob im Bemessungszeitraum unrichtig ermitteltes Arbeitsentgelt bei der Bemessung zu berücksichtigen ist, für den Bereich der Krankenversicherung ausdrücklich offen lassend BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79: nicht ausgezahlte Nachtschicht- und Erschwerniszulagen).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

    Ebenso wenig tritt in der Arbeitslosenversicherung das Ruhen des Anspruches auf Alg wegen Gewährung einer Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der Arbeitslose während des Bezuges von Alg arbeitsunfähig ist und ihm deshalb für die Dauer bis zu sechs Wochen das Alg weiter gewährt wird (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4, zustimmend der erkennende 1. Senat, BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 75).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Das Urteil (veröffentlicht in ESVGH 43, 214 = DÖV 1993, 776 = NJW 1993, 2886 = VBlBW 1993, 437 = ZfSH/SGB 1993, 639) ist im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Als entscheidend wurde angesehen, dass der Versicherte in die Verfügungsgewalt des Arbeitsentgelts gelangt sein musste, so dass er darüber bestimmen konnte (vgl zum Übg: BSGE 52, 102, 105 f = SozR 2200 § 182 Nr. 75 S 138 f: Berücksichtigung jährlich wiederkehrender Zuwendungen nur, wenn sie im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen sind; ähnlich zu einer Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 74 f, wo erwogen wird, ob das Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen ausreichen könnte; ferner BSGE 46, 203, 206 ff = SozR 2200 § 1241 Nr. 9 S 25 f: keine Berücksichtigung einer rückwirkenden, tatsächlich zugeflossenen Lohnerhöhung).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Hier ist allerdings - insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats - sowohl auf einen im Bemessungszeitraum erarbeiteten als auch tatsächlich zugeflossenen Regellohn abgestellt worden (vgl zum Krg: BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16; BSGE 52, 102, 105 = SozR 2200 § 182 Nr. 75; zum Übg: BSG SozR 2200 § 1241 Nrn 3, 4, 15, 18, 22 und 30; ferner BSGE 46, 203, 206 ff = SozR 2200 § 1241 Nr. 9; zum Verletztengeld: BSGE 42, 163, 168 = SozR 2200 § 561 Nr. 3).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Damit sind Urlaubsabgeltungen beitragsrechtlich als einmal gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln (vgl BT-Drucks 10/3923 S 27, zu Nr. 37; hierzu ferner BSG vom 1. April 1993, SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 mit der Darstellung der Rechtsentwicklung S 78), so daß der bereits vor 1982 bestehende Rechtszustand wiederhergestellt ist.
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 17/92

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des

    Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich daher um Arbeitsentgelt iS des § 14 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4; Urteil des 1. Senats vom 1. April 1993 - 1 RK 38/92 - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR; BAG AP Nr. 48 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz -Abgeltung; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl 1992, § 102 VII2; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl 1990, § 7 RdNrn 98, 102, 107 sowie zum Urlaubsabgeltungsanspruch als Schadenersatzanspruch BAG AP Nrn 39 und 40 zu § 7 BUrlG-Abgeltung) und beim Anspruch auf Abgeltung um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Urlaubsabgeltungen sind hiernach in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als einmal gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln (vgl Begründung zum Entwurf des 7. ÄndG-AFG, BT-Drucks 10/3923 S 27 und zu Nr. 37; hierzu ferner BSG 1. Senat vom 1. April 1993, SozR 3-2200 § 182 Nr. 16; mit Darstellung der Rechtsentwicklung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2024 - L 1 BA 77/21

    Provisionszahlung - Einmalzahlung - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - L 16 KR 104/00

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 16 R 335/19

    Neuberechnung von Renten unter Berücksichtigung höherer versicherter Entgelte für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2002 - L 16 KR 40/01

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 2 RI 111/03
  • SG Aachen, 27.04.2004 - S 13 KR 52/03

    Krankenversicherung

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