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   BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91   

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BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91 (https://dejure.org/1993,1378)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 6 RKa 20/91 (https://dejure.org/1993,1378)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 6 RKa 20/91 (https://dejure.org/1993,1378)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Einer Sachentscheidung des Senats steht nicht entgegen, daß neben der KÄV, deren notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ; vgl. BSGE 69, 138, 140 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 mwN) mit ihrer Zustimmung im Revisionsverfahren nachgeholt worden ist (§ 168 Satz 2 SGG), nicht auch die Hannoversche Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) und der Landesverband der Innungskrankenkassen (Ldl) Niedersachsen zum Rechtsstreit beigeladen worden sind.

    Indes hat der Senat bereits entschieden, daß eine unterlassene notwendige Beiladung dann nicht als Verfahrensfehler in der Revisionsinstanz fortwirkt, wenn aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Instanzgerichts eine Entscheidung in der Sache möglich ist, die für den Beizuladenden materiell nicht nachteilig ist, insbesondere keine Leistungspflicht konstituiert, und ihn verfahrensrechtlich insoweit nicht benachteiligt, als ihm durch die Verpflichtung zur Neubescheidung eine Wahrnehmung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren jederzeit noch möglich ist (BSGE 69, 138, 141 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 6).

    Zum anderen folgt aus dem Gebot der Berücksichtigung der gesamten Tätigkeit des Kassenarztes speziell für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit seiner Behandlungsweise, daß bei einer Überprüfung einzelner Leistungssparten, -arten oder Gebührenordnungspositionen stets auch der Gesamtfallwert "mitzureflektieren" ist (BSGE 69, 138, 143 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6; BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15).

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84

    Entscheidung des Prüfungs-oder Beschwerdeausschusses - Anfechtung durch den

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Die Einheitlichkeit des Prüfungsverfahrens habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 15. April 1986 - 6 RKa 27/84 - nur dann für erforderlich gehalten, wenn eine genügend große Zahl von Vergleichsfällen nicht gegeben sei.

    Entgegen der Meinung der Revision ist dem weiteren Urteil des Senats vom 15. April 1986 - 6 RKa 27/84 - (BSGE 60, 69 - SozR 2200 § 368n Nr. 42) nicht zu entnehmen, daß die Aufspaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Versicherten einzelner Kassenarten rechtswidrig sei.

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Auf der Grundlage dieser rechtlichen Beurteilung hätten die beiden Landesverbände zum Rechtsstreit notwendig beigeladen werden müssen, weil eine entsprechende Feststellung nur einheitlich ihnen und dem Beigeladenen zu 1) gegenüber getroffen werden kann (§ 75 Abs. 2 SGG; vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 67 und Nr. 18 S 98).

    Nach ihrem Zusammenhang beziehen sich diese Ausführungen jedoch allein auf die prozessuale Frage, ob die seinerzeit klagenden Landesverbände durch einen im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung ergangenen Honorarkürzungsbescheid nur beschränkt auf Behandlungsfälle ihrer Bereiche oder aber ohne eine solche Einschränkung beschwert sind (vgl. dazu aus neuerer Zeit BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 67 und Nr. 18 S 98 f).

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Das Revisionsgericht ist jedoch zur Feststellung, Anwendung und Auslegung einer Norm des irrevisiblen Rechts dann befugt, wenn sie vom Berufungsgericht völlig unberücksichtigt gelassen worden ist (BSGE 7, 122, 125; 62, 131, 133 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; Hdb SGV-Krasney IX Rn 301 mwN).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Bei dieser ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Begründetheit die Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Verwaltungsaktes bzw, sofern ergangen, des Widerspruchsbescheides (BSGE 68, 228, 231 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 mwN; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18), Zwar wird hiervon in der Rechtsprechung eine Reihe von Ausnahmen gemacht, so insbesondere bei der Anfechtung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18, jeweils mwN; vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 6 RKa 71/91 -: Anfechtung einer nicht für sofortvollziehbar erklärten Entziehung der Zulassung zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit).
  • BSG, 09.11.1982 - 6 RKa 23/82
    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Nach dem Urteil vom 9. November 1982 - 6 RKa 23/82 - (USK 82221 S 1007) kann (unter der Geltung der RVO) die offensichtliche Unwirtschaftlichkeit grundsätzlich getrennt nach einzelnen Kassen geprüft werden, soweit der Arzt ihnen gegenüber Behandlungsfälle in einer für einen statistischen Vergleich erforderlichen Anzahl abrechnet.
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Ergänzend hinzuweisen ist auf die Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1959 - 6 RKa 4/58 - (BSGE 11, 102) und vom 26. April 1978 - 6 RKa 10/77 - (BSGE 46, 136 = SozR 2200 § 368n Nr. 14).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Zum anderen folgt aus dem Gebot der Berücksichtigung der gesamten Tätigkeit des Kassenarztes speziell für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit seiner Behandlungsweise, daß bei einer Überprüfung einzelner Leistungssparten, -arten oder Gebührenordnungspositionen stets auch der Gesamtfallwert "mitzureflektieren" ist (BSGE 69, 138, 143 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6; BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15).
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Ergänzend hinzuweisen ist auf die Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1959 - 6 RKa 4/58 - (BSGE 11, 102) und vom 26. April 1978 - 6 RKa 10/77 - (BSGE 46, 136 = SozR 2200 § 368n Nr. 14).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91
    Bei dieser ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Begründetheit die Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Verwaltungsaktes bzw, sofern ergangen, des Widerspruchsbescheides (BSGE 68, 228, 231 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 mwN; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18), Zwar wird hiervon in der Rechtsprechung eine Reihe von Ausnahmen gemacht, so insbesondere bei der Anfechtung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18, jeweils mwN; vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 6 RKa 71/91 -: Anfechtung einer nicht für sofortvollziehbar erklärten Entziehung der Zulassung zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 19/90

    Revisibilität einer Bestimmung bei über den Bezirk des Landessozialgerichts

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Schließlich sei maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei der vorliegend erhobenen Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, wie das BSG mit Urteil vom 24.11.1993 (6 RKa 20/91 - SozR 3-2200 § 368n Nr. 6) entschieden habe; der Widerspruchsbescheid sei am 19.9.2012 ergangen und damit zu einem Zeitpunkt, als der neue § 106 Abs. 5e SGB V bereits in Kraft getreten gewesen sei.

    Soweit der Senat in einer Entscheidung vom 24.11.1993 für die rechtliche Beurteilung einer auf die Behandlungsweise bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abgestellt hat (s BSG SozR 3-2200 § 368n Nr. 6 S 13 f) , hält er hieran nicht mehr fest.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Doch ist eine an sich nicht revisible Rechtsnorm dann vom Revisionsgericht selbstständig auszulegen, wenn das Berufungsgericht sie völlig unberücksichtigt gelassen hat (BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 29 f; BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190; BSG SozR 3-2200 § 368n Nr. 6 S 17).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Unter Beachtung der Besonderheiten und des Ablaufs des Prüfverfahrens im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sei es auch ansonsten richtig und sachgerecht, das Recht im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens Anwendung finden zu lassen, wie dies das BSG mit Urteil vom 24.11.1993 (6 RKa 20/91 - SozR 3-2200 § 368n Nr. 6) entschieden habe.

    Soweit der Senat in einer Entscheidung vom 24.11.1993 für die rechtliche Beurteilung einer auf die Behandlungsweise bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abgestellt hat (siehe BSG SozR 3-2200 § 368n Nr. 6 S 13 f) , hält er hieran nicht mehr fest.

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