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   BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90   

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BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90 (https://dejure.org/1991,1902)
BSG, Entscheidung vom 04.06.1991 - 12 RK 52/90 (https://dejure.org/1991,1902)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 12 RK 52/90 (https://dejure.org/1991,1902)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 20
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Insofern brauche er nach den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44) und vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8) keinen Eigenanteil zu entrichten.

    Dieses sei hingegen nicht der Fall, wenn man den Urteilen des BSG in BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und in SozR 2200 § 313 Nr. 8 folge, weil danach der Versicherte für die Vergangenheit Leistungsansprüche habe, während seine Beitragspflicht entfalle.

    Der erkennende Senat hat schon mit Urteil vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89, 97/98 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 mit Hinweisen auf frühere Rechtspr) entschieden, daß eine Krankenkasse (KK) für die zurückliegende Zeit keine Beiträge fordern kann, wenn der Versicherte über seine mit dem Rentenantrag eingetretene Pflichtmitgliedschaft nicht ausreichend aufgeklärt war und deshalb ihm zustehende Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Insofern brauche er nach den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44) und vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8) keinen Eigenanteil zu entrichten.

    Dieses sei hingegen nicht der Fall, wenn man den Urteilen des BSG in BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und in SozR 2200 § 313 Nr. 8 folge, weil danach der Versicherte für die Vergangenheit Leistungsansprüche habe, während seine Beitragspflicht entfalle.

    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, daß die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 [BSG 09.10.1984 - 12 RK 46/82] = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und ErsK).

  • BSG, 10.04.1985 - 8 RK 22/84
    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Eine solche Regelung ist geeignet, Leistungsansprüche zu beeinträchtigen, weil vor der Feststellung der Mitgliedschaft Sachleistungen nicht in Anspruch genommen werden können und später nur noch Kostenerstattung in Betracht kommt (so das Urteil des BSG vom 10. April 1985 - 8 RK 22/84 in USK 8515 - zu einer vergleichbaren Regelung im deutsch-griechischen SozVersAbk).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, daß die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 [BSG 09.10.1984 - 12 RK 46/82] = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und ErsK).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder

    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Wenn demnach die vorliegende Entscheidung einen Sachverhalt betrifft, in dem die wesentlichen Ursachen für die nachträgliche Feststellung der Mitgliedschaft nicht beim Versicherten lagen, so ist sie nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte zu übertragen, in denen das Bestehen einer Versicherung und der entsprechenden Beitragspflicht zunächst unbekannt (vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33) oder unsicher gewesen ist, insbesondere dann nicht, wenn dieses auf einer Verletzung von Meldepflichten beruhte und der meldepflichtige Tatbestand den zuständigen Versicherungsträgern nicht anderweitig bekannt war.
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, daß die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 [BSG 09.10.1984 - 12 RK 46/82] = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und ErsK).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Mit dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 4.6.1991 (BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2) hat der Senat für den Fall eines nach Spanien verzogenen Beziehers einer gesetzlichen Rente (im Ergebnis) entschieden, dass dieser bei rückwirkender Feststellung der "Mitgliedschaft in der KVdR" wegen der "Wechselbeziehung zwischen Beitragspflicht und Leistungsansprüchen" vor einer den Sachleistungsanspruch in Spanien auslösenden (sozialversicherungs)abkommensrechtlichen Einschreibung keinen Eigenanteil an den Krankenversicherungsbeiträgen aus der Rente zu entrichten habe und der Rentenversicherungsträger einen solchen auch nicht einbehalten dürfe.

    So hat der Senat die Bedeutung seiner Aussagen schon in dem Urteil (selbst) dahin eingeschränkt, dass sie nicht ohne Weiteres auf andere Sachverhalte anzuwenden seien, in denen das Bestehen einer Krankenversicherungspflicht zunächst unbekannt und unsicher gewesen sei (BSGE 69, 20, 24 f = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2 S 11) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11

    Rücknahme Beitragszuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung - Ermessensausübung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dürfe jedenfalls der Versichertenbeitragsanteil aus einer Rente für zurückliegende Zeiten nicht erhoben werden, wenn die Mitgliedschaft in der KVdR erst nachträglich festgestellt wurde, ohne dass die wesentliche Ursache hierfür beim Versicherten lag und der Versicherte über seine mit dem Rentenantrag eingetretene Pflichtmitgliedschaft nicht ausreichend aufgeklärt war (BSG vom 04. Juni 1991 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2).

    Auch die Fälligkeit des Beitragsanspruchs wird durch § 256 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Versorgungsbezüge fixiert (BSG 12 RK 62/92).Das von der Klägerin zitierte Urteil 12 RK 52/90 rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 1117/10

    Beitragspflichtige Krankenversicherung - Äquivalenzprinzip - Abkommen BRD und

    Soweit der Versicherte keine Kostenerstattung begehrt, weil diese keinen hinreichenden Ausgleich darstellt, weil entweder insbesondere fraglich ist, ob er zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen auf eigene Kosten imstande war (BSG, Urteil vom 04. Juni 1991 - 12 RK 52/90, abgedruckt in BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2), oder weil sich - neben dem Umstand, dass nach dem damaligen Recht der RVO eine solche Erstattung dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des Sachleistungsprinzips grundsätzlich fremd war (was wegen der zum 01. Januar 1989 erfolgten gesetzlichen Normierung des Kostenerstattungsanspruchs in § 13 SGB V zwischenzeitlich nicht mehr der Fall ist) - die Bedeutung des Versicherungsschutzes nicht in der Entlastung von bereits aufgewendeten Krankheitskosten erschöpft, denn der Krankenversicherungsschutz soll dem Versicherten auch ermöglichen, vorbeugend alle sachgerechten Maßnahmen zur Erhaltung seiner Gesundheit zu ergreifen, oder weil eine zusätzlichen Beitragszahlung an eine Privatversicherung erfolgt ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80; BSG, Urteil vom 30.11.1983 - 5a RKn 3/83, abgedruckt in SozR 2200 § 313 Nr. 8) oder weil - wie vorliegend - mangels Nachweises von Kosten, nämlich des Nicht(mehr)vorhandenseins von Rechnungen über selbstbezahlte Behandlungskosten, eine Kostenerstattung praktisch unmöglich ist, kann der Versicherte gegen einen Beitragsanspruch die anspruchsvernichtende Einwendung der Störung der Wechselbeziehung zwischen der Beitrags- und der Leistungsseite bzw. des widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) resultierend aus dem Grundsatz von Treu und Glauben geltend machen (BSG, Urteil vom 04. Juni 1991 - 12 RK 52/90; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80; BSG, Urteil vom 30.11.1983 - 5a RKn 3/83; BSG, Urteil vom 09.10.1984 - 12 RK 46/82, abgedruckt in BSGE 57, 179 = SozR 2200 § 517 Nr. 8).

    Sollte andererseits der Versicherte in Zukunft etwa noch Kostenerstattung für dieselbe Zeit begehren, könnte sich die Krankenkasse außer auf Verjährung ihrerseits auf ein widersprüchliches, gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten berufen (BSG, Urteil vom 04. Juni 1991 - 12 RK 52/90).

  • BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 27/12 B

    Krankenversicherung - rückwirkende Feststellung der Mitgliedschaft - Unkenntnis

    Hierzu hätte die Beschwerdebegründung vielmehr darlegen müssen, dass und warum die Antwort auf die gestellte Frage auch nicht sonstigen höchstrichterlichen Entscheidungen zu entnehmen ist (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 und § 160a Nr. 21) , hier ua dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 18.1.1990 (4 RK 4/88 - USK 90160) sowie dem Urteil vom 4.6.1991 (12 RK 52/90 - BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2).

    Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass dies nicht ohne Weiteres auf andere Sachverhalte zu übertragen ist, in denen das Bestehen einer Versicherung und der entsprechenden Beitragspflicht zunächst unbekannt und unsicher gewesen ist, insbesondere dann nicht, wenn dieses auf einer Verletzung von Meldepflichten beruht und der meldepflichtige Tatbestand dem zuständigen Versicherungsträger nicht anderweitig bekannt war (vgl BSGE 69, 20, 24 f = SozR, aaO) .

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

    Das von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BSG zu den Folgen einer rückwirkenden Feststellung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung (BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2) abgegebene - vom Kläger angenommene - Teilanerkenntnis ist als Verzicht auf Beitragsnachforderungen für die Zeit bis 5.7.2003 auszulegen.
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90

    Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist -

    Zwar hat der erkennende Senat sich im Urteil vom 4. Juni 1991 (BSGE 69, 20, 22 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2) mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge nicht mehr erhoben werden können, wenn die Mitgliedschaft in der KV rückwirkend festgestellt wird und bis dahin Sachleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - L 27 R 935/11

    Beiträge - Feststellung - Rentenversicherung

    Ab diesem Zeitpunkt entrichtete die Beigeladene auch die monatlichen Pauschalbeträge an den türkischen Sozialversicherungsträger, so dass jedenfalls ab November 2006 die Voraussetzungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 4. Juni 1991 (12 RK 52/90) erfüllt waren.
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 11/94

    Umlagepflicht nach dem LFZG für Beschäftigte in Angestelltenberufen und für die

    Dabei handelte es sich jedoch um Fälle, in denen der Versicherungsträger den Versicherungsschutz zunächst zu Unrecht verneint hatte (BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 313 Nr. 8; RVA AN 1937, 73; EuM 47, 166) oder sich durch eine Meldung gedrängt fühlen mußte, den Versicherten auf den bestehenden Versicherungsschutz hinzuweisen (BSGE 51, 89, 97 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 S 124f).
  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 6/92

    Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse - Beitragsermäßigung

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 4. Juni 1991 (BSGE 69, 20 ff = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2 mwN) entschieden, daß kein Eigenanteil an den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner für einen vergangenen Zeitraum zu entrichten ist, wenn weder ursprünglich Sachleistungen in Anspruch genommen werden konnten noch später Kostenerstattung verlangt worden ist.
  • BSG, 20.12.2013 - B 12 R 3/13 B
    6 Die Klägerin rügt eine Divergenz des LSG-Urteils zum Urteil des BSG vom 4.6.1991 (12 RK 52/90 - BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2).

    Vielmehr weist sie auf Seite 4 der Beschwerdebegründung - in der Sache zutreffend - selbst darauf hin, dass das LSG der Ansicht war, sich mit der angegriffenen Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des BSG vom 4.6.1991 (aaO) zu setzen, da die darin aufgestellten Rechtssätze auf "die Beitragspflicht des Versicherten" und nicht wie "im vorliegenden Fall" auf "die Beitragspflicht des Arbeitgebers" bezogen seien.

  • LSG Bayern, 23.03.2004 - L 6 RJ 594/00

    Nachforderung von Beiträgen für die Krankenversicherung der Rentner;

  • SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit einer rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen

  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89

    Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - L 16 KR 176/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 12.01.2021 - B 12 KR 61/20 B

    Festsetzung und Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 21.03.2011 - B 12 KR 76/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 2720/11
  • LSG Bayern, 20.02.2002 - L 16 RJ 610/00

    Befreiung von der Beitragspflicht von der Krankenversicherung der Rentner;

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 R 4062/10
  • SG Hannover, 07.12.2009 - S 6 R 673/07
  • BSG, 12.12.2011 - B 12 KR 66/11 B
  • SG Stade, 22.06.2015 - S 9 R 370/13

    Nachforderung von hälftigen Beitragsanteilen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • SG Aachen, 05.10.2006 - S 13 (6) KR 59/06

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin, 27.10.2004 - L 15 KR 43/03
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