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   BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R   

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https://dejure.org/1998,4186
BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R (https://dejure.org/1998,4186)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R (https://dejure.org/1998,4186)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 34/97 R (https://dejure.org/1998,4186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse gegen Unfallversicherungsträger - Krankenhausbehandlung - überholende Kausalität - Arbeitsunfall - Durchgangsarzt - Heilbehandlung der Unfallversicherung - Leistungskonkurrenz - Vorrangigkeit - Nachrangigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall - Zuständigkeit der Leitungsträger - Vorrang der Leistungspflicht der Unfallversicherungsträger - Überholende Kausalität - Krankenversicherung - Unfallversicherung

  • Judicialis

    SGB § 105; ; SGB § 11 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung der Sachleistung Krankenhausbehandlung durch Krankenkasse oder Unfallversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Frage der Übernahme von Kosten bei stationärer Behandlung - überholende Kausalität - Heilbehandlung der UV - Leistungskonkurrenz - Vor- und Nachrangigkeit

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R
    Falls weder die dem Versicherten gewährte Leistung als solche streitig ist noch die Möglichkeit einer Doppelleistung besteht, es vielmehr nur um eine Lastenverteilung aus leistungsrechtlichen Verpflichtungen zweier Leistungsträger geht, werden die Rechte des Versicherten selbst durch die Entscheidung nicht berührt und dieser - bzw ggf sein Rechtsnachfolger - ist nicht notwendig beizuladen (vgl BSGE 72, 163, 168f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 2).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R
    Die bereits aufgrund unfallunabhängiger Krankheiten bestehende Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit wurde auch nicht durch die Folgen des Unfalls im Wege einer sog "überholenden Kausalität" (vgl dazu BSGE 63, 277, 280 = SozR 2200 § 548 Nr. 91; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480 d, e) verdrängt.
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Auszug aus BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R
    V erlitt den Unfall bei der von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten stationären Behandlung und war daher nach dem hier gemäß § 212 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) noch anzuwendenden § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a der RVO gegen Arbeitsunfall versichert; das Ausgleiten auf dem frisch gewischten Fußboden ihres Krankenzimmers geschah aufgrund einer besonderen, mit der fremden Umgebung verbundenen Gefahr (vgl dazu BSGE 59, 291, 292 = SozR 2200 § 539 Nr. 115 mwN) und stand damit in innerem Zusammenhang mit dem stationären Krankenhausaufenthalt.
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R
    Wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 58, 263, 274 = SozR 2200 § 1237 Nr. 20), erfaßt § 102 SGB X nicht den Fall einer freiwilligen, dh ohne rechtliche Verpflichtung übernommenen Vorleistung.
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 31/93

    Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei schädigungsbedingter Versorgung mit einem

    Auszug aus BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R
    Falls weder die dem Versicherten gewährte Leistung als solche streitig ist noch die Möglichkeit einer Doppelleistung besteht, es vielmehr nur um eine Lastenverteilung aus leistungsrechtlichen Verpflichtungen zweier Leistungsträger geht, werden die Rechte des Versicherten selbst durch die Entscheidung nicht berührt und dieser - bzw ggf sein Rechtsnachfolger - ist nicht notwendig beizuladen (vgl BSGE 72, 163, 168f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 2).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 277/07

    Entscheidungsmöglichkeit eines berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungsarztes

    Die Möglichkeit einer Fürsorge der Krankenkasse (§ 565 RVO) ist zwar seit dem 1. Januar 1991 entfallen, weil gemäß § 11 Abs. 5 (früher: Abs. 4) SGB V Leistungen auf Grund von Arbeitsunfällen nur noch von der BG zu erbringen sind (vgl. BSG, SGb 1999, 417, 418; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 5; Jung, Festschrift 50 Jahre BSG, S. 533, 538).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung

    "Zuständig" iS dieser Vorschrift ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, dh sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13 mwN; BSGE 65, 31, 33 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 19; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSGE 84, 61, 62 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5 S 14) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 33/03 R

    Krankenversicherung - Anrechnung des Verletztengeldbezuges auf die

    Die auch nach dieser Rechtsprechung fortbestehenden Bestimmungen können daher bei verständiger Würdigung weiterhin nur so verstanden werden, dass die für das Verhältnis von Krankengeld und Verletztengeld geltende Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V regelmäßig vorrangig gegenüber der allgemeinen Leistungssystemabgrenzung des § 11 Abs. 4 SGB V heranzuziehen ist (aA - ähnlich wie das LSG - iS eines Anwendungsbereichs des § 11 Abs. 4 SGB V für die Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit allein auf einem Arbeitsunfall und nicht zugleich auch auf einer unfallunabhängigen Erkrankung beruht: Höfler in: Kasseler Kommentar, aaO, § 11 SGB V RdNr 12; Noftz in: Hauck/Noftz, aaO, K § 11 RdNr 64a Erg-Lfg 7/05, beide unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 34/97 R = SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 178 f, das aber andere Rechtsfragen betrifft).
  • LSG Berlin, 20.08.2003 - L 9 KR 280/01

    Dauer des Krankengeldanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Anspruchs bei

    Denn jedenfalls behalten beide Vorschriften dann, wenn man wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 26. Oktober 1998 (- B 2 U 34/97 R -, BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43) davon ausgeht, dass § 11 Abs. 4 SGB V nur die Fälle erfasst, in denen die Arbeitsunfähigkeit allein auf einem Arbeitsunfall und nicht zugleich auch auf einer unfallunabhängigen Erkrankung beruht, einen eigenen Regelungsgehalt (vgl. auch Höfler in Kasseler Kommentar, Stand: 40. Erg.-Lfg. Mai 2003, § 11 SGB V Rn. 12; Noftz in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 11 Rn. 64).

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des 2. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 34/97 R -, a.a.O.) hätte der Kläger in der Zeit vom 10. Dezember 1999 bis zum 25. Januar 2000 zwar einen Krankengeldanspruch gehabt, dieser hätte jedoch geruht.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 KR 1797/18
    § 11 Abs. 5 SGB V ist mithin von vornherein nur einschlägig, wenn die auf den Arbeitsunfall zurückzuführende Gesundheitsstörung alleinige Ursache der Leistungspflicht ist, nicht aber gleichzeitig und unabhängig davon bestehende unfallfremde Gesundheitsschäden; die Regelung des § 11 Abs. 5 SGB V hat nur die Leistungsgewährung aufgrund einer (allein) in den Bereich der Unfallversicherung gehörenden Gesundheitsstörung zum Gegenstand (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R -, zur Vorgängerregelung des § 11 Abs. 4 SGB V, in juris, dort Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 1301/10

    Verwaltungsverfahren - Unfallversicherungsträger - Rentenversicherungsträger -

    Unzuständig ist ein Leistungsträger dann, wenn er die Sozialleistung unter Verstoß gegen Regelungen der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit erbracht hat (von Wulffen/Roos, SGB X, § 105 Rdziff. 7; Kasseler Kommentar-Kater § 105 SGB X Rd. 12 bis 14; Böttiger in LPK, SGB X, § 105 Rd. 11, 12; BSG, Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 34/97 R - in Juris).
  • SG München, 13.04.2012 - S 36 AL 1154/09

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen die Bundesagentur für Arbeit -

    Unzuständig ist ein Leistungsträger dann, wenn er die Sozialleistung unter Verstoß gegen Regelungen der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit erbracht hat (Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 105 Rn. 7; Kater, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 73. EL 2012, § 105 SGB X, Rn. 12-14; BSG, Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 34/97 R - in Juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.5.2011, L 4 R 1301/11, Rn. 25).
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