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   BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94   

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https://dejure.org/1994,1313
BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94 (https://dejure.org/1994,1313)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 RU 4/94 (https://dejure.org/1994,1313)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 (https://dejure.org/1994,1313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall auf dem Weg zum Arbeitsamt - Wird ein Arbeitsloser vom Arbeitsamt einbestellt, ist er auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2943 (Ls.)
  • NZS 1995, 323
  • NZS 1996, 323
  • VersR 1995, 1118
  • BB 1995, 782
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71

    Kein Unfallversicherungsschutz des Beziehers einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Damit ist der Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn er Alg beantragt hat, und zwar unabhängig davon, ob Leistungen gezahlt werden oder nicht, zB weil der Anspruch ruht (s BSGE 25, 214, 216; 36, 39, 40; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNr 15; Brackmann aaO S 472r; Gagel, Arbeitsförderungsgesetz, § 132 RdNr 11).

    Eigenwirtschaftlich ist demgegenüber der Weg zum Arbeitsamt zur Abgabe der Arbeitslosmeldung (BSGE 36, 39, 40; 51, 213, 216; KassKomm-Ricke, aaO § 539 RVO RdNr 16).

  • LSG Hessen, 22.02.1989 - L 3 U 1394/87

    Unfallversicherung; Arbeitsloser; Wegeunfall; Antrag; Arbeitslosengeld;

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Die Aufforderung muß nur im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit stehen, und es muß sich um eine Willensäußerung handeln, die erkennen läßt, daß die Arbeitsverwaltung ein bestimmtes Verhalten - die persönliche Vorsprache/ Meldung - vom Arbeitslosen erwartet (s Hessisches LSG vom 22. Februar 1989 - L 3 U 1394/87 - HV-Info 1989, 2506; zustimmend Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 25; vgl auch Gagel aaO § 132 RdNr 15 und 26).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Dabei ist auch nicht notwendig, daß es sich um rechtswirksame Meldeaufforderungen oder ein rechtswirksames Mitwirkungsverlangen iS des § 61 SGB I (s dazu BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1) handelt.
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-Info 1994, 943 mwN).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-Info 1994, 943 mwN).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Dementsprechend liegt ein rechtswirksamer Antrag vor, wenn der Arbeitslose schriftlich, mündlich oder sogar fernmündlich seinen Willen zum Ausdruck bringt, Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten (BSGE 49, 114, 116; s auch KassKomm-Krasney § 18 SGB X RdNr 9 mwN).
  • BSG, 26.10.1983 - 9b RU 6/82
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Allerdings kann selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung des Arbeitsamtes eine "Aufforderung" darstellen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 76; s ferner BSG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 9b RU 6/82 - USK 83166), sofern der Eindruck vermittelt wird, daß das Erscheinen notwendig sei und erwartet werde.
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62

    Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Damit ist der Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn er Alg beantragt hat, und zwar unabhängig davon, ob Leistungen gezahlt werden oder nicht, zB weil der Anspruch ruht (s BSGE 25, 214, 216; 36, 39, 40; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNr 15; Brackmann aaO S 472r; Gagel, Arbeitsförderungsgesetz, § 132 RdNr 11).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-Info 1994, 943 mwN).
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 23/79

    Versicherungsschutz - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
    Auch bei einer gelegentlichen Mitnahme von berufstätigen oder versicherten Personen ist der Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 45; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486t, jeweils mwN).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 1/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem

    Eine solche liegt vor, wenn dem Betroffenen der Eindruck vermittelt wird, das persönliche Erscheinen sei notwendig und werde erwartet, wobei einerseits mehr als ein stillschweigendes Einverständnis, eine Anregung oder bloße Ausführungen in einem Merkblatt erforderlich sind (vgl BT-Drucks 13/2204 S 75) , andererseits aber schon Äußerungen genügen können, die mit den Begriffen Bitte, Empfehlung oder Einladung umschrieben sind (stRspr BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11 RdNr 22, vom 24.6.2003 - B 2 U 45/02 R - Juris RdNr 15 und vom 11.9.2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 S 7; zur Vorgängerregelung des § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO vgl bereits BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 S 119 f mwN und vom 22.1.1981 - 8/8a RU 44/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 76) .

    Ob sie rechtmäßig war, ist für den Unfallversicherungsschutz unerheblich (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 S 120 f; Wietfeld, aaO) ; vielmehr genügt es, dass sie im Zusammenhang mit den Aufgaben der BA stand (BSG SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 S 6 und BSG vom 24.6.2003, aaO) , was hier mit Blick auf das beabsichtigte Vermittlungsgespräch unzweifelhaft der Fall gewesen ist.

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass derartige Hinweise ohne nachteilige Rechtswirkungen als Aufforderungen im Sinne des unfallversicherungsrechtlichen Versicherungspflichttatbestandes einzustufen sind (BSG SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 und SozR 3-2200 § 539 Nr. 32) .

    Denn die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst a SGB VII dient nicht allein dem Schutz des Bürgers, der bei einem auch im öffentlichen bzw Allgemeininteresse (vgl § 1 S 2 StabG) liegenden Handeln verunglückt, sondern gleichfalls - zumindest mittelbar und indirekt - dem geordneten Ablauf der Arbeitsvermittlung (dazu bereits BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 S 118 und vom 27.2.1981 - 8/8a RU 108/79 - BSGE 51, 213, 216 = SozR 2200 § 539 Nr. 78; Schwerdtfeger in Lauterbach, UV-SGB VII, § 2 RdNr 498d; Richter in LPK-SGB VII, 4. Aufl 2014, § 2 RdNr 160) , der gefährdet wäre, wenn Arbeitsuchende sich nur dann veranlasst fühlen dürften, einem Anliegen der BA Folge zu leisten, wenn ihnen andernfalls eine Sperrzeit oder vergleichbare Sanktionen drohte (Wietfeld, aaO) .

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - Arbeitsamt -

    Damit ist der Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn er Alg oder Alhi beantragt hat, und zwar unabhängig davon, ob Leistungen gezahlt werden oder nicht (s zum AFG BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 mwN).

    Von der persönlichen Arbeitslosmeldung an, die nach § 323 Abs. 1 Satz 2 SGB III zugleich als Antrag auf Alg oder Alhi gilt, falls der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt, besteht damit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Die in § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII vom Gesetzgeber vorgenommene nähere Kennzeichnung der aus § 539 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b RVO übernommenen "Aufforderung" als "besondere" und "im Einzelfall" an den Arbeitslosen gerichtet hat am Inhalt des Begriffs der Aufforderung selbst nichts geändert, so daß die zur Auslegung der Vorgängervorschrift ergangene Rechtsprechung des Senats weiterhin herangezogen werden kann, zumal der Senat in den von ihm hierzu ergangenen Entscheidungen der Sache nach auch keine von dieser "Präzisierung" abweichende Auslegung vertreten hat (s etwa BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1 und zuletzt in BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Nach dieser Rechtsprechung ist unter einer Aufforderung zwar mehr als ein stillschweigendes Einverständnis oder eine Anregung zu verstehen, kann jedoch selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung des ArbA eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, daß das Erscheinen notwendig sei und erwartet werde (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 mwN).

    Hierdurch wird jedoch das Vorliegen einer Aufforderung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII nicht ausgeschlossen (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32), zumal im Bereich der öffentlichen Verwaltung bereits seit längerer Zeit Anstrengungen zu bemerken sind, das Verwaltungshandeln insbesondere hinsichtlich der sprachlichen Formulierungen gegenüber dem betroffenen Bürger von einem als nicht mehr zeitgemäßen, obrigkeitsstaatlich empfundenen Befehlston zu befreien und insoweit durch verbindlichere Formulierungen zu ersetzen, wie sie auch zB im privaten Wirtschaftsleben verwandt werden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Die Zuführung zur Vermittlung stelle sich als Aufforderung dar, zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise zuteilwerden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg hin und zurück zum Arbeitsplatz und den Aufenthalt dort hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - s.o.).

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. September 2001 (- B 2 U 5/01 R = SozR 3-2700 § 2 Nr. 3) bereits darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII vom Gesetzgeber vorgenommene nähere Kennzeichnung der aus § 539 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b der Reichsversicherungsordnung (RVO) übernommenen "Aufforderung" als "besondere" und "im Einzelfall" an den Arbeitslosen gerichtet am Inhalt des Begriffs der Aufforderung selbst nichts geändert hat, sodass die zur Auslegung der Vorgängervorschrift ergangene Rechtsprechung weiterhin herangezogen werden kann, zumal der Senat in den von ihm hierzu ergangenen Entscheidungen der Sache nach auch keine von dieser "Präzisierung" abweichende Auslegung vertreten hat (s etwa BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1 und zuletzt in BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Nach dieser Rechtsprechung ist unter einer Aufforderung zwar mehr als ein stillschweigendes Einverständnis oder eine Anregung zu verstehen; selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung des ArbA kann jedoch eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das persönliche Erscheinen notwendig sei und erwartet werde (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 und SozR 3-2700 § 2 Nr. 3, beide mwN).

  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 17 U 105/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Aufhebung eines

    Am 12.05.1998 stellte der Kläger einen Überprüfungsantrag bei der Beklagten und bezog sich zur Begründung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.12.1994 (Az.: 2 RU 4/94), wonach auch eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung des Arbeitsamtes eine Aufforderung darstellen könne.

    Zwar ist auch nach dem AFG im Regelfall in der persönlichen Arbeitslosmeldung zugleich ein Leistungsantrag zu sehen (so BSG Urteil vom 08.12.1994 Az.: 2 RU 4/94 in SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 unter Verweisung auf Gagel AFG § 132 RdNr. 11).

    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des BSG vom 08.12.1994, SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 geht fehl, weil der Kläger dort die Bewilligung von Arbeitslosengeld beantragt hatte.

  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 16 U 105/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalles ; Rückforderung unrechtmäßig

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  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Auch eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung kann demnach eine Aufforderung sein, sofern nur der Eindruck vermittelt wird, es werde ein bestimmtes Verhalten erwartet (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, m.w.N.).

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 = Juris Rn. 29 mwN).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

  • LSG Thüringen, 13.12.2000 - L 1 U 70/00

    Unfallschutz bei Rückweg vom Arbeitsamt nach Abgabe eines Antrags auf

    8. Dezember 1994, Az.: 2 RU 4/94 (veröffentlicht in: Breithaupt 1995, 607 ff.), bezogen, das noch zu der Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO ergangen war.

    8. Dezember 1994, Az.: 2 RU 4/94, veröffentlicht unter anderem in: Breithaupt 1995, 607 ff. mit weiteren Nachweisen).

  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 130/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei selbstständigem Tätigwerden eines Arbeitslosen

    Zwar kann auch eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung eine Aufforderung sein, sofern nur der Eindruck vermittelt wird, es werde ein bestimmtes Verhalten erwartet (BSG, Urt. vom 08.12.1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG, Urt. v. 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, m. w. N.).

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 = Juris Rn. 29 mwN).

  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 17 U 333/99

    Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls eines Arbeitslosen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 U 223/12
  • LSG Sachsen, 06.06.2002 - L 2 U 112/01

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfalls; Unfallversicherungsschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - L 17 U 188/01

    Vorliegen eines Anspruchs auf Entschädigungsleistungen wegen eines Arbeitsunfalls

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - L 6 U 41/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2003 - L 6 U 388/01

    Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund Fahrradsturz eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2002 - L 6 U 388/01
  • SG Düsseldorf, 24.08.2005 - S 35 AS 241/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Hamburg, 19.12.2019 - S 40 U 230/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • SG Berlin, 09.07.2012 - S 25 U 231/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Anerkennung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2010 - L 9 U 215/08
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2009 - L 9 U 3501/08
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