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   BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90   

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BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90 (https://dejure.org/1991,771)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 2 RU 41/90 (https://dejure.org/1991,771)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 41/90 (https://dejure.org/1991,771)
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, daß durch - zur Feststellung oder Behandlung von Unfallfolgen durchgeführte - ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolgen sein können, auch wenn es sich dabei um Folgen ärztlicher Kunstfehler handelt (vgl BSGE 17, 60, 62; 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es nur dann für gegeben erachtet, wenn den Ärzten "bei" der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörung durch einen Kunstfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 181/62
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Adäquanztheorie auf Sachverhalte der vorliegenden Art übertragbar (vgl BGH NJW 1963, 1671; BGHZ 25, 86 ff).

    Es ist dem Schädiger nicht zuzurechnen, "daß bei dem Verletzten gelegentlich einer unfallbedingten Operation ein zusätzlicher Eingriff zur Behebung eines nicht unfallbedingten Leidens gemacht wird, der infolge einer hieran sich anschließenden Komplikation zum Tode des Patienten führt" (BGH aaO S 91; vgl auch BGH NJW 1963, 1671 zum Impfschaden nach einer medizinisch nicht indizierten - präventiven - Wundstarrkrampfimpfung anläßlich einer unfallbedingten Behandlung).

  • BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56

    Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Adäquanztheorie auf Sachverhalte der vorliegenden Art übertragbar (vgl BGH NJW 1963, 1671; BGHZ 25, 86 ff).

    Unter Zugrundelegung dieses Rechtssatzes hat der BGH den ursächlichen Zusammenhang im Sinne der Adäquanztheorie in einem Fall verneint, in dem der Geschädigte nach einer bei ihm vorgenommenen unfallbedingten Bauchoperation starb, bei der auch eine erst während des Eingriffs entdeckte, nicht unfallbedingte Anomalie in Form eines Meckel'schen-Divertikels am Dünndarm des Patienten entfernt worden war (BGHZ 25, 86 ff).

  • BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61

    Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, daß durch - zur Feststellung oder Behandlung von Unfallfolgen durchgeführte - ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolgen sein können, auch wenn es sich dabei um Folgen ärztlicher Kunstfehler handelt (vgl BSGE 17, 60, 62; 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es nur dann für gegeben erachtet, wenn den Ärzten "bei" der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörung durch einen Kunstfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen -

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, daß durch - zur Feststellung oder Behandlung von Unfallfolgen durchgeführte - ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolgen sein können, auch wenn es sich dabei um Folgen ärztlicher Kunstfehler handelt (vgl BSGE 17, 60, 62; 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es nur dann für gegeben erachtet, wenn den Ärzten "bei" der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörung durch einen Kunstfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    Auch wenn zwischen der im Zivilrecht angewandten Adäquanztheorie und der hier maßgeblichen Theorie der wesentlichen Bedingung erhebliche Unterschiede bestehen (vgl hierzu BSGE 63, 277, 280), so können dem Arbeitsunfall bei wertender Betrachtung nur solche Komplikationen ärztlicher Eingriffe zugeordnet werden, die bei der Erkennung oder Behandlung von Unfallfolgen aufgetreten sind.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
    In den genannten Entscheidungen hat das BSG jedoch stets - wenn auch nicht ausdrücklich - auf die wesentliche sachliche Verbindung (vgl hierzu BSGE 58, 76, 77) zwischen der Schädigung bzw dem Arbeitsunfall und dem zur geltend gemachten Gesundheitsstörung führenden ärztlichen Eingriff abgestellt.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Wird vom Durchgangsarzt für den Versicherten klar und eindeutig abgrenzbar ein zusätzlicher Eingriff zur Behebung eines - von vornherein als solches bezeichneten - unfallunabhängigen Leidens vorgenommen, so können die aus diesem Eingriff resultierenden Folgen nicht mehr dem ersten Unfallereignis zugeordnet werden (vgl BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 41/90 und BSG vom 5.8.1993 - 2 RU 34/92).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
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