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   BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91   

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BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91 (https://dejure.org/1992,1965)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 2 RU 26/91 (https://dejure.org/1992,1965)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 2 RU 26/91 (https://dejure.org/1992,1965)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1992, 78
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Den auf dieser Fahrt erlittenen Unfall (Luxation am linken Außenknöchel des Versicherten nach Aufprall des LKW im Straßengraben) hat der Versicherte auch "bei" der versicherten Tätigkeit auf diesem Betriebsweg erlitten, ohne daß es einer genauen Feststellung des Unfallhergangs bedurft hätte (BSGE 61, 127, 130; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).

    Diese nur mögliche Ursache zwischen dem Unfall und einer inneren Ursache reicht nicht aus, um die sonst gegebene haftungsbegründende Kausalität zu verneinen (BSG Urteil vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87 - USK 8825; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).

    Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität ist vielmehr selbständig zu prüfen, ob die geltend gemachte Gesundheitsstörung, hier nicht nur die Luxation des linken Außenknöchels, sondern auch der für die Ansprüche der Hinterbliebenen des Versicherten maßgebende Tod des Versicherten mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist (BSGE SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Nach der - auch vom LSG angeführten - Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87 - (USK 8825) dürfe die Eigenschaft eines tatsächlichen Umstandes als Bedingung im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die nicht wahrscheinlich sei, bei der weiteren Beurteilung des Ursachenzusammenhangs nicht mehr berücksichtigt werden.

    Entscheidend hierfür ist allerdings, ob die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, daß die innere Ursache die allein wesentliche Bedingung des Unfalls gewesen ist (BSG Urteil vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87 - USK 8825).

    Diese nur mögliche Ursache zwischen dem Unfall und einer inneren Ursache reicht nicht aus, um die sonst gegebene haftungsbegründende Kausalität zu verneinen (BSG Urteil vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87 - USK 8825; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).

  • BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75
    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Ist damit entsprechend den Feststellungen des LSG eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und dem Tod des Versicherten nicht feststellbar, so treffen die Folgen der objektiven Beweislosigkeit denjenigen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSG Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75- USK 7684; BSG Urteil vom 29. März 1984 - 2 RU 21/83 - USK 8474; Brackmann a.a.O. S. 480n mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Das Gericht hat vielmehr in freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes SGG) zu entscheiden, ob der Tod mit der versicherten Tätigkeit ursächlich zusammenhängt (BSGE 19, 52, 54; Brackmann a.a.O. S. 480n I mwN; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 548 Anm. 21).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 10/86

    Zur inneren Ursache beim Sturz auf einen Krankenzimmerboden - stationäre

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Bei den sogenannten Unfällen aus innerer Ursache (dh infolge krankhafter Erscheinungen oder der Konstitution des Betroffenen) ist die ursächliche Verknüpfung zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallgeschehen nicht gegeben, wenn die körpereigene Ursache zwangsläufig zu dem eingetretenen Unfallverlauf (Art und Schwere des Unfalls) geführt hat (BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 75 und 81; BSG Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 10/86 - HV-Info 1987, 334).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Den auf dieser Fahrt erlittenen Unfall (Luxation am linken Außenknöchel des Versicherten nach Aufprall des LKW im Straßengraben) hat der Versicherte auch "bei" der versicherten Tätigkeit auf diesem Betriebsweg erlitten, ohne daß es einer genauen Feststellung des Unfallhergangs bedurft hätte (BSGE 61, 127, 130; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Das Unfallereignis ist nur dann eine Todesursache im Rechtssinne, wenn es eine wesentliche Bedingung des Todes war (vgl. dazu BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 -Brackmann, a.a.O. S. 489e).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 21/83
    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
    Ist damit entsprechend den Feststellungen des LSG eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und dem Tod des Versicherten nicht feststellbar, so treffen die Folgen der objektiven Beweislosigkeit denjenigen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSG Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75- USK 7684; BSG Urteil vom 29. März 1984 - 2 RU 21/83 - USK 8474; Brackmann a.a.O. S. 480n mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    In der Entscheidung vom 12. Mai 1992 (SozR 3-2200 § 548 Nr. 14) schließlich stand nicht der sachliche Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls im Vordergrund, wie vorliegend, sondern der Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Gesundheitsschaden bzw Tod aufgrund einer möglichen inneren Ursache.
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Hatte der Versicherte dagegen einen lebensbedrohenden Herzanfall erlitten, der auch ohne den Unfall zwangsläufig zu seinem Tode geführt hätte, sind Unfall und Tod nicht wesentlich durch die besonderen Gefahren des Verkehrs, sondern durch die vom Schutz der Unfallversicherung nicht umfaßte innere Ursache bewirkt worden (vgl BSG SozR Nr. 18 zu § 543 aF RVO; BSG Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 16/86 - NZA 1988, 71, 72; BSG SozR 2200 § 555 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 5/15

    Die objetive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen

    Gemeint sind Unfälle infolge krankhafter Erscheinungen oder infolge der Konstitution des Versicherten (BSG vom 12. Mai 1992 - 2 RU 26/91 - SozR 32200 § 548 Nr. 14; Köhler, VSSR 2013, 47, 64 m. w. N.).
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