Rechtsprechung
BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RVO § 548 Abs. 1
Unfall beim Wettkampf während einer betrieblichen Motivationsreise
- heymanns.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 548 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Sportunfall auf Incentive-Reise, betrieblicher Unfallversicherungsschutz, Leistungsanreiz, Incentive
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 11.03.1992 - S 4 U 18/91
- LSG Bayern, 25.05.1993 - L 3 U 109/92
- BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Papierfundstellen
- MDR 1995, 833
- NZS 1995, 41
- VersR 1995, 603
- BB 1995, 315
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Voraussetzung hierfür ist, daß die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander durch eine die Teilnahmemöglichkeit möglichst aller Betriebsangehörigern dient und deshalb grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen soll, und daß sie von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen wird (s u.a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83 - USK 85201;… Brackmann, a.a.O. S. 482k ff. m.w.N.).Stehen Freizeit, Unterhalt oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m.w.N.).
Das Interesse der Unternehmensleitung, daß sich aus solchen Veranstaltungen wahrscheinlich auch eine Motivation zu Leistungssteigerungen ergibt, reicht nicht aus, für solche Betätigungen den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (s BSGE 17, 280, 282).
Von einer "Erwartungshaltung der Unternehmensleitung" wie die Revision behauptet, ist den Feststellungen des LSG nichts zu entnehmen (s BSGE 17, 280, 283).
- BSG, 28.03.1985 - 2 RU 47/83
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Voraussetzung hierfür ist, daß die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander durch eine die Teilnahmemöglichkeit möglichst aller Betriebsangehörigern dient und deshalb grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen soll, und daß sie von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen wird (s u.a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83 - USK 85201;… Brackmann, a.a.O. S. 482k ff. m.w.N.).Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß nach den in der Rechtsprechung des BSG (…a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen eine dem Unfallversicherungsschutz unterliegende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter Umständen auch in der Veranstaltung einzelner Abteilungen oder Gruppen eines Unternehmens gesehen werden kann, wenn z.B. die Größe des Unternehmens oder dessen besondere Gegebenheiten es verlangen oder jedenfalls für zweckmäßig erscheinen lassen, nicht für die gesamte Belegschaft eine einzige betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorzusehen (BSG Urteil vom 28. März 1985 - a.a.O. - Brackmann a.a.O. S. 482 m/n, jeweils m.w.N.).
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Stehen Freizeit, Unterhalt oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m.w.N.).Es steht jedem Unternehmen zwar frei, seine Mitarbeiter durch "Incentive-Reisen" zu höheren Leistungen anzuspornen; das Unternehmen hat es jedoch nicht in der Hand, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf sonst unversicherte Tatbestände auszuweiten, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch die persönliche Verbundenheit einer Gruppe von Beschäftigten mit dem Betrieb gestärkt würde (s BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21).
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Ebensowenig handelte es sich bei dem Grasrollerfahren um eine dem Unfallversicherungsschutz unterliegende betriebssportliche Veranstaltung, weil sie nicht zu sportlichen Übungen von Mitarbeitern der B gehörte, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfanden (BSGE 68, 200, 201;… Brackmann a.a.O. S. 483/483a m.w.N.). - BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Voraussetzung hierfür ist, daß die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander durch eine die Teilnahmemöglichkeit möglichst aller Betriebsangehörigern dient und deshalb grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen soll, und daß sie von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen wird (s u.a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83 - USK 85201;… Brackmann, a.a.O. S. 482k ff. m.w.N.). - BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Ob die Teilnahme an einer solchen Freizeitveranstaltung während einer "Incentive-Reise" ausnahmsweise gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt, weil der betreffende Mitarbeiter wegen einer deutlichen Erwartungshaltung seiner Vorgesetzten und Kollegen über seine Teilnahme nicht nach eigenem Ermessen entscheiden könne (s das im Revisionsverfahren noch anhängige -2 RU 17/94- Urteil des Hessischen LSG vom 23. Februar 1994 - L 3 U 879/92 - S. aber auch Urteile des Bayerischen LSG vom 13. März 1980 - Breithaupt 1981, 208 und vom 27. September 1989 - Breithaupt 1990, 388), kann hier dahinstehen. - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft …
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95). - BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen auch Geschäftsund Dienstreisen, die dazu bestimmt sind, den betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen (s u.a. BSGE 45, 254, 256; 51, 257, 259 und zuletzt Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 481 q ff und 481 t f). - BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen auch Geschäftsund Dienstreisen, die dazu bestimmt sind, den betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen (s u.a. BSGE 45, 254, 256; 51, 257, 259 und zuletzt Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 481 q ff und 481 t f). - BSG, 27.10.1967 - 2 RU 101/64
Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht
Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Ebenso wie die Pflege gesellschaftlicher Beziehungen, auch wenn sie für das Unternehmen wertvoll ist, nicht schon deshalb unter Versicherungsschutz steht, ist die Pflege der persönlichen Beziehungen zur Betriebsleitung und unter den Betriebsangehören trotz günstiger Auswirkungen auf die Arbeit im Unternehmen außerhalb der in den Versicherungsschutz bereits einbezogenen Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (BSG Urteil vom 27. Oktober 1967 - 2 RU 101/64 - DB 1967, 2167). - BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme …
- BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77
- BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77
Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …
- BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat unter Bezugnahme auf dieses Urteil die Berufung zurückgewiesen (Beschluss vom 2. März 2004) und ergänzend ua auf die Urteile des Senats vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - (SozR 3-2200 § 548 Nr. 21) und vom 11. August 1998 - B 2 U 26/98 R - hingewiesen.Es mangelt jedoch ebenso wie bei anderen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten am wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (zum fehlenden Versicherungsschutz bei einer vom Unternehmen bezahlten Kur im firmeneigenen Kurheim s BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 13/90 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 5 oder bei einer Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf während einer Motivationsreise s BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen sei der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, wenn die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft sowie letzterer untereinander diene, allen Beschäftigten offen stehe und zumindest von der Unternehmensleitung gebilligt und gefördert werde (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s ua BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40;… BSGE 87, 294 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 54;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 5; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 2004, § 8 RdNr 118 ff mwN).
Es reicht nicht aus, dass allen Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme an einer für sie und nicht für alle Beschäftigten des Unternehmens oder Unternehmensteils ausgerichteten Veranstaltung offen steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 7).
Ebenso wie die Pflege gesellschaftlicher Beziehungen, auch wenn sie für das Unternehmen wertvoll ist, nicht schon deshalb unter Versicherungsschutz steht, ist die Pflege der persönlichen Beziehungen zur Unternehmensleitung und unter den Beschäftigten trotz günstiger Auswirkungen auf die Arbeit im Unternehmen außerhalb der in den Versicherungsschutz einbezogenen Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 14).
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s ua BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; § 539 Nr. 54;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl, § 8 RdNr 118 ff mwN).Es reicht nicht aus, dass allen Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme an einer für sie und nicht für alle Beschäftigten des Unternehmens oder Unternehmensteils ausgerichteten Veranstaltung offen steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
Ebenso wie die Pflege gesellschaftlicher Beziehungen, auch wenn sie für das Unternehmen wertvoll ist, nicht schon deshalb unter Versicherungsschutz steht, ist die Pflege der persönlichen Beziehungen zur Unternehmensleitung und unter den Beschäftigten trotz günstiger Auswirkungen auf die Arbeit im Unternehmen außerhalb der in den Versicherungsschutz einbezogenen Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
- LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14
Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert
Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u.a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96; BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93, jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (BSG vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R; BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R und BSG vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R) und am Betriebssport (BSG vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R ), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (BSG vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R).Denn nicht alle Aktivitäten, die dem Unternehmen nützlich sind oder sein können, stehen unter Versicherungsschutz (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93).
Auch ein dahinterstehendes allgemeines Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93; BSG vom 16. März 1995 - 2 RU 17/94).
Dies gilt vor allem für die bei Unternehmen vielfach üblichen Incentive- oder Motivationsreisen (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93;… G. Wagner in: jurisPK-SGB VII, 2. Auflage 2014, Stand: 1. Juli 2015, § 8 SGB VII, Rz. 91, siehe auch Hessisches Landessozialgericht vom 15. Juni 2011 - L 6 U 248/08).
- BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise
Zum Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer von einem anderen Unternehmen für seine Mitarbeiter durchgeführten "Motivationsreise", um den Ausbau von Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen zu fördern (Abgrenzung zu BSG vom 25.8.1994 2 RU 23/93 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).Vor allem die in der Entscheidung des BSG vom 25. August 1994 (2 RU 23/93 - "Grasroller") entwickelten Rechtsgrundsätzen und Wertungen seien auf den hier vorliegenden Sachverhalt vor allem auch deshalb uneingeschränkt zu übertragen, da im dortigen Fall der Organisator der Veranstaltung verunglückt sei, der ja jedenfalls ein stärkeres auch berufliches Interesse am Gelingen der Veranstaltung habe als ein einfacher Teilnehmer.
Entgegen der Auffassung der Revision steht dieses Ergebnis nicht dem Urteil des Senats vom 25. August 1994 (2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21) entgegen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 3 U 87/09
Arbeitsunfall, Ski- und Rodelreise, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise, …
Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen auch Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (…BSG Urteil vom 01. Juli 1997 - 2 RU 36/96 -, in…">SozR 3-2200 § 548 Reichsversicherungsordnung Nr. 32; Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, in …">548%20RVO%20Nr.%2021#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 21, jeweils mit w. N.). Denn nicht alle Aktivitäten, die dem Unternehmen nützlich sind oder sein können, stehen unter Versicherungsschutz (BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, in SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
Insbesondere reicht das allgemeine Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O.).
Dies gilt insbesondere für die Fälle der Motivations- und Belohnungsreisen, wie aber auch für die geführten kollegialen Gespräche am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Gegebenheiten mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (vgl. BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O., BSG Urteil vom 04. August 1992 - 2 RU 43/91 -, in SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; s. auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19. November 2010 - L 8 U 2983/10 -, in Juris).
Wie das BSG wiederholt dargelegt hat (BSG Urteile vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -, in Juris, 16. März 1995 - 2 RU 17/94 -, in NJW 1995, 3340 und vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O.; s. auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 20. April 2005 - L 8 U 73/04 -, in Juris;… Bayerisches LSG Urteil vom 27. September 1989 - L 10 U 44/97 -, a. a. O.), gibt es sehr unterschiedliche aus dem Arbeitsleben abgeleitete gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die für den Betroffenen oft einen nicht unerheblichen Druck bedeuten, sich an bestimmten Veranstaltungen, Zusammenkünften sowie Besuchen und Gegenbesuchen zu beteiligen, ohne dass allein deshalb bei einer Teilnahme Versicherungsschutz anzunehmen ist.
- LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz
Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96; BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93, jeweils m. w. N.).Denn ein lückenloser Versicherungsschutz besteht auf derartigen Reisen nicht (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93).
- SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
Versicherungsschutz bei einer Incentive-Reise
Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s u. a. BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; § 539 Nr. 54;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl., § 8 RdNr. 118 ff m. w. N.).Es reicht nicht aus, dass allen Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme an einer für sie und nicht für alle Beschäftigten des Unternehmens oder Unternehmensteils ausgerichteten Veranstaltung offen steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
Ebenso wie die Pflege gesellschaftlicher Beziehungen, auch wenn sie für das Unternehmen wertvoll ist, nicht schon deshalb unter Versicherungsschutz steht, ist die Pflege der persönlichen Beziehungen zur Unternehmensleitung und unter den Beschäftigten trotz günstiger Auswirkungen auf die Arbeit im Unternehmen außerhalb der in den Versicherungsschutz einbezogenen Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
Auch wenn es sich bei der Teilnehmergruppe vorliegend nicht - wie in den vom BSG in den Jahren 1994 (BSG vom 25.08.1994, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21), 1995 (BSG vom 16.03.1995, NJW 1995, 3340-3342) und 1996 (BSG vom 14.11.1996, Die Beiträge 1997, 178-184) klar abgelehnten Arbeitsunfällen - um eine strenge Auswahl der "Besten" oder "Gewinner" des Geschäftsjahres handelte, so stand die Lapplandreise nach den eindeutigen Angaben der Arbeitgeberin der Klägerin weder den Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren noch Mitarbeitern zu, die noch keine 6 Monate dem Betrieb angehörten.
Es steht jedem Unternehmen zwar frei, seine Mitarbeiter durch derartige Veranstaltungen zu höheren Leistungen anzuspornen oder stärker an das Unternehmen zu binden; das Unternehmen hat es jedoch nicht in der Hand, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf sonst unversicherte Tatbestände auszuweiten, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch die persönliche Verbundenheit einer Gruppe von Beschäftigten mit dem Betrieb gestärkt würde (so schon BSG vom 25.08.1994, a. a. O.).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher …
Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s ua BSGE 1, 179, 182;… 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40 und § 539 Nr. 54; Krasney in Brackmann, SGB VII, § 8 RdNr 118 ff mwN). - LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall
Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).Denn nicht alle Aktivitäten, die dem Unternehmen nützlich sind oder sein können, stehen unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -).
Auch ein dahinterstehendes allgemeines Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93; BSG, Urteil vom 16. März 1995 - 2 RU 17/94 -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 2 U 70/10
Arbeitsunfall; versicherte Tätigkeit; Fortbildungsveranstaltung; Dienstreise; …
- BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …
- BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96
Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem …
- BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - L 3 U 109/09
Arbeitsunfall, Skifahrt, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise, …
- LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - L 15 U 98/01
Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung …
- LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 337/04
Anerkennung von Verletzungen im Rahmen einer von einer Assistentin der …
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.07.2000 - L 3 U 235/99
Kein UV-Schutz bei der Teilnahme an einer Incentive-Reise
- BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
Unfall - Nichtbetriebliche Veranstaltung - Umzug von Doktoranden - Versicherte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - L 17 U 166/98
Gewährung von Verletztenrente ; Skiunfall als Arbeitsunfall ; Geschäftsführer …
- LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13
Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09
Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 25/99 R
Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen mit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 52/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Hessen, 30.04.2009 - L 3 U 249/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 169/17
Gesetzliche Unfallversicherung
- BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall …
- BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95
Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO
- SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12
Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem im Rahmen einer Mountainbike-Tour …
- LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
- LSG Hessen, 15.06.2011 - L 6 U 248/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 05.10.1995 - 2 RU 36/94
Unfallversicherungsschutz bei der Sportausübung eines Rehabilitanden in einem …
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2002 - L 7 U 4605/01
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 281/01
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem …
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R
Bekanntwerden iS. des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO
- SG Stuttgart, 29.11.2017 - S 13 U 4219/16
Skiunfall bei Reise zur Teambildung - Arbeitsunfall?
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Thüringen, 18.02.2016 - L 1 U 1241/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 02.03.2004 - L 1 U 1054/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 21.10.1998 - L 2 U 86/97
Anspruch eines selbständigen Fuhrunternehmers auf Entschädigung für die Folgen …
- LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1590/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Fortbildung - …
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 308/09
Familienwohnung Wegeunfall
- LSG Hessen, 24.02.2011 - L 6 U 167/08
- SG Düsseldorf, 28.10.2008 - S 6 U 29/08
Kein Unfallversicherungsschutz bei sog. Incentive-Veranstaltung
- LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
Auslegung eines Verkehrsunfalls nach einer zweistündigen vorübergehenden …
- BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
Arbeitsunfall bei sportlicher Betätigung (hier: Fußball); Zusammenhang …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 9 U 4092/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 2247/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Thüringen, 26.01.2005 - L 1 U 404/02
Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Erforderlichkeit der Zurechenbarkeit der …
- BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Erfassung aller im …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Motivationsreise bzw …
- SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 3 U 66/02
Anspruch eines Oberarztes auf Anerkennung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall …
- LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 416/00
Zuordnung einer aufgetretene Enzephalitis als Folge eines Arbeitsunfalls; § 193 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2011 - L 9 U 57/08
- LSG Bayern, 28.02.2001 - L 2 U 386/99
Feststellung eines Arbeitsunfalls und die Entschädigung für dessen Folgen
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2000 - L 7 U 2041/99
Zum Umfang des UV-Schutzes bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen
- LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 183/00
Anerkennung eines Unfalls als landwirtschaftlicher Unfall und die Entschädigung …
- LSG Bayern, 06.09.2000 - L 2 U 182/00
Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Bestehen einer sachlichen Verbindung des …
- LSG Bayern, 10.08.1999 - L 2 U 126/98
Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers auf dem …
- SG Neuruppin, 16.11.1998 - S 8 U 54/96
Zur Frage des UV-Schutzes für die Teilnahme an einer betrieblichen …
- BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
Anspruch auf eine Entschädigung eines Unfalls bei einem Paragleitflug im Rahmen …
- SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen
- LSG Bayern, 12.02.2003 - L 2 U 16/01
Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles; …
- LSG Bayern, 09.12.1998 - L 2 U 386/95
Streit um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Unfall bei Bauarbeiten …
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 488/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - L 6 U 59/06
Abgrenzung einer betriebsbezogenen von einer betriebsunabhängigen privaten …
- SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - betriebliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - 3 LB 20/05
Ballonfahrt, Dienstliche Veranstaltung, Dienstunfall
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02
Abgrenzung der betrieblichen von der eigenwirtschaftlichen Betätigung des …
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00
- LSG Bayern, 11.03.1998 - L 2 U 32/97
- SG Meiningen, 12.11.2018 - S 9 U 1443/17
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 U 436/11
- LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - L 8 U 73/04
gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 03.11.1999 - L 2 U 100/97
- SG Hannover, 25.09.2007 - S 22 U 222/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 9 U 285/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2005 - L 6 U 282/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1998 - L 17 U 26/97
Hörsturz eines Tierpflegers nicht Folge einer beruflichen Tätigkeit (Fahren einer …