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   BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R   

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BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R (https://dejure.org/2001,1238)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R (https://dejure.org/2001,1238)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R (https://dejure.org/2001,1238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall - Spaziergang in Mittagspause - Eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Besondere betriebliche Umstände - Unfall in Mittagspause - Erhaltung der Arbeitsfähigkeit - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1; ; RVO § 539 Abs 3 Nr 1

  • RA Kotz

    Arbeitsunfall?: Spaziergang während der Mittagspause und Sturz hierbei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Unfallversicherungschutz beim Spaziergang während der Arbeitspause

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 238 (Ls.)
  • NZS 2002, 323
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Entgegen der Rechtsauffassung des LSG und mit der vom LSG zitierten Entscheidung des BSG vom 18. März 1997 - 2 RU 17/96 - stehe eine Maßnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit (Arbeitsfähigkeit) keineswegs nur dann unter Versicherungsschutz, wenn die Gesundheitsstörung unvorhergesehen aufgetreten sei.

    Die Durchführung des Spaziergangs durch die Klägerin zählt hier, wie etwa das Besorgen von Schmerztabletten, zu den Maßnahmen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit (BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

    Lediglich wenn die Maßnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit unvorhergesehen, plötzlich erforderlich wird, rückt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zumindest gleichwertig neben dessen eigenwirtschaftliches Interesse an der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit, etwa bei einer plötzlich während einer Geschäftsreise eingetretenen Krankheit (Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105) oder bei vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme unerwartet aufgetretenen Kopfschmerzen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

    In allen Fällen (notwendige Grippeschutzimpfung, Tanken, Veranlassung einer Autoreparatur, Ummeldung eines Kraftfahrzeugs, für die Weiterfahrt erforderliches Schneeräumen, Holen der in der Wohnung vergessenen Brille, Holen des vergessenen Spindschlüssels) hat das BSG für die Annahme des Versicherungsschutzes danach unterschieden, ob es sich um eine geplante oder vorhersehbare Maßnahme handelte oder um eine solche, die wegen plötzlicher, unvorhersehbarer Umstände notwendig geworden ist (vgl die Nachweise auf die genannten Einzelfälle in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nr. 15 S 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause - auch bei einer Dienstreise - mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (vgl BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - USK 76223; BSG Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75 - VdK Mitt 1977, 302, 303; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62 und zuletzt Urteil des BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - USK 98156).

    Soweit der Spaziergang zwar zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, nicht wegen einer vorhergehenden besonders belastenden Betriebsarbeit erforderlich geworden war, sondern - wegen der seit Tagen bestehenden Magenbeschwerden - aus Gründen, die mit der betrieblichen Tätigkeit in keinem Zusammenhang standen, bedarf die bisherige Rechtsprechung (vgl nur Urteil des BSG vom 11. August 1998 aaO) der Differenzierung.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Läßt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nr. 15 S 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 113/68
    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Die Durchführung des Spaziergangs durch die Klägerin zählt hier, wie etwa das Besorgen von Schmerztabletten, zu den Maßnahmen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit (BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

    Lediglich wenn die Maßnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit unvorhergesehen, plötzlich erforderlich wird, rückt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zumindest gleichwertig neben dessen eigenwirtschaftliches Interesse an der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit, etwa bei einer plötzlich während einer Geschäftsreise eingetretenen Krankheit (Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105) oder bei vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme unerwartet aufgetretenen Kopfschmerzen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit - Rollschuhe - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause - auch bei einer Dienstreise - mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (vgl BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - USK 76223; BSG Urteil vom 28. April 1977 - 2 RU 75/75 - VdK Mitt 1977, 302, 303; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62 und zuletzt Urteil des BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - USK 98156).

    Allein das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, daß Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang zwischen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 62).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Insoweit besteht eine Parallele etwa zur Aufnahme von Nahrung während der Arbeitspause (vgl zusammenfassend BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 2 mwN), aber auch zu andersartigen, der Erholung dienenden Verrichtungen während einer Arbeitspause wie zB dem Schlafen.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muß der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 75/75
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 145/74
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112) , beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31; vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16) .
  • LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17

    Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

    Auch während einer Arbeitspause besteht Versicherungsschutz nur für Verrichtungen, die - obschon der Versicherte sich in der Pause befindet - gleichwohl dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris).

    (aa) Verunglückt ein Versicherter während einer Pause (Arbeitsunterbrechung) infolge einer Tätigkeit, die er während der Pause ausübt, besteht der innere Zusammenhang nur, wenn diese Tätigkeit dem Betrieb zu dienen bestimmt war (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 16).

    Ein Spaziergang während einer Arbeitspause steht mit der versicherten Tätigkeit nur dann in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

    Nur wenn der Versicherte aufgrund besonderer Belastungen durch die bisher verrichtete betriebliche Tätigkeit zur Durchführung des Spaziergangs veranlasst war, um sich zu erholen und seine Arbeitsfähigkeit für die nachfolgende betriebliche Tätigkeit wiederherzustellen oder jedenfalls zu erhalten, kann ein solcher innerer Zusammenhang angenommen werden (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

    Das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, dass Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang zwischen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen; ein innerer Zusammenhang ist nur anzunehmen, wenn die bisherige betriebliche Tätigkeit als wesentliche Ursache eine besondere Ermüdung des Versicherten verursacht hat, die ohne die betriebliche Tätigkeit gar nicht oder erst später aufgetreten wäre (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    So hat das BSG etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa Senatsurteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 = USK 70105; Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 17 U 325/13

    Sturz während einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme (hier nach Verlassen des

    Da es für sie unerwartet gewesen sei, dass in dem Café geraucht wurde, sei das Verlassen des Schulungszentrums "wegen plötzlicher, unvorhersehbarer Umstände" im Sinne der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.06.2011 (B 2 U 30/00 R) notwendig geworden, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist erforderlich, dass das Verhalten des Versicherten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (vgl. hierzu und zum Nachstehenden insgesamt BSG, Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00).

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz der Versicherten (BSG a.a.O. und Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 62/90; vom 24.03.1998, B 2 U 4/97 R), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSG, Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00; vom 30.04.1985, 2 RU 24/84).

    Lässt sich nicht feststellen, ob die Versicherte bei einer Verrichtung verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung die Versicherte (BSG, Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00).

    Nach der Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause - auch wenn er, wie hier, während einer Dienstreise unternommen wird (vgl. BSG, a.a.O. m.w.N.) - mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R; vom 11.08.1998, B 2 U 17/97 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - L 5 U 132/01

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

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  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Etwas Anderes kann im Ausnahmefall nur dann gelten, wenn, beispielsweise auf Grund die Arbeit besonderes erschwerender Bedingungen, die Verrichtung während der Pause unabdingbar für die Fortsetzung der Arbeit war (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn.17; Ziegler in Nomos LPK, SGB VII, § 8, Rn. 68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2024 - L 3 U 52/23
    Nach der stRspr des BSG können zwar auch die grds dem persönlichen Lebensbereich und nicht der versicherten Tätigkeit zuzuordnenden Maßnahmen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit in den Versicherungsschutz einbezogen sein, doch setzt das - unter anderem - voraus, dass die Verrichtung auch dazu dient, weiterhin betriebliche Arbeit verrichten bzw den Weg zurücklegen zu können (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr 6 Rn 13 = juris Rn 19; Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R, SozR 3-2200 § 548 Nr 43 S 163 f = juris Rn 17 ff; Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 17/96, SozR 3-2200 § 550 Nr 16 S 62 = juris Rn 24) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - Unfallversicherungsschutz -

    Eine Ausnahme ist jedoch gerechtfertigt, wenn die die Maßnahme auslösende Gesundheitsstörung plötzlich und unerwartet eintritt und der Versicherte mit der Maßnahme eine rasche Besserung anstrebt, um seine versicherte Tätigkeit unverzüglich fortsetzen bzw. beginnen zu können (BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 veröffentlicht in Juris - Besorgung von Medikamenten wegen plötzlich auftretender Erkrankung - Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 17/96 in SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 - Besorgung von Schmerztabletten auf dem Weg zur Arbeit wegen vor Arbeitsbeginn unerwartet aufgetretener Kopfschmerzen - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 - Spaziergang während der Arbeitspause wegen plötzlich und unerwartet aufgetretener Beschwerden -).

    Denn in einem solchen Fall rückt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zumindest gleichwertig neben dessen eigenwirtschaftliches Interesse an der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit (BSG, Urteil vom 26.06.2001, a.a.O.).

  • SG Dortmund, 05.08.2015 - S 36 U 818/12

    Impfschaden auf Grund einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung kein

    Innerhalb dieser Wertung ist die Handlungstendenz des Versicherten maßgeblich sowie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (vgl. Urteil des BSG vom 26.06.2001, Az. B 2 U 30/2000 R, zitiert nach Juris).
  • SG Mainz, 21.03.2013 - S 10 U 48/11

    Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall anerkannt

    Innerhalb dieser Wertung ist die Handlungstendenz des Versicherten maßgeblich so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (Urt. d. BSG v. 26.06.2001, B 2 U 30/00 R, Rn 14 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04

    Verletzung durch Schuss eines Amokschützen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - L 2 U 338/02

    Unfallversicherung - Weg zur Unterkunft nicht geschützt

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 2 U 338/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2003 - L 2 U 338/02

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Anforderungen an das

  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12

    Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 2 U 268/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdgast - arbeitnehmerähnliche

  • LSG Hamburg, 28.10.2020 - L 2 U 1/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - Schulpause - organisatorischer

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Hessen, 02.09.2016 - L 9 U 10/15

    Hinterbliebenenleistungen; Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - L 15 U 594/20

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.12.2019 - L 4 U 174/15

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Hamburg, 14.09.2022 - L 2 U 20/21

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 U 2649/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Arbeitsunfall -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 254/15
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 10 U 6157/09
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 U 5646/08
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 U 3300/08
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