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   BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93   

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BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93 (https://dejure.org/1993,1672)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2 BU 87/93 (https://dejure.org/1993,1672)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2 BU 87/93 (https://dejure.org/1993,1672)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Schließlich ist auch zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Beweislast den Versicherten selbst dann trifft, wenn der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist, aber keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zum Tode führenden Unfall und der versicherten Tätigkeit festgestellt werden kann (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684 und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Schließlich ist auch zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Beweislast den Versicherten selbst dann trifft, wenn der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist, aber keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zum Tode führenden Unfall und der versicherten Tätigkeit festgestellt werden kann (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684 und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Schließlich ist auch zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Beweislast den Versicherten selbst dann trifft, wenn der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist, aber keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zum Tode führenden Unfall und der versicherten Tätigkeit festgestellt werden kann (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684 und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Insoweit sind keine in einem Revisionsverfahren noch zu klärenden grundsätzlichen Fragen iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ersichtlich (s auch BSG Urteil vom 12. Juni 1990 aaO).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Das Abweichen von der sonst üblicherweise gewählten kürzeren Wegstrecke kann aber auch darauf beruhen, daß nicht nur ein Umweg auf der Fahrt von dem Ort der Tätigkeit nach Hause eingeschoben, sondern der Weg zu einem anderen sogenannten dritten Ort fortgesetzt wird, auf dem ebenfalls, worauf die Beschwerde zutreffend hinweist, Versicherungsschutz bestehen würde (BSGE 62, 113; Brackmann aaO S 485r ff).

    Dieser Versicherungsschutz ist jedoch, wie wiederum höchstrichterlich schon ausreichend geklärt ist, nur innerhalb gewisser räumlicher Grenzen gegeben und außerdem von den gesamten Umständen des Einzelfalles abhängig (s BSGE 62, 113, 116; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78, SozR 3-2200 § 550 Nr. 2); er setzt außerdem insbesondere voraus, daß der Aufenthalt der Versicherten am sogenannten dritten Ort von rechtserheblicher Dauer war oder - bei Unfällen schon auf dem Wege dorthin - sein sollte (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 und Nr. 5).

  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Das BSG hat den Versicherungsschutz bejaht, wenn nicht feststellbar ist, daß die Unterbrechung des Heimwegs von der Arbeit länger als zwei Stunden gedauert oder die Art der Verrichtung während der Unterbrechung den betrieblichen Zusammenhang verdrängt hatte (BSGE 62, 100).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Unfallversicherungsrechtlich muß dafür, daß ein Abweichen von der kürzeren Wegstrecke auf der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Umstände zurückzuführen war oder daß ein vom Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO erfaßter Weg vom Ort der Tätigkeit zu einem anderen sogenannten dritten Ort befahren wurde, der volle Nachweis erbracht sein (BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Auch die Voraussetzungen für eine Wahlfeststellung sind nicht gegeben (s BSGE 13, 51, 53; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80, SozR 3-2200 § 550 Nr. 5), da nicht nur die Alternativen zwischen einem Versicherungsschutz auf einem der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Umweg oder auf dem Wege von dem Ort der Tätigkeit zu einem anderen sogenannten dritten Ort bestehen, sondern auch wesentlich allein dem privaten Bereich zuzurechnenden Umwege in Betracht kommen.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Dieser Versicherungsschutz ist jedoch, wie wiederum höchstrichterlich schon ausreichend geklärt ist, nur innerhalb gewisser räumlicher Grenzen gegeben und außerdem von den gesamten Umständen des Einzelfalles abhängig (s BSGE 62, 113, 116; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78, SozR 3-2200 § 550 Nr. 2); er setzt außerdem insbesondere voraus, daß der Aufenthalt der Versicherten am sogenannten dritten Ort von rechtserheblicher Dauer war oder - bei Unfällen schon auf dem Wege dorthin - sein sollte (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 und Nr. 5).
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) trifft jedoch die Versicherte die Folgen der objektiven Beweislosigkeit (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau oder schlechte Wegstrecke auf dem kürzeren Weg etc) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, etwa um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 1982, aaO), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG, Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Lässt sich allerdings nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht dagegen kein Versicherungsschutz (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; vgl insgesamt zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Zwar muss der unmittelbare Weg iS des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht immer mit dem kürzesten zusammen fallen; als unmittelbarer Weg ist vielmehr auch ein längerer Weg anzusehen, der eingeschlagen wird, etwa um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 - USK 82210), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Läßt sich allerdings nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht dagegen kein Versicherungsschutz (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Denn bei der vom LSG zitierten Rechtsprechung (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - USK 8995; BSG Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - USK 87121; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78) geht es nicht um die Verlängerung des kürzesten Weges zwischen dem "dritten Ort" und der Arbeitsstätte, für welche die gleichen Kriterien gelten wie für Verlängerungen des kürzesten Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Ob eine Rechtsfrage klärungsfähig ist, hängt davon ab, ob das Revisionsgericht über die betreffende Frage konkret sachlich entscheiden kann (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 S 22 f; BSG Beschluss vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.2.2017 - B 1 KR 91/16 B - Juris RdNr 9; ebenso zB Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, § 132 RdNr 44) , nicht davon, ob es sie für den Rechtsstreit abschließend ohne Zurückverweisung beantworten kann.
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

    Die Beispiele dafür sind mannigfaltig: In der Rechtsprechung des BSG sind Fälle, in denen der Versicherungsschutz erhalten blieb, aufgeführt, in denen es Ziel des Versicherten war, eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a. F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N.), als Kraftfahrer vor dem Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 52/81) oder auch einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1961, Az: 2 RU 41/58).

    Lässt sich also beispielsweise nicht feststellen, ob ein Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht kein Versicherungsschutz (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Auch im Wege der Wahlfeststellung (vgl. BSG, Beschluss vom 09.12.1993, Az: 2 BU 87/93) kann ein Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

  • BSG, 14.06.2005 - B 1 KR 38/04 B

    Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Insoweit hätte konkret dargelegt werden müssen, dass im Verfahren formelle Beweisanträge gestellt und vor der abschließenden Entscheidung des LSG bei den Schlussanträgen aufrecht erhalten geblieben sind ( vgl zB BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 12 und Nr. 29; ausführlich: Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, Kap IX RdNr 130, 209 mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 9 U 253/10
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N.), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Steht allerdings fest, dass der Versicherte nicht den entfernungsmäßig kürzesten Weg eingeschlagen hat, lässt sich aber nicht feststellen, dass es sich um einen rechtlich unerheblichen Umweg gehandelt hat, und auch nicht, dass trotz des Umweges der innere Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit erhalten geblieben ist, weil der Weg aufgrund der Umstände des Einzelfalles gleichwohl als unmittelbarer Weg anzusehen ist, dann besteht kein Versicherungsschutz (vgl. BSG, Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 2 BU 87/93; G. Wagner in jurisPK-SGB VII, § 8 Rn. 210).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG treffen insoweit den Versicherten die Folgen der objektiven Beweislosigkeit (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14; Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 2 BU 87/93).

  • BSG, 09.08.2007 - B 11b AS 29/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der Klärungsbedürftigkeit

    Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so ist die Klärungsbedürftigkeit regelmäßig zu verneinen (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Nach den auch im Unfallversicherungsrecht anzuwendenden Regeln dieser Rechtsfigur ist Unfallversicherungsschutz dann zu bejahen, ohne daß es einer bis ins einzelne gehenden Sachaufklärung bedarf, wenn bei nicht aufklärbarem Unfallverlauf alle denkbaren Unfallverläufe und -zusammenhänge zu dem Ergebnis führen, daß die versicherte Tätigkeit - bzw hier ein kurheimspezifisches Gefahrenmoment - ursächlich iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung war (vgl BSGE 61, 127, 129 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - = USK 90150 = HV-Info 1990, 2064; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen

  • LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen eines Unfallversicherungsträgers im Falle

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2008 - L 1 U 5527/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • SG Lübeck, 08.10.2010 - S 15 R 188/10

    Anspruch auf einen früheren Beginn einer gewährten Hinterbliebenenrente

  • BSG, 21.02.2018 - B 1 KR 13/17 B

    Krankenversicherung

  • BSG, 07.09.2009 - B 8 AY 2/09 B
  • SG Detmold, 27.05.2008 - S 2 R 72/07

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9/3 U 53/00

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • SG Stuttgart, 20.01.2016 - S 1 U 6296/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Lesen einer SMS auf privatem Handy

  • BSG, 30.10.2019 - B 1 KR 40/19 B

    Übernahme einer die Regelversorgung übersteigenden Kosten der Versorgung mit

  • BSG, 04.08.2017 - B 1 KR 20/17 B

    Krankenversicherung; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsfähigkeit

  • BSG, 07.09.2009 - B 7 AL 16/09 B
  • BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B

    Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, Aufrechterhaltung einer

  • SG Frankfurt/Main, 17.03.2016 - S 23 U 92/14
  • BSG, 19.09.2013 - B 11 AL 84/13 B
  • BSG, 09.04.2008 - B 11a AL 160/07 B
  • LSG Sachsen, 10.12.1997 - L 2 U 19/94

    Gewährung einer Unfallhinterbliebenenrente; Nichtversicherter Abweg;

  • SG Lüneburg, 20.03.2013 - S 2 U 156/11

    Gesetzliche Unfallversicherung: Wegeunfall als versichertes Ereignis;

  • BSG, 29.10.2009 - B 7 AL 53/09 B
  • BSG, 14.08.2008 - B 4 AS 38/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2008 - L 14 U 141/03
  • LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 6/07
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