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   BSG, 04.07.1995 - 2 RU 42/94   

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https://dejure.org/1995,2440
BSG, 04.07.1995 - 2 RU 42/94 (https://dejure.org/1995,2440)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 2 RU 42/94 (https://dejure.org/1995,2440)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 2 RU 42/94 (https://dejure.org/1995,2440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Begriff des Versicherungsfalls - Voraussetzungen des Leistungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Versicherungsfalls in Art. 3 Abs. 2 der VO zur Änderung der BKVO vom 22.3.1988

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 30
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 42/94
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 (2 RU 54/88) sei der Versicherungsfall spätestens im Jahre 1970 eingetreten.

    Nach dem Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 (SozR 2200 § 551 Nr. 35) stellt § 551 Abs. 1 RVO i.V.m. allen Voraussetzungen der betreffenden Nummer in der Anlage 1 zur BKVO die Tatbestandsmerkmale einer BK iS der RVO auf.

  • BSG, 20.06.1995 - 8 RKnU 2/94

    Versicherungsfall - Rückwirkungsklausel

    Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 42/94
    Somit rechtfertigt es mangels entgegenstehender Anhaltspunkte die Entstehungsgeschichte, Art. 3 Abs. 2 ÄndVO 1988 dahin auszulegen, daß der dort verwendete Begriff "Versicherungsfall" die Voraussetzungen des Leistungsfalls mitumfaßt (ebenso das Urteil des 8. Senats des BSG vom 20. Juni 1995 - 8 RKnU 2/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt), wie sie in § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO aufgestellt sind: "Als (gemäß Abs. 3 Satz 1 aaO auch für BK anzuwendender) Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung, oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit.".
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das Vorliegen eines solchen Verstoßes gegen die Grundsätze der freien Beweiswürdigung muss im Einzelnen von dem Beteiligten, der sich darauf beruft, dargelegt werden (stRspr vgl nur BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 8; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSG SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2005, IX, RdNr 286).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auch eine entsprechende Umdeutung ihres Vortrags hat keine Aussicht auf Erfolg, weil die freie richterliche Beweiswürdigung des LSG (§ 128 Satz 1 SGG) im Revisionsverfahren nur angreifbar ist, wenn Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 8 mwN), die aber nicht zu erkennen sind.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Begriff "Versicherungsfall" iS dieser Vorschrift meint das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Anerkennung einer BK iS des § 551 Abs. 1 RVO/ § 9 Abs. 1 SGB VII (vgl Senatsurteil vom 20. Juni 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 1 sowie BSG, 2. Senat, vom 4. Juli 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 2 zum Begriff "Versicherungsfall" in den Rückwirkungsvorschriften der Berufskrankheiten-Verordnungen ab der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKVO vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2343).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

    Eine solche kann seitens des LSG erfolgen durch eine Nichtbeachtung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, einen Verstoß gegen Denkgesetze oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, indem entweder ein Erfahrungssatz angenommen wird, der nicht existiert, oder ein existierender Erfahrungssatz nicht beachtet wird (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 8, jeweils mwN).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Begriff "Versicherungsfall" iS dieser Vorschrift meint das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Anerkennung einer BK iS des § 551 Abs. 1 RVO/§ 9 Abs. 1 SGB VII (vgl Senatsurteil vom 20. Juni 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 1 sowie BSG, 2. Senat, vom 4. Juli 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 2 zum Begriff "Versicherungsfall" in den Rückwirkungsvorschriften der Berufskrankheiten-Verordnungen ab der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKVO vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2343).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 4/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Begriff "Versicherungsfall" iS dieser Vorschrift meint das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Anerkennung einer BK iS des § 551 Abs. 1 RVO/§ 9 Abs. 1 SGB VII (vgl Senatsurteil vom 20. Juni 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 1 sowie BSG, 2. Senat, vom 4. Juli 1995, SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 2 zum Begriff "Versicherungsfall" in den Rückwirkungsvorschriften der Berufskrankheiten-Verordnungen ab der Zweiten Verordnung zur Änderung der BKVO vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2343).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 338/01

    Meniskusschäden als Berufskrankheit; Prüfung ihrer beruflichen Verursachung einer

    Zum einen kann die Tätigkeit des Klägers als Bodenleger den im Merkblatt zu der BK Nr. 2102 (BABl 2/1990, 134 f.) beispielhaft genannten und einer überdurchschnittlichen Belastung der Kniegelenke ausgesetzten Berufsgruppen, die von dieser BK erfasst werden sollen, zugerechnet werden (vgl. BSG SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 2, siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003, S. 708).
  • LSG Sachsen, 18.10.2001 - L 2 U 196/99

    Als Leistungsklage formuliertes Begehren auf Anerkennung einer

    Würde man hingegen die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit auf den Zeitpunkt der Einführung der Gleisbildtechnik legen (Ende 1983/Anfang 1984), hätte die Klägerin schon aus Rechtsgründen keinen Anspruch auf Leistungen, weil der Versicherungsfall (vgl. dazu BSG, Urteil vom 4.7.1995 - 2 RU 42/94 - SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 2) dann allenfalls vor dem (rückwirkenden) Inkrafttreten der Nr. 2108 BKV zum 1.4.1988 eingetreten wäre, also nach bundesdeutschem Recht nicht entschädigungspflichtig wäre, und ein Bestandsschutz nach DDR-Recht ohnehin ausgeschlossen ist, da der Beklagten erst nach dem 31.12.1993 der Verdacht einer Berufskrankheit angezeigt wurde (§ 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 14 U 203/08

    Anerkennung einer durch ionisierende Strahlen verursachte Krebserkrankung als

    Nach der Rechtsprechung des BSG über die Anerkennung von Empfehlungen zur MdE-Bewertung als allgemeine Erfahrungssätze ist es erforderlich, dass diese auf wissenschaftlicher Grundlage von Fachgremien ausschließlich aufgrund der zusammengefassten Sachkunde und Erfahrung ihrer sachverständigen Mitglieder erstellt worden sind und dass sie immer wiederkehrend angewendet und von Gutachtern, Verwaltungsbehörden, Versicherungsträgern, Gerichten sowie Betroffenen anerkannt und akzeptiert werden (vgl. BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen, 08.02.2002 - L 6 U 210/96
    Ausreichend ist inzwischen vielmehr, dass die letzte, noch fehlende Tatbestandsvoraussetzung - wie hier der Eintritt der bandscheibenbedingten Erkrankung in Gestalt des Bandscheibenvorfalls im März 1990 - nach dem Stichtag eintritt (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 42/94 -, Urteil vom 5. Mai 1998 B 2 U 9/97 R).
  • LSG Saarland, 03.12.1996 - L 2 U 89/93

    Anforderungen an die Anerkennung einer Berufskrankheit; Missglückter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 14 U 160/07
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