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   BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R   

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BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R (https://dejure.org/1998,387)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R (https://dejure.org/1998,387)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R (https://dejure.org/1998,387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit - Hauterkrankung - Bewertungsmaßstäbe - Empfehlungen - Erfahrungswerte - Anhaltspunkte - Einschätzung - Rechtsnorm

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Verletztenrente - Empfehlungen für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Berufskrankheiten der Haut - Hauterkrankung - Berufskrankheit - Kontaktsensibilisierung - Abfindung der Dauerrente - Änderung der rechtlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung in den rechtlichen Verhältnissen i.S. des § 48 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 212
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    An diesem Ergebnis ändert auch nichts der Umstand, daß der 9. Senat des BSG (BSGE 75, 176, 177 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) die vom Bundesministerium für Arbeit aufgestellten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG" trotz fehlender gesetzlicher Ermächtigung rechtsnormähnliche Qualität zuerkennt und ihre Änderung als Änderung der rechtlichen Verhältnisse beurteilt (vgl auch BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6).

    Denn der 9. Senat geht bei den Anhaltspunkten davon aus, daß es sich um ein geschlossenes Beurteilungsgefüge handelt, das die Gerichte nur in beschränktem Umfang prüfen können, nämlich wie untergesetzliche Normen (BSGE 75, 176, 178 = SozR aaO).

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    Die Beeinträchtigung der unfallbedingten MdE richtet sich bei Anwendung des § 581 Abs. 1 RVO nach dem Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Verletzten durch die Unfallfolgen und dem Umfang der dem Verletzten dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28).

    Der Senat hat die "Empfehlungen für die Einschätzung der MdE bei BKen nach der Nr. 5101 der BKVO" zwar nicht als den einzigen Weg, aber doch als ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen angesehen (BSGE 63, 207 = SozR 2200 § 581 Nr. 28; BSG Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 - MesoB 280/56 = HV-Info 1992, 2694).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    In prozessualer Hinsicht ist das SG in seiner Entscheidung im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, daß der Bescheid vom 16. Januar 1996 in entsprechender Anwendung des § 96 SGG Gegenstand des bereits anhängigen Rechtsstreits geworden ist, da der Inhalt dieses neuen Verwaltungsakts mit dem Streitstoff der ursprünglich angefochtenen Bescheide über die Abfindung der Dauerrente gemäß § 604 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Zusammenhang steht (vgl BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 96 RdNr 4); die Beklagte hat sich in ihrer Klageerwiderung auf eine mögliche Besserung der BK-Folgen mit Auswirkung auf die MdE als weiteren ermessensgerechten Ablehnungsgrund der beantragten Abfindung berufen (vgl KassKomm-Ricke, § 604 RVO RdNr 3).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 35/91

    Entziehung einer Verletztenrente wegen einer wesentlichen Besserung einer als

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    Der Senat hat die "Empfehlungen für die Einschätzung der MdE bei BKen nach der Nr. 5101 der BKVO" zwar nicht als den einzigen Weg, aber doch als ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen angesehen (BSGE 63, 207 = SozR 2200 § 581 Nr. 28; BSG Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 35/91 - MesoB 280/56 = HV-Info 1992, 2694).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    Die in der gesetzlichen Unfallversicherung ausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze für die Beurteilung der MdE sind dagegen im Einzelfall unverbindlich und vom Gericht uneingeschränkt nachprüfbar (BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1987, 12; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    Die in der gesetzlichen Unfallversicherung ausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze für die Beurteilung der MdE sind dagegen im Einzelfall unverbindlich und vom Gericht uneingeschränkt nachprüfbar (BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1987, 12; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
    An diesem Ergebnis ändert auch nichts der Umstand, daß der 9. Senat des BSG (BSGE 75, 176, 177 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) die vom Bundesministerium für Arbeit aufgestellten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG" trotz fehlender gesetzlicher Ermächtigung rechtsnormähnliche Qualität zuerkennt und ihre Änderung als Änderung der rechtlichen Verhältnisse beurteilt (vgl auch BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung, sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 mwN; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII Stand: Januar 2004, § 56 RdNr 67 ff).

    Dass die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 2004, im Folgenden: Anhaltspunkte) für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur aufgrund ihres Titels, sondern aufgrund des geschilderten anderen Bemessungsansatzes nicht unmittelbar gelten, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27 S 93; BSGE 82, 212, 216 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 S 17 f).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juni 2006, § 56 RdNr 67 ff).
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