Rechtsprechung
   BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1061
BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89 (https://dejure.org/1991,1061)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89 (https://dejure.org/1991,1061)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89 (https://dejure.org/1991,1061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Arbeitsbedarf (Fortführung von BSG vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 = BSGE 54, 232 = SozR 2200 § 809 Nr. 1).

    Zutreffend gehen der Kläger und die Vorinstanzen davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten, räumlich für das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg zuständigen Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 232, 233).

    Vorgegeben ist dem Satzungsgeber durch das Merkmal des Durchschnittsmaßstabes ein objektiver Maßstab, der sich schematisierend in einem in Arbeitstagen oder Arbeitseinheiten festzulegenden betriebsnotwendigen Arbeitsbedarf ausdrückt (BSGE 54, 232, 234; Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, § 809 Anm 2).

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1982 zu überprüfende Satzung enthielt dagegen entsprechende Vorschriften, und der Senat hat auf die ihnen zugrunde liegende Erwägung hingewiesen, daß sich mit steigender Größe der landwirtschaftlichen Fläche der Arbeitsbedarf pro Hektar in der Regel verringern werde (BSGE 54, 232, 235).

    Die mit einer danach (noch) zulässigen Schematisierung notwendig verbundenen Abweichungen in Einzelfällen müssen außer Betracht bleiben, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfaßten landwirtschaftlichen Unternehmen im örtlichen Geltungsbereich der Beklagten nicht ins Gewicht fallen (BSGE 54, 232, 235).

    Denn eine auf den Maßstab des Arbeitsbedarfs bezogene Härteklausel, der das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederholt für die erforderliche Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen hat (BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 236), oder sonstige, in der Wirkung ähnliche Regelungen enthält die Satzung der Beklagten nicht.

  • BSG, 23.05.1973 - 7 RU 43/71
    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Auch der 8. Senat des BSG ist in seinem Urteil vom 23. Mai 1973 (8/7 RU 43/71) davon ausgegangen, daß der Arbeitsaufwand und die Unfallgefahr in Großbetrieben niedriger seien (s auch Köhne, Gutachten über die Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, März 1988).

    Maßgebend ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die autonome Rechtsetzung anzuführen sind (BVerfGE 17, 337, 354; 17, 381, 388; 27, 220, 230; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG; BSG Urteil vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 43/71).

    Dazu gehört es auch, daß ggf notwendige Änderungen schrittweise vorgenommen werden dürfen, da jede Änderung zugunsten einer Gruppe landwirtschaftlicher Unternehmen zugleich zu Änderungen zu Lasten anderer Gruppen führt (vgl das bereits zitierte Urteil des BSG vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 43/71).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes ausgeführt, daß es dem Gesetzgeber freistehe, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche durch das Kindergeld miteinander zu kombinieren (vgl BVerfGE 43, 108, 123; 61, 319, 354; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1990, 2869, 2871) [BVerfG 29.05.1990 - 1 BvL 20/84].
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Vielmehr hat auch der 8. Senat betont, daß das Gericht nicht zu prüfen hat, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE aaO).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Bei solchen komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten wie hier im Rahmen der Beitragsgestaltung nach dem Arbeitsbedarf ist dem Satzungsgeber auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen; er muß einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an Regelungen abzuhelfen (vgl BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118; 43, 291, 321; 54, 173, 202; 80, 1, 26; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluß vom 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Bei solchen komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten wie hier im Rahmen der Beitragsgestaltung nach dem Arbeitsbedarf ist dem Satzungsgeber auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen; er muß einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an Regelungen abzuhelfen (vgl BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118; 43, 291, 321; 54, 173, 202; 80, 1, 26; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluß vom 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Maßgebend ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die autonome Rechtsetzung anzuführen sind (BVerfGE 17, 337, 354; 17, 381, 388; 27, 220, 230; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG; BSG Urteil vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 43/71).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes ausgeführt, daß es dem Gesetzgeber freistehe, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche durch das Kindergeld miteinander zu kombinieren (vgl BVerfGE 43, 108, 123; 61, 319, 354; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1990, 2869, 2871) [BVerfG 29.05.1990 - 1 BvL 20/84].
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Vielmehr hat auch der 8. Senat betont, daß das Gericht nicht zu prüfen hat, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE aaO).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
    Zutreffend gehen der Kläger und die Vorinstanzen davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten, räumlich für das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg zuständigen Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 232, 233).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Vorgegeben ist dem Satzungsgeber durch das Merkmal des Durchschnittsmaßstabes ein objektiver Maßstab, der sich schematisierend in einem in Arbeitstagen oder Arbeitseinheiten festzulegenden betriebsnotwendigen Arbeitsbedarf ausdrückt (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 14, juris).

    Zunächst ist erneut festzuhalten, dass für den hier angewendeten Arbeitsbedarfsmaßstab der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 17; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 21, beide juris).

    Die Beklagte hat überdies zur weiteren Differenzierung auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Z... innerhalb des hier maßgeblichen Produktionsverfahrens für Flächen zwischen 1 ha und 50 ha eine Degression vorgesehen, die berücksichtigt, dass sich mit steigernder Größe der landwirtschaftlichen Fläche der Arbeitsbedarf pro Hektar in der Regel verringert (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 19, juris).

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung des BSG sowohl Regelungen, die gar keine Degression vorsehen (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 19, juris) als auch Regelungen, die eine Degression vorsehen (BSG, Urteil vom 23.05.1973 - 8/7 RU 43/71, RdNr. 16, juris) nicht beanstandet.

    Die mit einer danach zulässigen Schematisierung notwendig verbundenen Abweichungen in Einzelfällen müssen außer Betracht bleiben, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfassten landwirtschaftlichen Unternehmen im Geltungsbereich der Berufsgenossenschaft nicht ins Gewicht fallen (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 25; Urteil vom 15.12.1982, 2 RU 61/81, RdNr. 20, beide juris).

    Etwas anderes ergäbe sich nur, wenn es im Zuständigkeitsbereich der Beklagten in nicht geringer Zahl gleichartige Betriebe, bei denen z.B. aufgrund ihrer Betriebsstruktur eine derartige Abweichung vom Durchschnittssatz vorläge, geben würde (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 25, juris).

    Denn der Satzungsgeber muss einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um aufgrund der Neuregelung weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an der Neuregelung abzuhelfen (BSG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 24 und 27; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 26; Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05, RdNr. 16, alle juris).

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
    Vorgegeben ist dem Satzungsgeber durch das Merkmal des Durchschnittsmaßstabes ein objektiver Maßstab, der sich schematisierend in einem in Arbeitstagen oder Arbeitseinheiten festzulegenden betriebsnotwendigen Arbeitsbedarf ausdrückt (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 14, juris).

    Zunächst ist erneut festzuhalten, dass für den hier angewendeten Arbeitsbedarfsmaßstab der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 17; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 21, beide juris).

    Die Beklagte hat überdies zur weiteren Differenzierung auf der Grundlage des Gutachtens von X... innerhalb des hier maßgeblichen Produktionsverfahrens für Flächen zwischen 1 ha und 50 ha eine Degression vorgesehen, die berücksichtigt, dass sich mit steigernder Größe der landwirtschaftlichen Fläche der Arbeitsbedarf pro Hektar in der Regel verringert (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 19, juris).

    Vor diesem Hintergrund hat das BSG sowohl Regelungen, die gar keine Degression vorsehen (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 19, juris) als auch Regelungen, die eine Degression vorsehen (BSG, Urteil vom 23.05.1973 - 8/7 RU 43/71, RdNr. 16, juris) nicht beanstandet.

    Die mit einer danach zulässigen Schematisierung notwendig verbundenen Abweichungen in Einzelfällen müssen außer Betracht bleiben, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfassten landwirtschaftlichen Unternehmen im Geltungsbereich der Berufsgenossenschaft nicht ins Gewicht fallen (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 25; Urteil vom 15.12.1982, 2 RU 61/8, RdNr. 20, beide juris).

    Etwas Anderes ergäbe sich nur, wenn es im Zuständigkeitsbereich der Beklagten in nicht geringer Zahl gleichartige Betriebe, bei denen z.B. aufgrund ihrer Betriebsstruktur eine derartige Abweichung vom Durchschnittssatz vorläge, geben würde (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 25, juris).

    Denn der Satzungsgeber muss einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um aufgrund der Neuregelung weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an der Neuregelung abzuhelfen (BSG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 RU 62/89, RdNrn. 24 und 27; Urteil vom 09.12.1993 -    2 RU 32/92, RdNr. 26; Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05, RdNr. 16, alle juris).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (BSG SozR 2200, § 731 Nr. 2; BSG Urteile vom 21. August 1991 und 18. Oktober 1994, aaO); die Abwägung zwischen mehreren, jeweils für die eine oder andere Regelung bei der Gestaltung des Gefahrtarifs wesentlichen Gesichtspunkte und die daraus folgende Entscheidung obliegt dem Unfallversicherungsträger (BSG SozR 3-2200 § 809 Nr. 1).

    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihm ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; SozR 3-2200 § 809 Nr. 1; BSG Urteil vom 21. August 1991, aaO; BVerfGE 33, 171, 189, 80, 1, 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht