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   BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94   

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https://dejure.org/1995,2338
BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94 (https://dejure.org/1995,2338)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 12 RK 19/94 (https://dejure.org/1995,2338)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 12 RK 19/94 (https://dejure.org/1995,2338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherungsträger - Verhinderung - Beiträge - Erstattung - Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen auf Abfindungen durch Fehlverhalten eines Rentenversicherungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 433/88

    Abfindung - Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 9. November 1988 (BAGE 60, 127 = AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969), das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2), daß Abfindungen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind.

    Da die Erstattungsansprüche damit jedenfalls an der Verfallklausel scheitern, kommt es nicht darauf an, ob die Beiträge auf beitragsfreie Abfindungen i.S. der Urteile des BAG und des BSG (BAGE 60, 12 = AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969; BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2) und damit zu Unrecht entrichtet worden sind.

    Dabei brauchten sie ihren Standpunkt nicht schon nach dem Urteil des BAG vom 9. November 1988 (BAGE 60, 127 = AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969) aufzugeben, sondern durften eine Entscheidung des BSG als für die Sozialversicherung zuständigen obersten Gerichtshofs des Bundes abwarten.

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 9. November 1988 (BAGE 60, 127 = AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969), das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2), daß Abfindungen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind.

    Da die Erstattungsansprüche damit jedenfalls an der Verfallklausel scheitern, kommt es nicht darauf an, ob die Beiträge auf beitragsfreie Abfindungen i.S. der Urteile des BAG und des BSG (BAGE 60, 12 = AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969; BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2) und damit zu Unrecht entrichtet worden sind.

    Diese Entscheidung ist mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2) ergangen.

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 74/77

    Eigentum - Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Anspruch auf Rückzahlung -

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Dieses steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251, 252 f = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 S 9/10) zum früheren Recht, in der eine dem Beitragszahler gegenüber bestehende Pflicht der Rentenversicherungsträger verneint worden ist, vor der Leistungsbewilligung die Beiträge auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, um einem Verfall von Erstattungsansprüchen vorzubeugen.

    Das BSG hat schon früher entschieden, daß der Verfall von Erstattungsansprüchen durch Leistungsgewährung das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht verletzt (BSGE 45, 251, 253 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 S 10/11).

  • BSG, 25.04.1991 - 1 RA 65/89

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Höherversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Diese sogenannte Verfallklausel gilt für Beiträge zur Rentenversicherung (BSGE 68, 260, 262 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 2 S. 3/4).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Die Verfallklausel stellt sich als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium) dar und verwehrt es Versicherten, die Leistungen in Anspruch genommen haben, ihre beitragsmäßige Beteiligung an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft im Wege von Erstattungsansprüchen rückgängig zu machen (so zu der entsprechenden Verfallklausel für Beiträge zur Krankenversicherung BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3 S. 9, 10; BSGE 70, 93, 95 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5 S. 19).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90

    Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Die Verfallklausel stellt sich als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium) dar und verwehrt es Versicherten, die Leistungen in Anspruch genommen haben, ihre beitragsmäßige Beteiligung an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft im Wege von Erstattungsansprüchen rückgängig zu machen (so zu der entsprechenden Verfallklausel für Beiträge zur Krankenversicherung BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3 S. 9, 10; BSGE 70, 93, 95 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5 S. 19).
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 20/75

    Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Rückforderung - Ausschluß - Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94
    Dieses steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251, 252 f = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 S 9/10) zum früheren Recht, in der eine dem Beitragszahler gegenüber bestehende Pflicht der Rentenversicherungsträger verneint worden ist, vor der Leistungsbewilligung die Beiträge auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, um einem Verfall von Erstattungsansprüchen vorzubeugen.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Er kann gemäß § 28h Abs. 2 S 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Beitragseinzugsstelle über die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht des Mitarbeiters durch Verwaltungsakt herbeiführen (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 20; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 S 35).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 S 37; BSG Urteil vom 10. September 1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305; BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14: kein Schutz des Beitragsschuldners in die Nichtbeanstandung der unterbliebenen Beitragsentrichtung bei Betriebsprüfungen).

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, in Zweifelsfällen gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Beitragseinzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht des Arbeitnehmers in Form eines Verwaltungsaktes herbeizuführen (vgl BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 S 37; BSG Urteil vom 10. September 1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305; BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14: kein Schutz des Beitragsschuldners in die Nichtbeanstandung der unterbliebenen Beitragsentrichtung bei Betriebsprüfungen).

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, in Zweifelsfällen gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Beitragseinzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht des Arbeitnehmers in Form eines Verwaltungsaktes herbeizuführen (vgl BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7).

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