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   BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R   

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https://dejure.org/2000,589
BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,589)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,589)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 515 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (283)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1990 (12 RK 13/89, USK 90106 = Die Beiträge 1991, 112 ff) ausgeführt hat, reicht es für das Eingreifen der 30jährigen Verjährungsfrist aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat.
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
    Wie der Senat zum früheren § 29 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) schon entschieden hat, reicht es aus, daß die den subjektiven Tatbestand begründenden Umstände innerhalb der kurzen Verjährungsfrist eintreten (BSG SozR 2200 § 29 Nr. 9 S 21 f; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 26).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Beide Vorschriften setzen zumindest bedingten Vorsatz voraus ( BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 R 18/09 R - BSGE 109, 254 = SozR 4-2400 § 14 Nr. 13, RdNr 16, 25 ff ; BSG Urteil vom 30.3.2000 - B 12 KR 14/99 R - SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 f; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 64) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Der Begriff "vorsätzlich" schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN).

    Hierfür ist ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35).

    Dies gilt auch für die Form der "bewussten Fahrlässigkeit", bei welcher der Handelnde die Möglichkeit der Pflichtverletzung zwar erkennt, jedoch - im Gegensatz zum bedingt vorsätzlich Handelnden, der den Erfolg billigend in Kauf nimmt - darauf vertraut, die Pflichtverletzung werde nicht eintreten (vgl zum Ganzen BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 33, 35 f; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

    Dies führt auch bezüglich des möglicherweise verjährten Teils der Beitragsforderung zur Zurückverweisung der Sache an das LSG zwecks Ermittlung eines möglichen, eine 30-jährige Verjährungsfrist auslösenden Vorsatzes (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Für die im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV vorzunehmende Beurteilung des (mindestens bedingten) Vorsatzes sind damit der Sache nach ähnliche Erwägungen maßgebend, wie sie der Senat für die Prüfung des Vorsatzes iS des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt hat (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 f) .
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