Rechtsprechung
   BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2145
BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92 (https://dejure.org/1994,2145)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 12 RK 85/92 (https://dejure.org/1994,2145)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92 (https://dejure.org/1994,2145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 400
  • NZS 1995, 240 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Gegenüber einem Erstattungsanspruch ist die Verrechnung mit einer versicherungsrechtlichen Beitragsschuld im Konkurs nicht anders zu behandeln als die Aufrechnung mit einer Forderung, die zwar erst im Konkurs erworben wird, deren Erwerb aber bereits vor dem Konkurs nur noch von einer Bedingung abhängig ist (vgl dazu Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 69/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat im erwähnten Urteil vom 15. Dezember 1994 (12 RK 69/93) entschieden, daß die Aufrechnung gegen einen Beitragserstattungsanspruch keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage voraussetzt.

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Da demnach eine bindende Feststellung des Erstattungsanspruchs nicht vorliegt, kann der Kläger sein Ziel weder mit der reinen Anfechtungsklage noch mit der reinen Leistungsklage erreichen (zur letzteren bei bindender Leistungsbewilligung vgl BSGE 67, 143 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1; 64, 17 = SozR 1200 § 54 Nr. 13).

    Vielmehr soll § 28 Nr. 1 SGB IV Nachteile der unterschiedlichen Zuständigkeit für Beitragseinzug und Beitragserstattung ausgleichen und eine durch die gemeinsame Zielsetzung aller Sozialleistungen gebotene funktionale Einheit der Leistungsträger herstellen (vgl BSGE 67, 143, 156 f = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S 16 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zur Verrechnung im Leistungsrecht in BT-Drucks 7/868 S 32, dort zu § 51).

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Anders als die vertragliche dient die gesetzliche Verrechnungsbefugnis nach § 28 Nr. 1 SGB IV nicht einer konkursrechtlich möglicherweise bedenklichen "Verdoppelung der Aufrechnungsmöglichkeit" (BGH LM Nr. 16 zu § 55 KO = ZIP 1991, 110, 112).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Da demnach eine bindende Feststellung des Erstattungsanspruchs nicht vorliegt, kann der Kläger sein Ziel weder mit der reinen Anfechtungsklage noch mit der reinen Leistungsklage erreichen (zur letzteren bei bindender Leistungsbewilligung vgl BSGE 67, 143 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1; 64, 17 = SozR 1200 § 54 Nr. 13).
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Denn erst in diesem Zeitpunkt ergebe sich, welches der berechtigten Konzernunternehmen von der Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch mache (BGHZ 81, 15, 19 f).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92
    Vielmehr soll § 28 Nr. 1 SGB IV Nachteile der unterschiedlichen Zuständigkeit für Beitragseinzug und Beitragserstattung ausgleichen und eine durch die gemeinsame Zielsetzung aller Sozialleistungen gebotene funktionale Einheit der Leistungsträger herstellen (vgl BSGE 67, 143, 156 f = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S 16 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zur Verrechnung im Leistungsrecht in BT-Drucks 7/868 S 32, dort zu § 51).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    a) Nach § 26 Abs. 2 Halbs 1 SGB IV bzw dem für das Recht der Arbeitsförderung bis zum 31.12.1997 geltenden - mit § 26 Abs. 2 Halbs 1 SGB IV nahezu textidentischen - § 185a Abs. 1 S 1 AFG (vgl zum Zeitpunkt des Entstehens von Beitragserstattungsansprüchen allgemein BSG SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 S 4) sind zu Unrecht entrichtete Beiträge (zur Arbeitslosenversicherung) zu erstatten; eine Erstattung solcher Beiträge kommt nach § 26 Abs. 2 Halbs 1 SGB IV nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, keine Leistungen erbracht oder zu erbringen hat (sog Verfallklausel).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Die Rechtslage hat sich insoweit gegenüber dem früheren Recht der KO, das nach der Rechtsprechung des BSG die Verrechnung nach § 52 SGB I wie eine Aufrechnung zuließ, wenn die Verrechnungslage vor Konkurseröffnung gegeben war (Urteile vom 12. Juli 1990 - 4 RA 47/88 - BSGE 67, 143, 153 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1, vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92 - SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 zum Verhältnis von § 52 SGB I bzw § 28 SGB IV zu §§ 53 ff KO), nicht verändert.

    Anders als bei den Konzernverrechnungsklauseln dient der Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit daher hier nicht einer konkursrechtlich möglicherweise bedenklichen "Verdoppelung der Aufrechnungsmöglichkeit" (BGH Urteil vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90 - NJW 1991, 1060), sondern der Herstellung einer durch die gemeinsame Zielsetzung der Sozialleistungen gebotenen funktionellen Einheit der Leistungsträger (vgl BSG Urteile vom 12. Juli 1990 - 4 RA 47/88 - BSGE 67, 143, 156 f = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S 16 und vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92 - SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 S 5; zur Rechtsentwicklung s Günther aaO, S 17 ff); andere Aufrechnungserweiterungen als der Verzicht auf die Gegenseitigkeit der Forderungen sind ausgeschlossen.

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Das Bundessozialgericht hatte bereits im Jahr 1990 zum Recht der Konkursordnung entschieden, eine bereits vor Konkurseröffnung gegebene Verrechnungslage sei konkursfest (BSGE 67, 143, 153; vgl. ferner BSG ZIP 1995, 400, 402; LSG Nordrhein-Westfalen DB 1993, 43; die abweichende Entscheidung des LSG Niedersachsen NdsRpfl. 1993, 22, 23 setzt sich damit nicht auseinander).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Wenn insoweit auf das Gegenseitigkeitserfordernis verzichtet wird, um die aufgrund der gemeinsamen Zielsetzung aller Sozialleistungen gebotene funktionale Einheit der Leistungsträger und deren Pflicht zur Zusammenarbeit zur Geltung zu bringen (so BSG SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 S 5; s hierzu auch § 87 Abs. 1 SGB X), unterscheidet sich dies wesentlich von der hier vorliegenden Konstellation, in der einer Behörde zwei unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten mit jeweils eigenen Forderungen und Verpflichtungen gegenüberstehen.
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Gemäß § 26 Abs. 3 S 1 SGB IV steht der ein (entstandener) Erstattungsanspruch (vgl zum Entstehen von Beitragserstattungsansprüchen allgemein BSG SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 S 4) demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Hier sind die Ansprüche auf Beitragserstattung jeweils mit der Entrichtung der Beiträge entstanden und fällig geworden (vgl insofern zu § 26 Abs. 2 SGB IV Urteil des Senats vom 15.12.1994, 12 RK 85/92, SozR 3-2400 § 28 Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.02.2007 - L 5 KR 59/06

    Verrechnung einer Beitragsrückerstattung mit ausstehenden Beitragsforderungen

    Schließlich hatte die Beklagte keinen Entscheidungsspielraum; der Wortlaut des § 28 ("kann") bedeutet nur, dass die Möglichkeit einer Verrechnung oder Anrechnung besteht, räumt dem Versicherungsträger aber keinen Ermessensspielraum ein (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994, 12 RK 85/92, SozR 3-2400 § 28 Nr. 1; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 28 SGB IV, Rz. 7).

    Ein Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2 SGB IV, um den es hier geht, entsteht nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Erstattungsantrag gestellt wird, sondern bereits mit der Entrichtung der - zu Unrecht gezahlten - Beiträge (BSG, Urt. v. 15. Dezember 1994, a. a. O.).

  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgeltes auf

    Denn die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Aufrechnungslage unterläge dem Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO (zur Zulässigkeit der Verrechnung gemäß § 52 Sozialgesetzbuch Erstes Buch in anderen Fällen vgl aber BSG SozR 3-2400 § 28 Nr. 1; BSGE 92, 1 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 2) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - L 24 KR 35/04

    Zulässigkeit der Verrechnung mit einer Beitragsforderung während des

    Das BSG (Urteil vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92 -) hat entschieden, dass die Vorschriften der ehemaligen Konkursordnung der Wirksamkeit der Verrechnung nicht entgegenstünden.

    Das "Kann" bedeutet unter Umständen - und so auch hier - lediglich die Feststellung, dass die Behörde ermächtigt ist, etwas zu tun, das sie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch tun muss (Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Auflage, § 114 Rdnr. 10, und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage, § 114 Rdnr. 21 a, BSG, Beschluss vom 06. August 1999 - B 4 RA 25/98 B - und Urteil vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92).

  • LSG Sachsen, 16.07.2009 - L 3 AL 23/07

    Zulässigkeit der Aufrechnung in einem Insolvenzgeldbescheid;

    Lediglich dann, wenn eine bindende Feststellung des Insolvenzgeldanspruches nicht vorgelegen hätte, könnte der Kläger sein Ziel weder mit der reinen Anfechtungsklage noch mit der reinen Leistungsklage erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 85/92 - SozR 3-2400 § 28 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - L 3 RJ 256/02

    Wirksame Verrechnung von Beitragsforderungen

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 R 651/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 4 KR 560/10
  • SG Würzburg, 17.04.2007 - S 2 R 4138/06

    Rechtmäßigkeit der Verrechnung von Ansprüchen mit Rückständen gegenüber mehreren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht