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   BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R   

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https://dejure.org/1999,2699
BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R (https://dejure.org/1999,2699)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R (https://dejure.org/1999,2699)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 6/99 R (https://dejure.org/1999,2699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Krankenversicherung - Pflichtversichert - Kostenerstattung - Behandlungskosten - Übernahme - Ausland - Anerkannt - Therapie - Akupunktur - Medizinischer Stand

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    SGB V § 18 Abs 1; ; SGB V § 135 Abs 1; ; SGB V § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 10
    Keine Geltendmachung von Leistungsansprüchen von Angehörigen aus der Familienversicherung durch Stammversicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61

    Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides;

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Bei dieser Konstellation ist es untunlich, die Klage durch Prozeßurteil abzuweisen und die Beteiligten auf einen erneuten Rechtsstreit zu verweisen (ähnlich zur Nachholung eines bisher unterbliebenen notwendigen Vorverfahrens während des Prozesses: BSGE 20, 199 = SozR Nr. 11 zu § 79 SGG; BSGE 25, 66 = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO; BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Bei dieser Konstellation ist es untunlich, die Klage durch Prozeßurteil abzuweisen und die Beteiligten auf einen erneuten Rechtsstreit zu verweisen (ähnlich zur Nachholung eines bisher unterbliebenen notwendigen Vorverfahrens während des Prozesses: BSGE 20, 199 = SozR Nr. 11 zu § 79 SGG; BSGE 25, 66 = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO; BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 1/96

    Familienversicherung einer versicherungsfreien Beamtin

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Zwar hat das Bundessozialgericht dem Stammversicherten in ständiger Rechtsprechung eigene Rechte und damit eine Klagebefugnis insoweit zugebilligt, als das Bestehen oder Nichtbestehen der Familienversicherung als solches betroffen ist (Urteile des 12. Senats vom 29. Juni 1993 - BSGE 72, 292, 294 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 4 und vom 30. August 1994 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 6 S 29; Urteil des 4. Senats vom 23. Oktober 1996 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 8 S 37).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Feststellung des Bestehens

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Zwar hat das Bundessozialgericht dem Stammversicherten in ständiger Rechtsprechung eigene Rechte und damit eine Klagebefugnis insoweit zugebilligt, als das Bestehen oder Nichtbestehen der Familienversicherung als solches betroffen ist (Urteile des 12. Senats vom 29. Juni 1993 - BSGE 72, 292, 294 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 4 und vom 30. August 1994 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 6 S 29; Urteil des 4. Senats vom 23. Oktober 1996 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 8 S 37).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Für die über den erhobenen Anspruch gegebenenfalls zu treffende Sachentscheidung verweist der Senat auf die Rechtsausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. Juni 1999 in der Sache B 1 KR 4/98 R.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 26/95

    Zuschuß zur Zahnersatzbehandlung ohne vorherige Genehmigung, Zurückverweisung der

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß in einem solchen Fall aus Gründen der Prozeßökonomie auf eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens verzichtet werden kann, wenn die Krankenkasse in Verkennung der Rechtslage auch nach Inkrafttreten des SGB V während einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 1997 Bescheide über Leistungen aus der Familienversicherung an den Stammversicherten statt an den anspruchsberechtigten Angehörigen gerichtet hatte (Urteil vom 24. September 1996 - SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 S 29 f).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R
    Zwar hat das Bundessozialgericht dem Stammversicherten in ständiger Rechtsprechung eigene Rechte und damit eine Klagebefugnis insoweit zugebilligt, als das Bestehen oder Nichtbestehen der Familienversicherung als solches betroffen ist (Urteile des 12. Senats vom 29. Juni 1993 - BSGE 72, 292, 294 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 4 und vom 30. August 1994 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 6 S 29; Urteil des 4. Senats vom 23. Oktober 1996 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 8 S 37).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Ein gegenüber dem Stammversicherten ergangener Widerspruchsbescheid ersetzt nicht das gegenüber dem Familienangehörigen erforderliche Vorverfahren (vgl BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 Leitsatz 1; zur dann - übergangsweise - in Betracht kommenden Nachholung des Verwaltungsverfahrens nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG vgl Senats-Urteile SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 S 29 f und SozR 3-2500 § 10 Nr. 16 S 66).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Angehörigen eines Mitglieds der GKV seither dadurch verbessert, dass sie als Familienversicherte nach § 10 SGB V einen eigenen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse haben und diesen auch selbst geltend machen können (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 16) , gleichwohl vermittelt auch weiterhin allein die eigene Mitgliedschaft die Familienversicherung von Angehörigen, die nur mit dem Mitglied, nicht aber mit dessen Ehegatten oder Partner verwandt und von diesem nicht überwiegend unterhalten werden (§ 10 Abs. 4 SGB V) .
  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 22/01 R

    Krankenversicherung - Anspruch - Haushaltshilfe - ambulante Behandlung im

    Da die Familienversicherung nach dem Recht des SGB V als eigene Versicherung des Familienangehörigen ausgestaltet ist, kann der Stammversicherte dessen Leistungsansprüche grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen (Senatsurteil vom 16. Juni 1999- SozR 3-2500 § 10 Nr. 16).
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