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   BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91   

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BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91 (https://dejure.org/1992,987)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 6 RKa 54/91 (https://dejure.org/1992,987)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 6 RKa 54/91 (https://dejure.org/1992,987)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 280
  • NJW 1993, 3021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 und 6 RKa 28/91, 36/91 und 45/91; Urteile vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 39/91) hat der Kläger weder einen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung noch einen solchen Anspruch im vertragsärztlichen Bereich.

    Allerdings ist dann zu beachten, daß auch bei voraussichtlich längerem Bestand einer Versorgungslücke dem zeitlichen Umfang der Ermächtigung/Beteiligung deshalb Grenzen gesetzt sind, weil während des Laufs der Frist die Ermächtigung/Beteiligung nicht wegen Änderungen der Bedarfslage widerrufen werden darf (BSGE 70, 167, 174 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 16).

    Rechtsgrundlage der Befristung von Beteiligungen/Ermächtigungen an der vertragsärztlichen Versorgung ist im Regelfall § 95 Abs. 8 S 1 SGB V, wonach die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen zulässig ist, "soweit und solange" der Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung an der kassenärztlichen Versorgung nach § 95 Abs. 1 S 1 SGB V teilnimmt (Urteil des Senats vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2).

  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 19/84

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Chefarztes - Befristung

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91
    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Unzulässigkeit der Befristung von Beteiligungen alten Rechts (Urteil vom 13. November 1985 - 6 RKa 19/84 - = BSGE 59, 148 = SozR 2200 § 368a Nr. 14) sei durch die seit dem 1. Januar 1989 veränderte Rechtslage überholt, weil nunmehr der Gesetzgeber selbst in Anknüpfung an Vorschriften für die frühere Ermächtigung (§ 31 Abs. 5 der Zulassungsordnung für Kassenärzte [ZO-Ärzte] in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung) eine im Rahmen des § 116 SGB V zu beachtende Einschränkung der Ermächtigung auch in zeitlicher Hinsicht geschaffen habe.
  • Drs-Bund, 07.03.1975 - BT-Drs 7/3336
    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91
    Die Übergangsvorschrift sollte dem Schutz des Besitzstandes derjenigen Ärzte dienen, die bei Inkrafttreten des § 525c Abs. 1 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF Vertragsärzte waren oder sich als solche beworben hatten (vgl Begründung des Entwurfs zum KVWG, BT-Drucks 7/3336, S 31, zu Art. 2 § 11; BSG SozR 5503 Art. 2 § 6 Nr. 1).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Für die entsprechende Anwendbarkeit dieser Regelung auf die Ermächtigung von SPZ spricht insbesondere der Umstand, dass diese - ebenso wie die Ermächtigung nach § 116 SGB V - nur zu erteilen ist, "soweit und solange" (s hierzu BSG SozR 4-1300 § 32 Nr. 1, RdNr 20 zur Befristung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V; grundlegend zur Befristung einer Ermächtigung: BSGE 70, 167, 170 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 12 f; BSGE 71, 280, 281 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3 S 21) sie notwendig ist, um eine ausreichende sozialpädiatrische Behandlung sicherzustellen.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Aufgrund des Rechtsinstituts der Ermächtigung, die an die Stelle des Rechtsinstituts der Beteiligung getreten ist (§ 116 SGB V idF des GRG vom 20. Dezember 1988, BGBl I S 2477) und die zu befristen ist (vgl BSGE 70, 167, 172 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 13 ff; BSGE 71, 280, 281 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3 S 20 ff), muß der Krankenhausarzt jeweils nach Fristablauf erneut den Status, der ihn zur Teilnahme an der - ambulanten - vertragsärztlichen Versorgung berechtigt, erwerben.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Materiell-rechtlich hat der Beigeladene zu 5) nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91, 32/91 und 36/91 ; vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 39/91 ; vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 33/90 , 1/91, 4/91, 49/91 und 54/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3) - keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative wird einer Behörde zB bei Entscheidungen mit einem höchstpersönlichen Charakter oder bei solchen zugestanden, bei denen der zu beurteilende Sachverhalt die besonderen Fachkenntnisse des dafür zuständigen Gremiums bzw der zuständigen Behörde erfordert (BSG, aaO; BSGE 71, 280, 282 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3; BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2; BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; BSG SozR 4720 Allg Nr. 4; BVerwGE 72, 282, 286; BVerwGE 72, 38, 50 f; BVerwGE 26, 65, 67).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Die Zulassung einer Nebenbestimmung durch Rechtsvorschrift scheidet aus, weil weder § 121a SGB V noch einer anderen Rechtsvorschrift ein Hinweis darauf entnommen werden kann, dass Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen befristet werden dürfen; insofern liegt es anders als bei § 116 SGB V, dessen Wendung "soweit und solange" für die Zulässigkeit von Befristungen spricht (s hierzu grundlegend BSGE 70, 167, 170 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 12 f; BSGE 71, 280, 281 f = SozR aaO Nr. 3 S 21, und stRspr).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Die Ermächtigung kann deshalb, wie der Senat entschieden hat, während des Laufs der Frist wegen Änderungen der Bedarfslage nicht widerrufen werden (BSGE 70, 167, 174 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 16; BSGE 71, 280, 283 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3 S 22).

    Auch für den Fall, daß sich etwa die Niederlassung eines weiteren mit dem Krankenhausarzt konkurrierenden Gebietsarztes konkret abzeichnet, ist die Möglichkeit einer kurzen Befristung als angemessenes, aber auch ausreichendes Mittel angesehen worden, Bedarfslage und Ermächtigungsumfang in Übereinstimmung zu bringen (BSGE 71, 280, 282 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3 S 22).

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91, 32/91, 36/91 und 45/91 = MedR 1992, 299; vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 39/91 ; vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 33/90 , 1/91, 4/91, 49/91 und 54/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3) hat der Kläger keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.

    Zu der hierbei bestehenden Besonderheit, daß die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Dauer der Befristung auf der Grundlage einer vorausschauenden Beurteilung der zukünftigen Versorgungssituation zu treffen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 54/91 (= SozR 3-2500 § 116 Nr. 3) - bereits näher Stellung genommen.

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

    Der Regelungszweck dieser Vorschriften besteht, wie der Senat bereits entschieden hat, darin, denjenigen (Zahn)Ärzten, die vor dem 1. Januar 1977 vertrags(zahn)ärztlich tätig waren, die Möglichkeit zur weiteren Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung unabhängig von der Zulassung zur kassen(zahn)ärztlichen Tätigkeit zu geben bzw zu erhalten (BSGE 71, 280, 284 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3 S 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung bleibt auch unerheblich, ob seine Beurteilung des Bedarfs durch eine nicht absehbare Entwicklung der Versorgungssituation nach der Zulassung bestätigt oder widerlegt worden ist (vgl. für die Prognoseentscheidung bei einer Ermächtigung BSG SozR 3 - 2500 § 116 Nr. 3).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 41/90

    Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91, 32/91, 36/91 und 45/91 = MedR 1992, 299; vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 39/91 ; vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 33/90 , 1/91, 4/91, 49/91 und 54/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3) hat der Kläger keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Beteiligung bzw ab 1. Januar 1989 Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.

    Zu der hierbei bestehenden Besonderheit, daß die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Dauer der Befristung auf der Grundlage einer vorausschauenden Beurteilung der zukünftigen Versorgungssituation zu treffen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 54/91 (= SozR 3-2500 § 116 Nr. 3) - bereits näher Stellung genommen.

  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 495/93
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 4/19 B

    Befugnis zur Weiterüberweisung eines zur Teilnahme an der vertragsärztlichen

  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 639/93

    Krankenversicherung; Vertragsarzt; Versagung; Zulassung; Röntgenologisch;

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 38/00 B

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenzenregelung bei Vertragsärzten

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 34/91

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 49/91

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der

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