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   BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R   

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BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R (https://dejure.org/2001,1724)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R (https://dejure.org/2001,1724)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 5/01 R (https://dejure.org/2001,1724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzungsregelung - Berücksichtigung der Vergütung aus belegärztlicher Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Honorarbegrenzungsregelung - Honorarverteilungsmaßstab - Belegärztlich erbrachte Leistungen - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 51 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Wie der Senat zuletzt in seinen Urteilen vom 31. Januar 2001 (B 6 KA 23/99 R - SozR 3-2500 § 121 Nr. 3) und vom 14. März 2001 (B 6 KA 34/00 R - BSGE 88, 6, 16 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 48 f) erläutert hat, kommt der belegärztlichen Tätigkeit regelmäßig kein eigenständiges Gewicht zu, weil sie nur eine Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt; die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä, § 31 Abs. 2 Satz 1 EKV-Ä).

    Aus diesen Festlegungen folgt zum einen, daß auch für die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich die sich für ihn aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten gleichermaßen gelten (vgl BSGE 30, 83, 87 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO - Einhaltung der Fachgebietsgrenzen; BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56 - Beschränkung auf die im EBM-Ä aufgeführten Leistungen; BSG, Beschluß vom 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, - Verfügbarkeit für Behandlungsmaßnahmen; Wohnsitznahme im Nahbereich; persönliche Leistungserbringung; BSG, Urteil vom 14. März 2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6, 12 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 43 f - persönliche und fachliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit; BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R, S 11 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung belegärztlich erbrachter Leistungen).

    In der Gegenwart verfügen die belegärztlich tätigen Ärzte daher weit überwiegend nur über maximal 10 Betten (vgl die Darstellung im Urteil des Senats vom 14. März 2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6, 16, mwN = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 48).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    In einem solchen Fall behält der ergangene Bescheid (in Gestalt des Widerspruchsbescheides) ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Honorarbescheide seine Wirksamkeit; ebenso werden die Honorarbescheide nicht ersetzend Verfahrensgegenstand nach § 96 Abs. 1 SGG (so zum Ganzen zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 192 f; BSGE 83, 52, 53 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202; vgl auch BSGE 87, 112, 113 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 132 f).

    Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - (SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 231, 236 ff) entschieden, daß die im hier betroffenen HVM vorgenommene Absenkung des Punktwertes bei Überschreiten eines bestimmten Fallwertes keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, daß der Vorstand der Beklagten berechtigt war, das Ausmaß der Absenkungen jeweils nach Quartalsschluß festzulegen und daß der Vorstand auch von der Vertreterversammlung ermächtigt werden durfte, Ausnahmen für atypische Fälle vorzusehen (zu letzterem vgl bereits BSGE 81, 213, 217, 222 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 152 und 157; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 197).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - (SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 231, 236 ff) entschieden, daß die im hier betroffenen HVM vorgenommene Absenkung des Punktwertes bei Überschreiten eines bestimmten Fallwertes keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, daß der Vorstand der Beklagten berechtigt war, das Ausmaß der Absenkungen jeweils nach Quartalsschluß festzulegen und daß der Vorstand auch von der Vertreterversammlung ermächtigt werden durfte, Ausnahmen für atypische Fälle vorzusehen (zu letzterem vgl bereits BSGE 81, 213, 217, 222 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 152 und 157; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 197).

    Die Honorarbegrenzungsregelung des § 5 Buchst a HVM verfolgt - anders als das LSG angenommen hat - ähnlich wie andere Regelungen des HVM der Beklagten, über die der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 240), das Ziel, dem begrenzten Umfang der Gesamtvergütung durch Abstufungen und Quotierungen bei der Honorarverteilung Rechnung zu tragen.

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Er muß in erforderlichem Maß der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen (Abs. 2 Satz 2 aaO; s zum Ganzen BSGE 26, 164, 165 ff = SozR Nr. 10 zu § 368f RVO; BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56).

    Aus diesen Festlegungen folgt zum einen, daß auch für die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich die sich für ihn aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten gleichermaßen gelten (vgl BSGE 30, 83, 87 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO - Einhaltung der Fachgebietsgrenzen; BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56 - Beschränkung auf die im EBM-Ä aufgeführten Leistungen; BSG, Beschluß vom 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, - Verfügbarkeit für Behandlungsmaßnahmen; Wohnsitznahme im Nahbereich; persönliche Leistungserbringung; BSG, Urteil vom 14. März 2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6, 12 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 43 f - persönliche und fachliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit; BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R, S 11 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung belegärztlich erbrachter Leistungen).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    In einem solchen Fall behält der ergangene Bescheid (in Gestalt des Widerspruchsbescheides) ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Honorarbescheide seine Wirksamkeit; ebenso werden die Honorarbescheide nicht ersetzend Verfahrensgegenstand nach § 96 Abs. 1 SGG (so zum Ganzen zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 192 f; BSGE 83, 52, 53 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202; vgl auch BSGE 87, 112, 113 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 132 f).

    Der Regelung kommt der Charakter einer in die Entscheidungsbefugnis des Vorstandes der Beklagten fallenden Ausnahme- und Härteregelung zu; ihre Struktur ist insoweit vergleichbar derjenigen der Befreiung von den ab 1. Juli 1996 geltenden Teilbudgets des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä, vgl dazu BSGE 87, 112, 116 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 136).

  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Aus diesen Festlegungen folgt zum einen, daß auch für die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich die sich für ihn aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten gleichermaßen gelten (vgl BSGE 30, 83, 87 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO - Einhaltung der Fachgebietsgrenzen; BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56 - Beschränkung auf die im EBM-Ä aufgeführten Leistungen; BSG, Beschluß vom 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, - Verfügbarkeit für Behandlungsmaßnahmen; Wohnsitznahme im Nahbereich; persönliche Leistungserbringung; BSG, Urteil vom 14. März 2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6, 12 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 43 f - persönliche und fachliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit; BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R, S 11 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung belegärztlich erbrachter Leistungen).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Aus diesen Festlegungen folgt zum einen, daß auch für die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich die sich für ihn aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten gleichermaßen gelten (vgl BSGE 30, 83, 87 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO - Einhaltung der Fachgebietsgrenzen; BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56 - Beschränkung auf die im EBM-Ä aufgeführten Leistungen; BSG, Beschluß vom 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, - Verfügbarkeit für Behandlungsmaßnahmen; Wohnsitznahme im Nahbereich; persönliche Leistungserbringung; BSG, Urteil vom 14. März 2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6, 12 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 43 f - persönliche und fachliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit; BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R, S 11 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung belegärztlich erbrachter Leistungen).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - (SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 231, 236 ff) entschieden, daß die im hier betroffenen HVM vorgenommene Absenkung des Punktwertes bei Überschreiten eines bestimmten Fallwertes keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, daß der Vorstand der Beklagten berechtigt war, das Ausmaß der Absenkungen jeweils nach Quartalsschluß festzulegen und daß der Vorstand auch von der Vertreterversammlung ermächtigt werden durfte, Ausnahmen für atypische Fälle vorzusehen (zu letzterem vgl bereits BSGE 81, 213, 217, 222 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 152 und 157; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 197).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 23/99 R

    Belegärztliche Leistung - Vergütung - Nichtbesetzung einer Fachabteilung

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    Wie der Senat zuletzt in seinen Urteilen vom 31. Januar 2001 (B 6 KA 23/99 R - SozR 3-2500 § 121 Nr. 3) und vom 14. März 2001 (B 6 KA 34/00 R - BSGE 88, 6, 16 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 48 f) erläutert hat, kommt der belegärztlichen Tätigkeit regelmäßig kein eigenständiges Gewicht zu, weil sie nur eine Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt; die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä, § 31 Abs. 2 Satz 1 EKV-Ä).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
    In einem solchen Fall behält der ergangene Bescheid (in Gestalt des Widerspruchsbescheides) ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Honorarbescheide seine Wirksamkeit; ebenso werden die Honorarbescheide nicht ersetzend Verfahrensgegenstand nach § 96 Abs. 1 SGG (so zum Ganzen zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 192 f; BSGE 83, 52, 53 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202; vgl auch BSGE 87, 112, 113 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 132 f).
  • BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 17/67
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 3/09 R

    Regelungen des Vertragsarztrechts gelten grundsätzlich auch für belegärztliche

    Dabei muss das Schwergewicht bei der ambulanten Tätigkeit verbleiben (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3 S 10) , denn die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä, § 31 Abs. 2 Satz 1 EKV-Ä nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22) .

    Vielmehr muss er in erforderlichem Maß der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22 unter Hinweis auf BSGE 26, 164, 165 ff = SozR Nr. 10 zu § 368f RVO und BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56) .

    b) Daraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass alle sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten bzw Beschränkungen auch für die belegärztliche Tätigkeit gelten (BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3 S 10; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22 mwN; BSG, Beschluss vom 3.2.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris RdNr 6; in diesem Sinne bereits BSGE 30, 83, 86 = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO).

    Der belegärztlichen Tätigkeit kommt regelmäßig kein eigenständiges Gewicht zu, weil sie nur eine Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt (BSGE 79, 239, 248 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 56; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 21; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3 S 10; BSG, Beschluss vom 3.2.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris RdNr 6) .

    So hat er mit Urteil vom 12.12.2001 (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22) ausgeführt, dass die Honorierung der belegärztlichen Tätigkeit im Grundsatz unter Anwendung der Regelungen des EBM-Ä erfolgt.

    Bezüglich der Honorarverteilung hat der Senat bereits entschieden, dass die belegärztliche Tätigkeit im Rahmen der Verteilung der Gesamtvergütung mangels vorhandener Sonderregelungen keinen besonderen Schutz für sich in Anspruch nehmen kann und daher die Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabes bzw -vertrages uneingeschränkt zur Anwendung kommen (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22) .

    Er weist allerdings darauf hin, dass es der Beklagten angesichts der bundesmantelvertraglichen Vorgabe, dass die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden darf, in besonderem Maße obliegt, auf den Umfang der Tätigkeit von Belegärzten Bedacht zu nehmen und ggf steuernd einzugreifen (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22) .

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Denkbar ist allerdings, dass im EBM-Ä Leistungspositionen enthalten sind, die nur im Rahmen einer stationären Behandlung angeboten werden können; denn Vertragsärzte können auch belegärztlich tätig sein, und alle belegärztlichen Leistungen von Vertragsärzten gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 21, s auch BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 S 300 ff).

    Sie ist die Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit; die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22).

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der

    Es könnten sich auch Friktionen zur Rechtsprechung des Senats ergeben, wonach bei der Anwendung von Honorarbegrenzungsregelungen die Vergütung aus belegärztlicher Tätigkeit mit zu berücksichtigen ist (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Zwar ist der Vorstand der KÄV berechtigt, Ausnahmen für atypische Fälle vorzusehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 241; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 196; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 20), da die Vertragspartner gar nicht in der Lage sind, alle atypischen Fallgestaltungen in ihrer Vereinbarung zu berücksichtigen.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Sind nämlich einzelne tatsächliche oder rechtliche Grundlagen des Honoraranspruchs noch im Streit, so ergehen die Honorarbescheide - zur Vermeidung der gänzlichen Zurückbehaltung von Honorarzahlungen bzw der langfristigen Zahlung bloßer Abschläge ohne jegliche Kalkulationssicherheit für die Betroffenen - bezogen auf die noch offenen Streitfragen regelmäßig zunächst unter dem Vorbehalt der inhaltlichen Überprüfung, und zwar unter Freistellung von den Schranken des § 45 SGB X (vgl zB Urteile vom 31. Oktober 2001 - ua B 6 KA 16/00 R - BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42; ferner Urteile vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 und B 6 KA 5/01 R - n.v. -).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 36/08 R

    Zulassungsfähigkeit von Ärzten für Herzchirurgie zur vertragsärztlichen

    Denkbar ist allerdings, dass im EBM-Ä Leistungspositionen enthalten sind, die nur im Rahmen einer stationären Behandlung angeboten werden können; denn Vertragsärzte können auch belegärztlich tätig sein, und alle belegärztlichen Leistungen von Vertragsärzten gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 21, s auch BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 S 300 ff).

    Sie ist die Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit; die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf nicht das Schwergewicht seiner Gesamttätigkeit bilden (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 22).

  • LSG Hessen, 19.05.2010 - L 4 KA 100/08

    Sanktionierung von Fristüberschreitungen bei der Abrechnung vertragsärztlicher

    Für die belegärztliche Tätigkeit gelten grundsätzlich die sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden gleichen Rechte und Pflichten, die ambulante und belegärztlich-stationäre Tätigkeit ist in ihrer Gesamtheit zu sehen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 5/01 R, Juris Rdnr. 22 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

    Der Senat geht wie das BSG davon aus, dass auch für die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes die sich für ihn aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Rechte und Pflichten gleichermaßen gelten (hierzu BSG, Urteile vom 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R - und 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R -).
  • LSG Hessen, 27.01.2016 - L 4 KA 23/14
    Zwar ist der Vorstand der KÄV berechtigt, Ausnahmen für atypische Fälle vorzusehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 241; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 196; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4 S 20), da die Vertragspartner gar nicht in der Lage sind, alle atypischen Fallgestaltungen in ihrer Vereinbarung zu berücksichtigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2004 - L 3 KA 54/04

    Anspruch auf Vergütung einer im Rahmen der belegärztlichen Tätigkeit

    Durch die belegärztliche Tätigkeit wird der einheitliche Vertragsarztstatus nicht berührt (BSG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - B 6 KA 5/01 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 96/01

    Bemessung eines qualifikationsbezogenen Zusatzbudgets; Teilnahme als Fachärzte

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 59/02 B

    Vergütung in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Saarland, 03.12.2013 - L 3 KA 5/11

    Kassenärztliche Vereinigung - saarländischer Honorarverteilungsvertrag - Frage

  • SG Düsseldorf, 30.10.2013 - S 2 KA 262/09

    Zulässigkeit des Ausschluss der Abrechnung der Leistungen u.a. nach Abschnitt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 34/01
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