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   BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH   

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BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH (https://dejure.org/1999,4201)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH (https://dejure.org/1999,4201)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1999 - B 1 KR 3/98 BH (https://dejure.org/1999,4201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Akupunkturbehandlung - Abrechnung eines nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehörenden Arztes - Außervertragliche Leistung - Inanspruchnahme eines Kassenarztes - Wirtschaftliche Betroffenheit - Beschwerdewert - Inanspruchnahme nicht zugelassener Ärzte und deren ...

  • Judicialis

    SGG § 73a Abs 1 Satz 1; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Klage im Vertragsarztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 103
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Zwar können mit der Feststellungsklage auch Inhalt und Ausmaß gesetzlich normierter Rechte und Pflichten eines Beteiligten geklärt werden, wenn der Rechtsstreit ein konkretes Rechtsverhältnis iS des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGG, nämlich die Anwendbarkeit der betreffenden Rechtsnorm(en) auf einen gegenwärtigen Lebenssachverhalt und eine daraus resultierende Rechtsbeziehung zwischen den Prozeßparteien, zum Gegenstand hat (BSGE 43, 148, 150 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3 S 3; BSGE 78, 91, 92 = SozR 5540 § 25 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94

    Kostenerstattung - Freiwillige Mitglieder - Vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Dadurch daß im zuletzt genannten Fall die Kostenerstattung auf Behandlungen durch zugelassene Ärzte beschränkt bleibt (vgl § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V idF des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes vom 23. Juni 1997 - BGBl I 1520; zum früheren Rechtszustand: BSGE 76, 101 = SozR 2500 § 13 Nr. 7), soll die Einbindung dieser Behandlungen in das Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt werden.
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne hat, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist (ständige Rechtsprechung; vgl zB BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 38; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S 15).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne hat, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist (ständige Rechtsprechung; vgl zB BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 38; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S 15).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den vom Kläger angeführten Urteilen vom 28. April 1998 (Rs C-120/95 , Slg 1998, I-1871 und Rs C-158/96 , Slg 1998, I-1935) entschieden, daß eine nationale Regelung, welche die Erstattung der Kosten für den Erwerb einer Brille oder die Durchführung einer Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat von einer Genehmigung des zuständigen Versicherungsträgers abhängig macht, gegen Bestimmungen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGVtr) über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr (Art. 30, 36, 59, 60 EGVtr) verstößt.
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH
    Zwar können mit der Feststellungsklage auch Inhalt und Ausmaß gesetzlich normierter Rechte und Pflichten eines Beteiligten geklärt werden, wenn der Rechtsstreit ein konkretes Rechtsverhältnis iS des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGG, nämlich die Anwendbarkeit der betreffenden Rechtsnorm(en) auf einen gegenwärtigen Lebenssachverhalt und eine daraus resultierende Rechtsbeziehung zwischen den Prozeßparteien, zum Gegenstand hat (BSGE 43, 148, 150 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3 S 3; BSGE 78, 91, 92 = SozR 5540 § 25 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 63/02 B

    Behandlung durch einen Nichtvertragsarzt, Kostenerstattung in der

    Es hat sich in Bezug auf die begehrten weiteren Akupunkturbehandlungen auf das fehlende allgemeine Rechtsschutzbedürfnis und auf die Unzulässigkeit einer abstrakten Feststellungsklage gestützt; ferner findet sich auf Seite 7 der Entscheidungsgründe ua eine Verweisung auf den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 1999 - B 1 KR 3/98 BH, der auch Erwägungen zum Behandlungsanspruch von Versicherten unter dem Blickwinkel des Europarechts enthält.

    Der Kläger selbst nimmt an, dass der Senat die Frage in seinem - ihn (den Kläger) betreffenden - Beschluss vom 17. März 1999 - B 1 KR 3/98 BH - bereits im gegenteiligen Sinne beantwortet hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99

    Krankenversicherung

    Es liegt auch keine rechtliche Drittwirkung vor, und eine wirtschaftliche Drittbeeinträchtigung macht die schon so besehen unzulässige Klage nicht zulässig (BSG Beschl. v. 17.3.1999 B 1 KR 3/98 BH - Klage eines Nichtvertragsarztes aus dem Recht des Versicherten).
  • LSG Hamburg, 06.04.2005 - L 1 KR 4/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Leistungsklage und

    Ein solches lässt sich allein mit einer rein wirtschaftlichen Betroffenheit - wie sie hier behauptet wird - nicht begründen (BSG 17.3.99 - B 1 KR 3/98 BH, SozR 3-2500 § 13 Nr. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - L 16 KR 118/06

    Krankenversicherung

    Zunächst übersieht er, dass § 13 Abs. 2 SGB V ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen ihm und seiner Krankenkasse betrifft, die Wahrung beruflicher oder wirtschaftlicher Interessen der behandelnden Ärzte wird damit auch nicht mittelbar bezweckt (wie hier: BSG Beschluss vom 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH - SozR 3-2500 § 13 Nr. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - L 16 KR 125/99

    Krankenversicherung

    Hinsichtlich der Urteile des EuGH in Sachen Kxxx und Dxxxxx hat das BSG zwar in einer Entscheidung vom 17.3.1999 (B 1 KR 3/98 = NZS 00, 103) die Frage offengelassen, ob aus Gründen der Gleichbehandlung auch die Inanspruchnahme nicht zugelassener Ärzte im Inlandmöglich sein müßte.
  • LSG Bayern, 01.03.2005 - L 4 B 601/04

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen

    Einer entsprechenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage fehlt danach die Klagebefugnis und auch ein entsprechender Feststellungsantrag ist unzulässig (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGG; siehe BSG vom 17.03.1999 SozR 3-2500 § 13 Nr. 19).
  • LSG Bayern, 11.01.2007 - L 4 B 989/06

    Geltendmachung des Anspruchs eines Arztes gegen eine Krankenkasse auf

    In einem vergleichbaren, auf Kostenübernahme bzw. -freistellung einer außervertraglichen Behandlung gerichteten Rechtsstreit hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 17.03.1999 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 19 m.w.N.) die Klagebefugnis des Arztes verneint.
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