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   BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B   

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https://dejure.org/2000,501
BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B (https://dejure.org/2000,501)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B (https://dejure.org/2000,501)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 12 KR 2/00 B (https://dejure.org/2000,501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherungsbeitrag - Beitragsbemessung - Freiwilliges Mitglied - Einkommen - Mindestbeitrag - Schüler - Ungleichbehandlung - Studenten

  • Judicialis

    SGB V § 240 Abs 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer allgemeinbildenden Schule nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 31
 
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Wird zitiert von ... (781)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 38/94

    Versicherungspflicht von Berufsfachschülern

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Zwar kann bei Besuchern einer Berufsfachschule eine vorangegangene abhängige Beschäftigung nicht generell unterstellt werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 23 S 86), jedoch wird ein solcher Schulbesuch regelmäßig erst im Anschluß an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule und oft erst im Erwachsenenalter stattfinden.

    Da in der Krankenversicherung Besucher einer Berufsfachschule auch keine Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges und daher auch nicht wie Praktikanten nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V versicherungspflichtig sind (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 23 S 81, 85), können sie und Besucher einer Fachschule der Krankenversicherung nur unter den Voraussetzungen des § 9 SGB V beitreten.

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entsprechende Satzungsbestimmungen allerdings als nicht genehmigungsfähig erachtet, weil sie dem Grundsatz des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V widersprachen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 29; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 23 S 87).

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RR 1/94

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entsprechende Satzungsbestimmungen allerdings als nicht genehmigungsfähig erachtet, weil sie dem Grundsatz des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V widersprachen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 29; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 23 S 87).

    Soweit mit der Beschwerde eine Divergenz iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG geltend gemacht wird, hat der Kläger weder einen abstrakten Rechtssatz des BSG im Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RR 1/94 - noch einen hiervon abweichenden abstrakten und das Urteil tragenden Rechtssatz des LSG aufgezeigt.

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Der Senat hat ferner entschieden, daß § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V auch insoweit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, als freiwillig versicherte Schüler höhere Beiträge zu tragen haben als versicherungspflichtige Studenten (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 27/99 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Die Beschwerde des Klägers führt, wie auch die gleichgelagerte Beschwerde seines älteren Bruders (Az: B 12 KR 27/99 B), nicht zur Zulassung der Revision.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Zwar können Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründen (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 11 und 17), jedoch ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie höchstrichterlich bereits beantwortet worden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 28.10.1999 - L 4 KR 88/98
    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Oktober 1999 - L 4 KR 88/98 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.1994 - 1 BvR 1688/94

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbeitragshöhe für Krankenkassenbeiträge freiwillig

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Der Senat hat schon entschieden, daß aufgrund der Regelung zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung die fiktive Mindestgrenze auch bei einkommenslosen Mitgliedern nicht unterschritten werden darf (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; SozR 3-1300 § 40 Nr. 2) und diese Regelung selbst dann nicht gegen das GG verstößt, wenn fünf Familienangehörige gleichzeitig betroffen sind (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2); die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil jedenfalls der damalige Beschwerdeführer durch die angegriffene Beitragsregelung nicht überfordert wurde (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Der Senat hat schon entschieden, daß aufgrund der Regelung zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung die fiktive Mindestgrenze auch bei einkommenslosen Mitgliedern nicht unterschritten werden darf (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; SozR 3-1300 § 40 Nr. 2) und diese Regelung selbst dann nicht gegen das GG verstößt, wenn fünf Familienangehörige gleichzeitig betroffen sind (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2); die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil jedenfalls der damalige Beschwerdeführer durch die angegriffene Beitragsregelung nicht überfordert wurde (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG)

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Der Senat hat schon entschieden, daß aufgrund der Regelung zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Beitragsbemessung die fiktive Mindestgrenze auch bei einkommenslosen Mitgliedern nicht unterschritten werden darf (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; SozR 3-1300 § 40 Nr. 2) und diese Regelung selbst dann nicht gegen das GG verstößt, wenn fünf Familienangehörige gleichzeitig betroffen sind (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2); die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil jedenfalls der damalige Beschwerdeführer durch die angegriffene Beitragsregelung nicht überfordert wurde (BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75
    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B
    Die Rechtsfrage ist nicht deshalb erneut klärungsbedürftig geworden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; SozR 1500 § 160a Nr. 13), weil durch Art. 3 Nr. 2 Buchst a des Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) vom 6. August 1998 (BGBl I 2005) dem § 240 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 12. August 1998 der Satz 4 angefügt worden ist.
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