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   BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93   

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https://dejure.org/1994,3851
BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93 (https://dejure.org/1994,3851)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 4 RK 1/93 (https://dejure.org/1994,3851)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 4 RK 1/93 (https://dejure.org/1994,3851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versicherungspflicht - Behinderter in anerkannten Werkstätten - berufliche und medizinische Rehabilitation - finale Betrachtung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78

    Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93
    Diese hat nach den für eine Gesetzeskonkurrenz geltenden Regeln die allgemeinen Vorschriften verdrängt (vgl hierzu BSG SozR 5085 § 1 Nr. 2; § 5 Abs. 6 SGB V idF des GRG).

    Die genannten für eine Versicherungspflicht in Betracht kommenden Bestimmungen setzen beide eine Tätigkeit (bzw Beschäftigung) in einer anerkannten Werkstatt oder eine als solche zu wertende entsprechende Rehabilitationsmaßnahme (vgl hierzu BSG SozR 5085 § 1 Nr. 2) voraus.

    Zu diesen Leistungen zählen ua neben Maßnahmen der Ausbildung, der Berufsfindung und der Arbeitserprobung (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 RehaAnglG; § 43 Abs. 2 Nr. 4 Bundessozialhilfegesetz ) sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen im Eingangs- und Arbeitstrainingsbereich (vgl hierzu BSG SozR 5085 § 1 Nr. 2; § 58 Abs. 1 AFG; § 11 Abs. 1 Satz 3 RehaAnglG in der heute geltenden Fassung).

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93
    Diese sollen einer drohenden Behinderung vorbeugen oder diese beseitigen sowie den Gesundheitszustand des Behinderten bessern oder eine Verschlimmerung verhüten (§ 10 Abs. 1 RehaAnglG); insoweit handelt es sich also um Maßnahmen, die in erster Linie der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl § 1 Abs. 1 SGB V; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93
    Eine wesentliche Aufgabe der Werkstätten besteht somit - neben dem Bereithalten von Arbeitsplätzen - in der Durchführung sämtlicher Förderungsmaßnahmen zur dauerhaften Eingliederung der Behinderten in das Erwerbsleben, sei es iS einer Wieder- oder einer Ersteingliederung (vgl hierzu entsprechend BSGE 41, 241 = SozR 4100 § 57 Nr. 2).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    So begründet die Tätigkeit im Berufsbildungsbereich die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung außer in der Arbeitslosenversicherung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9; SozR 3-2500 § 5 Nr. 19) , wird mithin als eine einer Beschäftigung vergleichbare Tätigkeit gewertet, bei der - wie bei der Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM - ohnehin nicht die üblicherweise sozialversicherungsrechtlich relevanten und kennzeichnenden Kriterien maßgebend sind.
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    In eine WfbM sind nur diejenigen behinderten Menschen aufgenommen, die an Maßnahmen zur Eingliederung in das Erwerbsleben im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich teilnehmen (vgl BSG vom 14.12.1994 - 4 RK 1/93 - SozR 3-2500 § 5 Nr. 19 S 73 - zu § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V).
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Unter dieser Voraussetzung gelten behinderte Menschen als Beschäftigte im Sinne des Rechts der Rentenversicherung (§ 1 Satz 4 SGB VI), ohne dass es auf die Kriterien ankäme, die üblicherweise für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis kennzeichnend sind (vgl. BSGE 65, 138, 140 zu § 1 SVBehindertenG; BSG, SozR 3-2500 § 5 Nr. 19 S. 73 zu § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V).

    Insoweit ist bereits vor der Aufnahme in das Eingangsverfahren eine Prognoseentscheidung zu fällen, ob diese Erwartungshaltung besteht (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 5 Nr. 19 S. 74; Jacobs in LPK-SGB IX, 4. Aufl., § 136 Rn. 14; Schramm in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl., § 136 Rn. 27; Schorn in Müller-Wenner/Schorn, SGB IX, § 136 Rn. 33; Wendt in GK-SGB IX, § 40 Rn. 16 [Stand: Oktober 2011]).

  • SG Leipzig, 21.12.2006 - S 8 KR 310/05

    Abgrenzung zwischen stationärer zu ambulanter Behandlung beim Tod des

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht eine finale Betrachtung im anderen Zusammenhang und auf einem anderen Rechtsgebiet angestellt (vgl.: Urteil vom 14.12.1994, Az: 4 RK 1/93), d. h. hinsichtlich der Versicherungspflicht von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten, sodass diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.
  • SG Leipzig, 30.11.2006 - S 8 KR 286/05

    Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entlassung psychisch erkrankter Kinder

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht eine finale Betrachtung im anderen Zusammenhang und auf einem anderen Rechtsgebiet angestellt (vgl.: Urteil vom 14.12.1994, Az: 4 RK 1/93), d. h. hinsichtlich der Versicherungspflicht von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten, sodass diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.
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