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   BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95   

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https://dejure.org/1996,1470
BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95 (https://dejure.org/1996,1470)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1996 - 6 RKa 26/95 (https://dejure.org/1996,1470)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 26/95 (https://dejure.org/1996,1470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Verbände - Beiladung - Krankenhausarzt - Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und für Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Soweit der Senat im Jahre 1968 entschieden hat, in Streitverfahren zwischen einer KÄV und dem Berufungsausschuß über die Beteiligung eines Chefarztes nach § 368a Abs. 8 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung seien die Landesverbände der Krankenkassen nicht notwendig beizuladen (BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO), ist dieser von der Praxis der Instanzgerichte seit längerem überholten und vom Senat nicht mehr praktizierten Auffassung die rechtliche Grundlage entzogen.

    Der Senat hat dort nur zur Beschwer der KÄV bei Entscheidungen der Zulassungsgremien Stellung genommen und in diesem Zusammenhang das Urteil BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO lediglich referiert, ohne sich mit der Problematik der notwendigen Beiladung der Krankenkassen (verbände) in Zulassungssachen auseinanderzusetzen.

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen aus jüngerer Zeit die Auffassung vertreten, daß das Unterlassen einer notwendigen Beiladung eine Zurückverweisung dann nicht nach sich zieht, wenn die Klage aus der Sicht des Revisionsgerichts in jedem Fall abgewiesen werden muß (vgl. BSGE 67, 251, 253 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2; BSGE 69, 138, 140 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6).

    Eine unterlassene notwendige Beiladung wirkt dann nicht als Verfahrensfehler in der Revisionsinstanz fort, wenn aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Instanzgerichts eine Entscheidung in der Sache möglich ist, die für den Beizuladenden materiell nicht nachteilig ist, insbesondere keine Leistungspflicht konstituiert und ihn verfahrensrechtlich nicht in der Weise benachteiligt, daß er bestimmte Rechte im Verwaltungsverfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren nicht mehr geltend machen kann (vgl. BSGE 69, 138, 141 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 S. 24).

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Aus der Senatsentscheidung vom 30. November 1994 (SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S. 2) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Der in der Fachklinik "Der Fürstenhof" installierte Linksherzkatheter-Meßplatz ist ein medizinisch-technisches Großgerät i.S. des § 85 Abs. 2a Satz 1 i.V.m. § 122 SGB V. Nach dem Urteil des Senats vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285, 292, 294 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S. 12 f.) zur Auslegung des § 122 SGB V in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung des GRG sind Großgeräte i.S. des Gesetzes solche medizinisch-technischen Geräte, die wegen der ungewöhnlich hohen Anschaffungs-, Installations- und Betriebskosten ständig eine bestimmte Mindestleistungsfrequenz (Auslastungsgrad) benötigen, um zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen betrieben werden zu können, und bei denen deshalb im Fall eines Überangebotes die Gefahr einerseits einer ungerechtfertigten Leistungsausweitung und andererseits einer Beeinträchtigung der für die bedarfsgerechte medizinische Versorgung notwendigen Gerätestandorte besteht.
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen aus jüngerer Zeit die Auffassung vertreten, daß das Unterlassen einer notwendigen Beiladung eine Zurückverweisung dann nicht nach sich zieht, wenn die Klage aus der Sicht des Revisionsgerichts in jedem Fall abgewiesen werden muß (vgl. BSGE 67, 251, 253 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2; BSGE 69, 138, 140 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Die für den Ermächtigungsumfang maßgebende Bedarfssituation ist jeweils aufgrund der im Entscheidungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Verhältnisse und der sich abzeichnenden Entwicklungen neu zu beurteilen, und die späteren Bescheide ergehen deshalb regelmäßig auf einer anderen Tatsachengrundlage (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S. 38 und Nr. 12 S. 62).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Von der Großgeräteeigenschaft eines Linksherzkatheter-Meßplatzes ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1) ausgegangen.
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Eine Ermächtigung kann danach nur erteilt werden, wenn entweder in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht eine Versorgungslücke besteht, weil die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte nicht ausreicht oder diese nicht in der Lage sind, bestimmte, für eine ausreichende Versorgung benötigte Leistungen anzubieten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S. 59).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Der Verfahrensmangel der unterlassenen notwendigen Beiladung ist trotz der Regelung in § 161 Abs. 4 SGG, wonach Verfahrensmängel im Rahmen der Sprungrevision nicht gerügt werden können, von Amts wegen zu berücksichtigen (BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 7/83

    Krankenhausarzt - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
    Entsprechend hat der Senat noch unter Geltung des § 368a Abs. 8 RVO entschieden, daß der Widerruf der Beteiligung eines Chefarztes auf der Grundlage des § 29 Abs. 5 ZO-Ärzte a.F. nicht deshalb rechtswidrig war, weil der betreffende Arzt jahrelang an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt war (BSG SozR 2200 § 368a Nr. 7), und daß der Widerruf einer Chefarztbeteiligung nicht nach dem Maßstab des § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch zu beurteilen war (BSG SozR 5520 § 29 Nr. 5).
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Ob dies zulässig war, ist zwischen den Beteiligten zwar umstritten; eine Ersetzung der ursprünglichen Befristung durch folgende, ebenfalls befristete Bescheide liegt aber nicht vor, weil die folgenden Entscheidungen ausschließlich auf einer neuen Tatsachengrundlage ergangen sind (ähnlich bereits BSG vom 19.6.1996 - 6 RKa 26/95 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 75 für die wiederholte Erteilung einer zeitlich befristeten Ermächtigung eines Krankenhausarztes) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149) .
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 33/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung der Krankenkassenverbände

    Entscheidungen der Zulassungsgremien betreffen unmittelbar den Rechtskreis der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständigen KÄV, aber auch den der gesetzlichen Krankenkassen, weil zugelassene und ermächtigte Ärzte sowie ärztlich geleitete Einrichtungen im System der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen erbringen und zu Lasten der Krankenkassen veranlassen dürfen (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 73 f) .
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