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   BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/95   

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https://dejure.org/1995,2719
BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/95 (https://dejure.org/1995,2719)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1 RK 5/95 (https://dejure.org/1995,2719)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1 RK 5/95 (https://dejure.org/1995,2719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2473
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/95
    Die Gewährung einer Behandlung im Ausland setzt zunächst voraus, daß eine ausreichende und rechtzeitige Behandlung im Inland nicht möglich ist (vgl. dazu BT-Drucks. 11/2237, S. 166 zu § 18 Abs. 1).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Fälle, in denen überhaupt keine Behandlungsmethode zur Verfügung steht, stehen dabei jenen Fällen gleich, bei denen es zwar grundsätzlich eine solche anerkannte Methode gibt, diese aber bei dem konkreten Versicherten wegen des Bestehens gravierender gesundheitlicher Risiken nicht angewandt werden kann (ähnlich schon zum Anspruch auf Auslandsbehandlung: BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Eine ausreichende und rechtzeitige EU/EWR-Inlandsbehandlung ist nämlich auch dann nicht gewährleistet, wenn die Behandlung im EU/EWR-Inland auf Grund des speziellen Krankheitsbilds keinen Erfolg verspricht, zB bei einer besonderen Kombination von Krankheiten (BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1 Leitsatz).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) werden Auslandsbehandlungen durch § 18 Abs. 1 SGB V insoweit in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen, als es darum geht, Defizite der medizinischen Versorgung im Inland auszugleichen (BSG vom 14.07.1998 - B 1 KR 63/97 B - BSG vom 15.04.1997 SozR 3-2500 § 18 Nr. 2; BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 18 Nr. 1).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Abgesehen von den Fällen, in denen ein im Ausland für eine bestimmte Erkrankung entwickeltes Therapieverfahren oder ein neues medizinisch-technisches Gerät noch nicht verfügbar oder in denen die gebotene Therapie wegen der erforderlichen klimatischen Bedingungen ortsgebunden ist (BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1: Badekur am Toten Meer), greift die Regelung auch ein, wenn die Behandlung im Inland zwar an sich möglich ist, aber wegen fehlender Kapazitäten oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen kann (BT-Drucks 11/2237 S 166; Peters, Kasseler Komm, Stand: Dezember 1998, § 18 SGB V RdNr 4).
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Hat das Tatsachengericht Sachverhaltsaufklärung deswegen unterlassen, weil es die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich ansieht, handelt es verfahrensrechtlich pflichtgemäß (vgl zur Begrenzung des aufzuklärenden Sachverhalts durch die Rechtsauffassung des Gerichts zB BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1 S 4, stRspr; vgl Hauck in Hennig, SGG, Stand Juni 2017, § 103 RdNr 26).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R

    Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in

    Eine ausreichende und rechtzeitige Behandlung im EU/EWR-Inland ist nämlich auch dann nicht gewährleistet, wenn die Behandlung im EU/EWR-Inland auf Grund des speziellen Krankheitsbilds keinen Erfolg verspricht, zB bei einer besonderen Kombination von Krankheiten (BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1 Leitsatz).
  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische

    Hierin liegt weder eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 noch des § 103 SGG (vgl zB BSG vom 23. November 1995, SozR 3-2500 § 18 Nr. 1 S 3 f).
  • LSG Sachsen, 18.11.2005 - L 1 KR 84/02

    Voraussetzungen für einen Kostenübernahmeanspruch eines Versicherten bei

    Die Auslandsbehandlung dürfe nicht schon dann versagt werden, wenn generell die Möglichkeit einer Behandlung im Inland bestehe, aber diese aus im spezifischen Krankheitsbild liegenden Gründen keinen Erfolg verspreche (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 5/95).

    Abgesehen von den Fällen, in denen ein im Ausland für eine bestimmte Erkrankung entwickeltes Therapieverfahren oder ein neues medizinisch-technisches Gerät noch nicht verfügbar oder in denen die gebotene Therapie wegen der erforderlichen klimatischen Bedingungen ortsgebunden ist (BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 5/95 - SozR 3-2500 § 18 Nr. 1: Badekur am Toten Meer), greift die Regelung auch ein, wenn die Behandlung im Inland zwar an sich möglich ist, aber wegen fehlender Kapazitäten oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen kann (BT-Drucks 11/2237 S. 166).

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 3/98 R

    Keine Kostenübernahme bei Auslandsbehandlung wegen Vorrangs der

    Abgesehen von den Fällen, in denen ein im Ausland für eine bestimmte Erkrankung entwickeltes Therapieverfahren oder ein neues medizinisch-technisches Gerät noch nicht verfügbar oder in denen die gebotene Therapie wegen der erforderlichen klimatischen Bedingungen ortsgebunden ist (BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 1: Badekur am Toten Meer), greift die Regelung auch ein, wenn die Behandlung im Inland zwar an sich möglich ist, aber wegen fehlender Kapazitäten oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen kann (BT-Drucks 11/2237 S 166; Peters, Kasseler Komm, Stand: Dezember 1998, § 18 SGB V RdNr 4).
  • LSG Bayern, 27.04.2000 - L 4 KR 35/99

    Kostenerstattung für Behandlungen in Budapest (Ungarn) nach der Petö-Methode;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) werden Auslandsbehandlungen durch § 18 Abs. 1 SGB V insoweit in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen, als es darum geht, Defizite der medizinischen Versorgung im Inland auszugleichen (BSG vom 14.07.1998 - B 1 KR 63/97 B - BSG vom 15.04.1997 SozR 3-2500 § 18 Nr. 2; BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 18 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03

    Kriegsopferversorgung/Krankenversicherung: Land Hessen muss Asthmabehandlung am

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - L 1 KR 398/10

    Krankenversicherung - Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 2 B 108/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 14.07.1998 - B 1 KR 63/97 B

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei Auslandsbehandlung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - L 4 KR 2657/02
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - L 1 KR 95/96
  • LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96

    Kostenübernahme bei Auslandsbehandlungen; Fehlende Behandlungsmöglichkeit im

  • LSG Sachsen, 20.03.2002 - L 1 KR 30/01
  • SG Dortmund, 15.08.2001 - S 8 KR 221/00

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 5 KR 285/10
  • SG Oldenburg, 19.07.2005 - S 6 KR 371/04
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