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   BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93   

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BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93 (https://dejure.org/1995,1375)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 12 RK 29/93 (https://dejure.org/1995,1375)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 12 RK 29/93 (https://dejure.org/1995,1375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 28
  • MDR 1996, 182
  • NZS 1996, 25
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich nicht, daß hinsichtlich des Begriffs "Beiträge" eine Änderung beabsichtigt war (vgl BT-Drucks 11/2237, S 217, zu § 200).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Diese Vorschriften sind für die Aufrechnung der Versicherten mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der Versicherungsträger im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich anwendbar (vgl BSGE 49, 154, 155 = SozR 5870 § 17 Nr. 1; BSGE 75, 283 [BSG 15.12.1994 - 12 RK 69/93] = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2).
  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 114/91

    Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich -

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Selbst eine geringfügige Abweichung von dem jeweils offenstehenden Betrag berechtigt zur Kündigung (vgl BGH, VersR 1988, 484), wie umgekehrt auch eine nur geringfügige Zuvielforderung die Mahnung des Versicherers unwirksam macht und in diesem Fall trotz Nichtzahlung der Prämien ein Kündigungsrecht des Versicherers nicht auslöst (vgl BGH, NJW 1993, 330).
  • BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Diese Vorschriften sind für die Aufrechnung der Versicherten mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der Versicherungsträger im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich anwendbar (vgl BSGE 49, 154, 155 = SozR 5870 § 17 Nr. 1; BSGE 75, 283 [BSG 15.12.1994 - 12 RK 69/93] = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Selbst eine geringfügige Abweichung von dem jeweils offenstehenden Betrag berechtigt zur Kündigung (vgl BGH, VersR 1988, 484), wie umgekehrt auch eine nur geringfügige Zuvielforderung die Mahnung des Versicherers unwirksam macht und in diesem Fall trotz Nichtzahlung der Prämien ein Kündigungsrecht des Versicherers nicht auslöst (vgl BGH, NJW 1993, 330).
  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKn 50/73

    Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft - Erlöschen - Aufrechnung -

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    An der bisherigen Rechtsprechung, nach der eine erst nach Ende der Mitgliedschaft erklärte Aufrechnung hinsichtlich der Mitgliedschaft keine Rückwirkung hat (vgl BSGE 39, 83, 85 = SozR 2200 § 314 Nr. 1), wird festgehalten.
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85

    Ersatzkasse

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
    Die Vorschrift galt über Art. 2 § 2 Abs. 2 der 12. AufbauVO für die versicherungspflichtigen Mitglieder der ErsKn bis zum Inkrafttreten des SGB V (vgl dazu BSG SozR 2200 § 511 Nr. 1).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Danach knüpft der Gesetzentwurf zum erhöhten Säumniszuschlag nicht an den Eintritt der Rechtsfolge des § 191 S 1 Nr. 3 SGB V - "mit Ablauf des nächsten Zahltages" nach Säumnis für zwei Monate (vgl hierzu BSGE 76, 28 = SozR 3-2500 § 191 Nr. 2) - an, sondern an das Tatbestandselement der Säumnis für zwei Monate; im Kontext des § 24 Abs. 1a SGB IV entspricht dies dem Verstreichenlassen auch des auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin folgenden Zahltags, sodass der erhöhte Zuschlag schon ab Beginn des zweiten Säumnismonats zu zahlen ist.
  • LSG Hamburg, 21.02.2006 - L 1 B 390/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Versicherung - Mitteilung der

    Nach den genannten Beschlüssen ist in Fällen der vorliegenden Art die Anfechtungsklage die richtige Klageart (Hinweis auf BSG 23.02.1995 - 12 RK 29/93, SozR 3-2500 § 191 Nr. 2).

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 23.02.1995 (12 RK 29/93, aaO), als §§ 86 Abs. 2, 97 Abs. 1 SGG a. F. für Fälle der vorliegenden Art weder die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs noch die aufschiebende Wirkung der Klage anordneten, ausgeführt, die Anfechtungsklage gegen den "Bescheid über die Feststellung des Endes der freiwilligen Versicherung" sei ausreichend, um das Weiterbestehen der Mitgliedschaft über den Tag hinaus, an dem diese (angeblich) geendet habe, zu klären.

    Das Bestehen einer Mitgliedschaft und der daraus folgenden Rechte und Pflichten muss jederzeit erkennbar sein (BSG 23.02.1995 - 12 RK 29/93, aaO).

    Daher kann auf sich beruhen, ob die Antragsgegnerin die Aufrechnungsmöglichkeit durch ihre Satzung einschränken kann (vgl. BSG 29.01.1975 - 5 RKn 50/73, BSGE 39, 83, 85; 23.2.1995 - 12 RK 29/93, aaO).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Nach dieser Regelung endete die freiwillige Mitgliedschaft bei zweimonatigem Beitragszahlungsverzug erst dann, wenn der Versicherte auf die Rechtsfolgen weiterer Nichtzahlung hinreichend deutlich und rechtzeitig hingewiesen worden war (vgl insoweit näher BSGE 76, 28, 31 = SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S 4 f) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - L 5 ER 185/06

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft - aufschiebende

    Das BSG hat allerdings in seinem Urteil vom 23.2.1995 (12 RK 29/93, SozR 3 2500 § 191 Nr. 2) für den Fall, dass sich ein freiwilliges Mitglied gegen das Ende seiner Krankenversicherung wendet, die reine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) als zulässig angesehen, was zu dem Schluss führen müsste, dass eine Feststellung des Endes der Mitgliedschaft mittels Verwaltungsakt durch die Krankenkasse mit der Folge der aufschiebenden Wirkung bei Widerspruch und Klage erforderlich wäre.

    Der Auffassung des BSG im Urteil vom 23.2.1995 (aaO) hinsichtlich der Zulässigkeit einer reinen Anfechtungsklage kann jedoch nicht gefolgt werden, weil das Ende der freiwilligen Versicherung kraft Gesetzes eintritt und deshalb ein Antrag auf Feststellung (§ 55 SGG) des weiteren Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich ist.

  • SG Karlsruhe, 07.08.2006 - S 5 KR 5259/05

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft wegen

    Ein zusätzlicher Feststellungsantrag ist hierzu nicht erforderlich (vgl. BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 Seite 3).

    Angesichts dessen muss die Krankenkasse dem Versicherten zum einen deutlich machen, welche Zahlung sie von ihm (innerhalb einer Nachfrist) erwartet; die noch offene Beitragsforderung hat sie der Höhe nach richtig zu bezeichnen (BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 Seite 5 f.).

    Eine (auch geringfügig) überhöhte Forderung macht die Mahnung insgesamt unwirksam (BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 Seite 5; zur ähnlichen Rechtslage bei § 39 VVG: BGH, NJW 1993, 130, 131).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - L 16 KR 214/99

    Krankenversicherung

    Diese Aufrechnung war zulässig, denn dem Kläger stand ein fälliger Gebührenanspruch gegen die Beklagte zu (vgl. BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S. 6 f.).

    Vielmehr zeigt die Entgegennahme der Teilbeträge, deren Zahlung einen privaten Versicherungsträger zur Kündigung des Versicherungverhältnisses berechtigt hätte (siehe dazu BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S. 5), ein erhebliches Entgegenkommen der Beklagten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08

    Ausschluss aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung wegen Beitragsverzugs

    Nach § 191 Nr. 3 SGB V endete die freiwillige Mitgliedschaft nach zweimonatigem Beitragsverzug erst dann, wenn der Versicherte auf die Rechtsfolgen weiterer Nichtzahlung eindeutig, bestimmt und rechtzeitig hingewiesen worden war (vgl. BSGE 76, 28, 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - L 16 KR 187/02

    Krankenversicherung

    Die auf die Anfechtung des Feststellungsbescheides der Beklagten über die Beendigung der Mitgliedschaft beschränkte Berufung ist zulässig und ausreichend, wenn wie hier allein zu entscheiden ist, ob der Beendigungsgrund des § 191 Nr. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) gegeben ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S. 3).

    Dieser Hinweis muss eindeutig und bestimmt sein (BSG SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S. 5).

  • SG Düsseldorf, 22.01.2004 - S 8 KR 308/02

    Krankenversicherung

    Obwohl es für die Aufrechterhaltung der freiwilligen Mitgliedschaft erforderlich ist, die fälligen Beiträge vollständig und nicht nur teilweise zu entrichten (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23.02.1995 - 12 RK 29/93 -, in BSGE 76, 28), und die Beklagte auf die Rechtsfolge eines Beitragsverzuges für zwei Monate in ihren Schreiben deutlich hingewiesen hatte, ist die Rechtsfolge des § 193 Nr. 3 SGB V vorliegend nicht eingetreten.

    Die Aufhebung des Verwaltungsakts, mit dem die Beklagten das Ende der Mitgliedschaft festgestellt hat, ist ausreichend, um auch das Weiterbestehen der Mitgliedschaft über den 15.10.2002 hinaus zu klären (BSG, Urteil vom 23.02.1995 - 12 RK 29/93 - in BSGE 76, 28).

  • LSG Bayern, 17.06.1998 - L 4 KR 18/96

    Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft eines Versicherten in einer

    Dabei tritt das Ende bereits schon dann ein, wenn am maßgeblichen Zahltag nur Teilbeträge von 2 Monatsbeiträgen rückständig sind (BSG, Urteil vom 23.02.1995, SozR 3-2500 § 191 Nr. 2).

    (Peters a.a.O., BSG, Urteil vom 23.02.1995, SozR 3-2500 § 191 Nr. 2).

  • SG Stuttgart, 21.06.2006 - S 15 KR 3758/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzug

  • LSG Niedersachsen, 17.01.1996 - L 4 KR 249/93

    Krankenversicherung; Freiwillig; Mitglied; Ende; Beitragsrückstand; Teilbetrag;

  • SG Leipzig, 17.11.2005 - S 8 KR 429/05
  • SG Aachen, 10.07.2001 - S 6 KR 28/01

    Feststellung über das Weiterbestehen einer Mitgliedschaft in einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.06.2005 - L 5 ER 37/05

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft - aufschiebende

  • LSG Hamburg, 31.10.2007 - L 1 KR 32/07

    Ende der Mitgliedschaft freiwillig Versicherter in der Krankenversicherung mit

  • BSG, 27.10.2009 - B 3 KR 24/09 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 16 KR 169/99

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 1 B 68/05 KR-ER

    Beendigung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem

  • BSG, 22.10.2009 - B 3 KR 23/09 B
  • BSG, 07.10.2009 - B 1 KR 71/09 B
  • BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
  • SG Aachen, 15.01.2007 - S 13 KR 2/07

    Krankenversicherung

  • SG Köln, 24.11.2003 - S 26 KR 217/03
  • LSG Niedersachsen, 26.11.2001 - L 6 U 356/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 4 KR 201/02
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