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   BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94   

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https://dejure.org/1995,1742
BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94 (https://dejure.org/1995,1742)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 (https://dejure.org/1995,1742)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94 (https://dejure.org/1995,1742)
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94
    Eine solche Rechtfertigung hat der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1987 (BSGE 62, 136 [BSG 10.09.1987 - 12 RK 49/83] = SozR 2200 § 180 Nr. 37) darin gesehen, daß es einerseits nur ein kleiner Kreis von Personen wäre, der im Falle einer Einbeziehung sonstiger Sicherungsformen zu Beitragsleistungen herangezogen würde, andererseits hierfür eine komplizierte, vom Grundprinzip abweichende Regelung notwendig wäre, die zudem noch mit erheblichen Durchführungsschwierigkeiten verbunden wäre.

    Auf die Begründung dazu wird Bezug genommen (BSGE 62, 136, 140 ff [BSG 10.09.1987 - 12 RK 49/83] = SozR 2200 § 180 Nr. 37 S 149 ff).

    Soweit sie sich freiwillig versicherten, werde das häufig bei Ersatzkassen geschehen, für die allein die Satzung und nicht die gesetzliche Regelung gelte (zum Ganzen BSGE 62, 136, 141 [BSG 10.09.1987 - 12 RK 49/83] = SozR 2200 § 180 Nr. 37).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94
    Vielmehr entspricht die Heranziehung aller dieser Renten zu Beiträgen dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, nach dem die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen herangezogen werden (vgl BVerfGE 79, 223, 237 ff [BVerfG 06.12.1988 - 2 BvL 18/84] = SozR 2200 § 180 Nr. 46).
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