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   BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91   

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https://dejure.org/1991,669
BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen, Verfassungsmäßigkeit der Beitragshöhe freiwillig versicherter Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    In einem anderen Verfahren hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (7. November 1991, 12 RK 37/90, zur Veröffentlichung bestimmt) eine Anhörung der Versicherten vor der Erhöhung nicht für erforderlich gehalten und es auch als unschädlich angesehen, daß der entsprechende Bescheid schon vor der Verkündung des GRG im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 62/1988 vom 29. Dezember 1988 verfaßt worden war.

    Dieses hat der Senat in dem erwähnten, heute in dem Verfahren 12 RK 37/90 ergangenen Urteil für den Bereich der früher sogenannten RVO-Kassen näher begründet.

    Aufgrund des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) darf die Mindestgrenze des § 240 Abs. 4 SGB V nicht unterschritten werden (vgl insofern ebenfalls das Urteil in dem Verfahren 12 RK 37/90).

    Zwar konnte der Gesetzgeber entsprechende Vorteile im Interesse einer Gleichbehandlung auch freiwillig Versicherten einräumen, wie das früher einmal geschehen war (dazu in dem Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 37/90).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Die Aussicht oder Erwartung auf einen Krankenversicherungsschutz zu Mindestbeiträgen in der bisherigen Höhe war ebensowenig durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt wie Rentner nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Juli 1985 (BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81) auf den Fortbestand ihrer früher beitragsfreien Krankenversicherung vertrauen konnten.

    Sie verstößt auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der eine Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit verlangt (vgl BVerfGE 69, 272, 309 ff = SozR 2200 § 165 Nr. 81).

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung -

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Bei Ersatzkassen wie der Beklagten richtete sich das Beitragsrecht der nichtversicherungspflichtigen Mitglieder bis 1988 gemäß Art. 2 § 4 Abs. 2 der Zwölften Aufbauverordnung vom 24. Dezember 1935 (RGBl I 1537) idF der Fünfzehnten Verordnung vom 1. April 1937 (RGBl I 439) nach der Satzung (BSGE 60, 128, 129 f = SozR 2200 § 180 Nr. 31 mwN).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz jedoch vereinbar, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; ungleiche Behandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 mwN).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Da nämlich bei derartigen Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen der Familienunterhalt überwiegend durch den nicht gesetzlich krankenversicherten Elternteil bestritten wird, besteht für eine beitragsfreie Versicherung der Kinder kein anerkennenswerter Bedarf (Urteile des Senats in BSGE 70, 13, 18 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 14 und SozR 3-2500 § 240 Nr. 7 S 21).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Der hierdurch begründeten Regelungsbefugnis des SpVBdKK setzt § 240 Abs. 1 S 2, Abs. 2 bis 5 SGB V jedoch Grenzen (zu den Grenzen der Satzungsautonomie nach bis 31.12.2008 geltendem Recht vgl zB BSGE 70, 13 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7; BSGE 71, 137 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35) , die insbesondere auch durch die zu § 240 SGB V bisher ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisiert werden (vgl oben II 2 d cc ) .
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Der Senat hat die Erhöhung der Mindesteinnahmen-Grenze für vereinbar mit dem GG gehalten (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7; SozR 3-1300 § 40 Nr. 2).

    a) In Bezug auf die Pflichtversicherten (§ 5 Abs. 1 SGB V), für die keine oder eine erheblich niedrigere Mindesteinnahmen-Grenze vorgesehen ist, hat der Senat bereits entschieden, daß die Schlechterstellung der freiwillig Versicherten wegen der im allgemeinen größeren Schutzbedürftigkeit der Pflichtversicherten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (BSGE 70, 13, 19, 20 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15/16; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7).

    e) Die in § 240 Abs. 4 S 2 SGB V enthaltene Regelung über die Mindesteinnahmen verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 S 1 GG (vgl BVerfGE 52, 42, 54; 70, 191, 214 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1), noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BSGE 70, 13, 17 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 13; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7), insbesondere nicht in der Ausprägung als Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl BSG SozR 4100 § 186b Nr. 1 S 3 mwN).

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