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   BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93   

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BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93 (https://dejure.org/1994,871)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 RK 34/93 (https://dejure.org/1994,871)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1 RK 34/93 (https://dejure.org/1994,871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter - Mitglied einer Krankenkasse - Zuzahlungspflicht bei Arzneimitteln wegen Nichtschädigungsfolgen - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 167
  • NZS 1995, 131
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Bei diesem Erstattungsanspruch handelt es sich um ein von der Rechtsprechung und der Rechtslehre allgemein anerkanntes Rechtsinstitut (BSGE 16, 151, 156 mzN = SozR § 28 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 1; Ossenbühl, aaO, 513).

    Danach gilt im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung allgemein der Grundsatz, daß Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zu erstatten sind (BSGE 16, 151, 156 = SozR § 28 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 1; vgl auch BSGE 22, 136, 137 = SozR § 620 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF Nr. 3; BVerwGE 71, 85, 87 f).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f; 75, 382, 393).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Danach gilt im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung allgemein der Grundsatz, daß Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zu erstatten sind (BSGE 16, 151, 156 = SozR § 28 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 1; vgl auch BSGE 22, 136, 137 = SozR § 620 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF Nr. 3; BVerwGE 71, 85, 87 f).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Auf diesen Anspruch kann sich auch der Bürger stützen, wenn zu seinen Lasten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist und ein Versicherungsträger etwas erhalten hat, was ihm nicht zusteht (Ossenbühl, aaO, 514 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in NJW 1980, 2538).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.10.1982 - L 5 K 20/82

    Rechtfertigung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Wie die Gesetzessystematik (vgl dazu § 10 Abs. 2 und Abs. 7 S 1 BVG) zeigt, ist die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Nichtschädigungsfolgen nur subsidiär (vgl dazu BSG SozR 3100 § 10 Nrn 13, 18, 21 und 26 sowie SozR 2200 § 385 Nr. 11, SozR 3-3100 § 44 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 18/90 - USK 9227; s ferner Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - L 5 K 20/82 - Breith 1983, 951, 953).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 18/90

    Anschlußheilbehandlung - Schwerbeschädigter - Nichtschädigungsleiden -

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Wie die Gesetzessystematik (vgl dazu § 10 Abs. 2 und Abs. 7 S 1 BVG) zeigt, ist die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Nichtschädigungsfolgen nur subsidiär (vgl dazu BSG SozR 3100 § 10 Nrn 13, 18, 21 und 26 sowie SozR 2200 § 385 Nr. 11, SozR 3-3100 § 44 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 18/90 - USK 9227; s ferner Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - L 5 K 20/82 - Breith 1983, 951, 953).
  • BSG, 14.02.1990 - 9a/9 RV 1/89

    Witwenrente - Erhöhung - Beitragspflichtige Bezüge

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Wie die Gesetzessystematik (vgl dazu § 10 Abs. 2 und Abs. 7 S 1 BVG) zeigt, ist die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Nichtschädigungsfolgen nur subsidiär (vgl dazu BSG SozR 3100 § 10 Nrn 13, 18, 21 und 26 sowie SozR 2200 § 385 Nr. 11, SozR 3-3100 § 44 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 18/90 - USK 9227; s ferner Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - L 5 K 20/82 - Breith 1983, 951, 953).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f; 75, 382, 393).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Die Krankenkasse (KK) stellt die Leistung in natura, also als Sachleistung (vgl § 2 Abs. 2 S 1 SGB V; BSGE 69, 170, 173 = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1) zur Verfügung.
  • BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61
    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
    Danach gilt im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung allgemein der Grundsatz, daß Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zu erstatten sind (BSGE 16, 151, 156 = SozR § 28 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 1; vgl auch BSGE 22, 136, 137 = SozR § 620 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF Nr. 3; BVerwGE 71, 85, 87 f).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auf diesen Anspruch kann sich auch der Bürger stützen, wenn zu seinen Lasten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist und ein Sozialleistungsträger etwas erhält, was ihm nicht zusteht (BSGE 75, 167 ff, 168 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 S 3; Ossenbühl NVwZ 1991, 513, 514) .
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    a) Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung des Eigenanteils in Höhe von 60 Euro ist - wie das LSG zutreffend erkannt hat - der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl zu diesem allgemein anerkannten Rechtsinstitut BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 34/93 - BSGE 75, 167 ff = SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 mwN; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513 ff) .

    Auf diesen Anspruch kann sich nicht nur die Behörde, sondern auch der Bürger stützen, wenn zu seinen Lasten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist und ein Sozialleistungsträger etwas erhalten hat, was ihm nicht zusteht (vgl BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 34/93 - BSGE 75, 167 ff = SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 mwN; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513, 514) .

  • SG Würzburg, 10.03.2016 - S 11 KR 427/15

    Reduzierte Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen

    Zu viel geleistete Zuzahlungen begründen einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse (BSGE 75, 167; Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB, 10/14, § 62 SGB V, Rn. 104).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

    Rechtsgrundlage des Rückzahlungsbegehrens ist ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (BSGE 75, 167 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 17.08.2015 - L 9 AS 618/14

    Von der Anrechnung als Einkommen nach § 11a Abs. 2 SGB II ausgenommen sind

    Der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ist dabei nicht auf Fälle beschränkt, in denen eine Behörde oder ein Versicherungsträger einem Versicherten oder einem anderen Leistungsträger ohne Rechtsgrund eine Leistung erbracht hat, sondern ist auch für den Bürger eröffnet, wenn zu seinen Lasten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist und ein Sozialleistungsträger etwas erhält, was ihm nicht zusteht (BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 9; BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 RK 34/93 - SozR 3-2500 § 31 Nr. 2; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513, 514).
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage -

    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl. BSG, Urteile vom 13. April 2011, B 14 AS 98/10 R, Rn. 14; vom 28. September 2010, B 1 KR 4/10 R, Rn. 14; vom 28. Oktober 2008, B 8 SO 23/07 R, Rn. 27; vom 11. Oktober 1994, 1 RK 34/93, Rn. 12; vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, Rn. 11; LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Dezember 2009, L 9 AS 511/09, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kann einem Träger der öffentlichen Verwaltung gegenüber einer Privatperson, aber auch einer Privatperson jenem gegenüber zustehen (vgl. BSG, Urteile vom 16. Juli 1974, 1 RA 183/73, Rn. 12 und vom 11. Oktober 1994, 1 RK 34/93, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991, 1 A 10312/89, Rn. 15; für rechtsgrundlos geleistete Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung im SGB II: BSG, Urteil vom 27. August 2011, B 4 AS 1/10 R, Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit der vollkostenfreien Zuwendung des bescheidmäßig Zuerkannten ist das Vermögen des Versicherten im Widerspruch zur gesetzlichen Kostentragungsregel, also gesetzwidrig und damit ohne Rechtsgrund zu Lasten des Rentenversicherungsträgers vermehrt, so daß in tatbestandlicher Abhängigkeit hiervon dessen Zuzahlungsanspruch entsteht; dieser Umstand steht aufgrund der ausdrücklichen ergänzenden Anordnung in § 32 Abs. 5 SGB VI auch der Annahme einer vollen Übernahme der Rehabilitationsaufwendungen im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften (insbesondere des früheren § 7 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz) nicht entgegen (vgl entsprechend zur Erhaltung des Naturalleistungscharakters in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz Zuzahlung BSG in SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 S 4 mwN).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit der vollkostenfreien Zuwendung des bescheidmäßig Zuerkannten ist das Vermögen des Versicherten im Widerspruch zur gesetzlichen Kostentragungsregel, also gesetzwidrig und damit ohne Rechtsgrund zu Lasten des Rentenversicherungsträgers vermehrt, so daß in tatbestandlicher Abhängigkeit hiervon dessen Zuzahlungsanspruch entsteht; dieser Umstand steht aufgrund der ausdrücklichen ergänzenden Anordnung in § 32 Abs. 5 SGB VI auch der Annahme einer vollen Übernahme der Rehabilitationsaufwendungen iS arbeitsrechtlicher Vorschriften (insbesondere des früheren § 7 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz) nicht entgegen (vgl entsprechend zur Erhaltung des Naturalleistungscharakters in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz Zuzahlung BSG in SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 S 4 mwN).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit der vollkostenfreien Zuwendung des bescheidmäßig Zuerkannten ist das Vermögen des Versicherten im Widerspruch zur gesetzlichen Kostentragungsregel, also gesetzwidrig und damit ohne Rechtsgrund zu Lasten des Rentenversicherungsträgers vermehrt, so daß in tatbestandlicher Abhängigkeit hiervon dessen Zuzahlungsanspruch entsteht; dieser Umstand steht aufgrund der ausdrücklichen ergänzenden Anordnung in § 32 Abs. 5 SGB VI auch der Annahme einer vollen Übernahme der Rehabilitationsaufwendungen im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften (insbesondere des früheren § 7 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz) nicht entgegen (vgl entsprechend zur Erhaltung des Naturalleistungscharakters in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz Zuzahlung BSG in SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 S 4 mwN).
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 4 K 1053/09

    Praxisgebühren als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    In Rechtsprechung und Literatur bestehe Einvernehmen, dass Gläubigerin der Praxisgebühren wie der sonstigen Zuzahlungsansprüche für Arzneimittel usw. die Krankenkasse sei, und zwar auch und gerade dann, wenn die Praxisgebühr bzw. die sonstige Zuzahlung durch den Leistungserbringer eingezogen oder einbehalten werde (BSGE 69, 301, 302 f.; 75, 167, 168; Hauck/Nofz, Gesamtkommentar zum SGB, § 43b SGB V Anm. 22) und dass die an den jeweiligen Leistungserbringer abgeführten Praxisgebühren und die sonstigen Zuzahlungen die Erfüllung des zwischen den Krankenkassen und dem Versicherten bestehenden Schuldverhältnisses bewirken würden (LSG Niedersachsen NZS 2003, 94, 95 unter Hinweis auf § 185 Abs. 1 BGB; im Rahmen des § 43b SGB V stelle die Einziehung bzw. das "Einbehalten" durch den Leistungserbringer eine Verfügung im Sinne des § 185 BGB über den Praxisgebühren- bzw. den Anspruch auf die sonstige Zuzahlung dar, die wirksam sei, weil die zur Wirksamkeit an und für sich vorauszusetzende Einwilligung der Anspruchsgläubigerin, der Krankenkasse, durch das Gesetz selbst erfolge und diese ersetze).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 13 SB 58/10

    Ausstellung einer kostenlosen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im

  • LSG Hamburg, 18.02.2004 - L 1 KR 71/03

    Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchbescheides; Streitigkeit zwischen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2003 - L 8 (5) VG 6/00

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ; Geltendmachung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - L 5 KR 12/00

    Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 29.10.2002 - 11 W 1337/02

    Entscheidung über den Rechtsweg im isolierten PKH-Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - L 5 KR 188/00

    Krankenversicherung

  • SG Detmold, 01.04.2009 - S 23 AS 22/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Detmold, 04.06.2009 - S 10 AS 106/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 297/05

    Anspruch auf Rückerstattung einer Praxisgebühr eines Pflichtversicherten;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
  • LSG Bayern, 16.07.1998 - L 4 KR 121/97

    Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten von Leistungen und Arzneimittel sowie auf

  • SG Lübeck, 18.08.2005 - S 3 KR 1461/04

    Streit über die Erstattung für eine Zuzahlung für das Arzneimittel Kalymin;

  • BSG, 13.12.1994 - 9 BV 22/94

    Versorgungsrecht - Ausschluß der Heil- und Krankenbehandlung -

  • LSG Hessen, 28.03.2017 - L 2 AR 1/16
  • SG Hannover, 01.09.2009 - S 19 KR 412/09
  • SG Hannover, 17.11.2008 - S 10 KR 1236/04
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