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   BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R   

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BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R (https://dejure.org/2000,2899)
BSG, Entscheidung vom 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R (https://dejure.org/2000,2899)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 47/98 R (https://dejure.org/2000,2899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Robert-Rössle-Klinik - Krebsforschung - Ambulanz - Leistungen - Onkologie - Charité - Fachambulanz - Vertragsärztliche Versorgung

  • Judicialis

    SGB V § 120 Abs. 3; ; SGB V § 311 Abs. 2 Satz 1; ; SGB V § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 41/97 R - die Anwendbarkeit des § 120 Abs. 3 SGB V auch für solche Hochschuleinrichtungen bejaht, deren Betrieb nicht den Zwecken von Forschung und Lehre diene, sondern in denen ausschließlich Krankenbehandlung durchgeführt werde.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8) im einzelnen dargelegt, daß in § 120 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SGB V eine generelle Festlegung der Vergütung der in poliklinischen Ambulanzen von Hochschulkliniken als Institutsleistung erbrachten Leistungen zu sehen ist.

    Aus dem Wortlaut der Norm und ihrer Entstehungsgeschichte ist abzuleiten, daß die Polikliniken in die Regelung über den Abzug des Investitionskostenanteils im Hinblick auf die auch bei ihnen stattfindende öffentliche Förderung von Investitionskosten neben der Förderung des laufenden Betriebs bezüglich Forschung und Lehre eingeschlossen sein sollten (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43 sowie aaO, Nr. 6 S 32).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. Juli 1998 (BSGE 82, 216, 218 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 9) im einzelnen dargelegt, daß die Polikliniken von Universitätsklinika als ärztlich geleitete Einrichtungen gemäß § 31 Abs. 1 Buchst a der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) auch zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden können und daß derartige Ermächtigungen auch erteilt werden dürfen, soweit die in den Polikliniken angebotenen Leistungen generell oder jedenfalls in dem angebotenen Umfang für die Zwecke von Forschung und Lehre nicht benötigt werden.

    Da Hochschulkliniken nicht auf Forschung und Lehre beschränkt sind, darf in ihnen auch allgemeine Krankenversorgung angeboten werden (vgl BSGE 82, 216, 218 f = SozR 3-5520 § 31 Nr. 9 S 34 f).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R

    Vereinbarung - Pauschalvergütung - ärztlich geleitete Einrichtung - Orientierung

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Pauschalierungen dürfen, wie der Senat für ärztlich geleitete Einrichtungen iS des § 120 Abs. 3 Satz 1 SGB V entschieden hat, die für die vertragsärztliche Vergütung geltenden Grundsätze nicht völlig außer acht lassen (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 9 S 48).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93

    Gesundheitseinrichtungen - Zulassung - Fachambulanzen

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Es war Sinn und Zweck der Regelung des § 311 Abs. 2 SGB V, diese Versorgungsstruktur weiter bestehen zu lassen (vgl BT-Drucks 11/7817 S 148; BSGE 74, 64, 69 = SozR 3-2500 Nr. 2 S 69; BSGE 75, 226, 228 = SozR aaO Nr. 3 S 18/19; BSGE 78, 284, 287 = SozR aaO Nr. 4 S 26).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Die Vorschrift soll verhindern, daß die Krankenkassen mit den von den Bundesländern zu tragenden Kosten für die Einrichtungen von Forschung und Lehre an den Hochschulen belastet werden (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 25 sowie BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 33, 34).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Es war Sinn und Zweck der Regelung des § 311 Abs. 2 SGB V, diese Versorgungsstruktur weiter bestehen zu lassen (vgl BT-Drucks 11/7817 S 148; BSGE 74, 64, 69 = SozR 3-2500 Nr. 2 S 69; BSGE 75, 226, 228 = SozR aaO Nr. 3 S 18/19; BSGE 78, 284, 287 = SozR aaO Nr. 4 S 26).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
    Es war Sinn und Zweck der Regelung des § 311 Abs. 2 SGB V, diese Versorgungsstruktur weiter bestehen zu lassen (vgl BT-Drucks 11/7817 S 148; BSGE 74, 64, 69 = SozR 3-2500 Nr. 2 S 69; BSGE 75, 226, 228 = SozR aaO Nr. 3 S 18/19; BSGE 78, 284, 287 = SozR aaO Nr. 4 S 26).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Während die ambulante Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland vor der Wiedervereinigung überwiegend durch niedergelassene Ärzte sichergestellt wurde, waren dafür in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) überwiegend ärztlich geleitete Einrichtungen insbesondere in Gestalt von Polikliniken und Ambulatorien (vgl DDR-Handbuch, 3. Aufl 1985, Band 1 S 557, 560) daneben aber auch Abteilungen von Krankenhäusern zuständig, die als Krankenhausambulanz, Fachambulanz (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 44; SozR 4-2500 § 311 Nr. 1 RdNr 15, 18, 22; BSGE 75, 226, 230 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 21) oder auch als Krankenhausfachambulanz (vgl BSG Urteil vom 5.11.1997 - 6 RKa 94/96 - MedR 1998, 227, 229; vgl Wasem, Vom staatlichen zum kassenärztlichen System: eine Untersuchung des Transformationsprozesses der ambulanten ärztlichen Versorgung in Ostdeutschland, 1997, S 83 ff, 99, 203, 251) bezeichnet wurden.

    Entgegen der Auffassung des LSG können auch dem Urteil des Senats vom 26.1.2000 (B 6 KA 47/98 R - SozR 3-2500 § 311 Nr. 6) keine Hinweise dafür entnommen werden, dass Hochschulambulanzen als Fachambulanzen iS des § 311 Abs. 2 Satz 1 SGB V anzusehen wären.

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt allerdings bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts nur eingeschränkt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (BSGE 10, 21, 24; BSGE 12, 44 46 = SozR Nr. 73 zu § 54 SGG; BSGE 36, 111, 115 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 42; kritisch: Ulmer in: Hennig, SGG, Stand: 2005, § 55 RdNr 10, 11).
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R

    Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Fachambulanz mit Dispensaireauftrag

    Bei den Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V handelt es sich um im Beitrittsgebiet bestehende ärztlich geleitete Gesundheitseinrichtungen sowie um bestimmte Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag, die - soweit sie am 1.10.1992 noch bestanden - gemäß § 311 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung) zur Sicherstellung der Versorgung kraft Gesetzes zur ambulanten Versorgung zugelassen waren (siehe hierzu BSG Urteil vom 5.11.1997 - 6 RKa 94/96 - Juris RdNr 15 ff = MedR 1998, 227 ff = USK 97139; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 44) .

    Für die bis zum 31.12.2002 geltende Rechtslage war durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Vergütung der Einrichtungen nach § 311 SGB V nach den für die Vergütung von Polikliniken geltenden Regelungen richtete (vgl BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 47/98 R - SozR 3-2500 § 311 Nr. 6) .

    Die Trägerschaft einer Universität hatte danach zur Folge, dass die in der Fachambulanz erbrachten Leistungen als Leistungen der Polikliniken iS des § 120 Abs. 1 Satz 1 SGB V aF galten (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 42) .

    Im Übrigen hat der Senat dem unterschiedlichen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung bereits in seinem erwähnten Urteil zur Vergütung der Fachambulanzen (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6) keine wesentliche Bedeutung beigemessen.

  • BSG, 17.11.2022 - B 6 KA 9/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Hochschulambulanz - bei Vergütungsverhandlungen zu

    Anderes wäre im Übrigen auch nicht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang zu bringen, nach der den Hochschulkliniken - neben den für die Zwecke von Forschung und Lehre erforderlichen ärztlichen Leistungen - auch Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Krankenversorgung übertragen, insbesondere Institutsermächtigungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) erteilt werden können (BSG Urteil vom 1.7.1998 - B 6 KA 43/97 R - BSGE 82, 216, 218 f, 220 ff = SozR 3-5520 § 31 Nr. 9 = juris RdNr 20, 23 ff und hierzu Rademacker in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Januar 2021, § 117 RdNr 5; vgl auch BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 46/98 R - SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 = juris RdNr 24 f sowie BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 20/13 R - SozR 4-2500 § 117 Nr. 6 RdNr 26, wonach Hochschulen bzw Hochschulkliniken auch außerhalb des durch § 117 SGB V vorgegebenen Rahmens an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung beteiligt, insbesondere Träger einer Fachambulanz nach § 311 Abs. 2 SGB V aF - jetzt § 402 Abs. 2 SGB V - sein können) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - L 4 KA 43/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach

    (Vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 1 KR 4/09 R und Urteil vom 26. Januar 2000, B 6 KA 47/98, beide zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat im Vertragsarztrecht daher auch Feststellungsklagen als zulässig angesehen, mit denen um einzelne wiederkehrende Streitpunkte hinsichtlich der vertragsärztlichen Versorgung gestritten wurde (siehe Urteil vom 26. Januar 2000, aaO; dort Streit zwischen einem Krankenhausträger und der KV um einen Vergütungsabschlag für eine ambulante Krankenhausleistung) und mit denen die Unwirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm oder deren fehlerhafte Auslegung geltend gemacht wird (Urteil vom 14. Dezember 2011, B 6 KA 29/10 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R

    Vertragszahnarzt - Vollzug - Vorschriften zum degressiven Punktwert -

    Schließlich steht der Feststellungsklage auch nicht der Grundsatz der Subsidiarität von Feststellungs- gegenüber Leistungsklagen entgegen, nachdem es sich bei der Beklagten um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 42).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2016 - L 4 KA 43/17
    (Vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 1 KR 4/09 R und Urteil vom 26. Januar 2000, B 6 KA 47/98, beide zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat im Vertragsarztrecht daher auch Feststellungsklagen als zulässig angesehen, mit denen um einzelne wiederkehrende Streitpunkte hinsichtlich der vertragsärztlichen Versorgung gestritten wurde (siehe Urteil vom 26. Januar 2000, aaO; dort Streit zwischen einem Krankenhausträger und der KV um einen Vergütungsabschlag für eine ambulante Krankenhausleistung) und mit denen die Unwirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm oder deren fehlerhafte Auslegung geltend gemacht wird (Urteil vom 14. Dezember 2011, B 6 KA 29/10 R, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10

    Vergütung von Laborleistungen durch das Medizinische Versorgungszentrum eines

    Wenn von Hochschulen getragene Fachambulanzen im Sinne des § 311 Abs. 2 SGB V Hochschulambulanzen im Sinne von § 117 Abs. 1 SGB V sind (BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R - SozR 3-2500 § 311 Nr. 6), muss auch umgekehrt gelten, dass Hochschulambulanzen Fachambulanzen sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - L 7 KA 123/08

    Hochschulambulanz - Fachambulanz mit Dispensaireauftrag - Vergütung von

    Das Sozialgericht hat seine Entscheidung auf § 120 Abs. 1 und 3 SGB V in der seit dem 01. Januar 2003 geltenden Fassung (neue Fassung - nF) sowie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 2000 (Az: B 6 KA 47/98 R, veröffentlicht in juris) gestützt.

    1) Durch die Rechtssprechung des BSG (Urteile vom 26. Januar 2000, Az. B 6 KA 47/98 R und B 6 KA 43/98 R, veröffentlicht in juris) ist geklärt, dass von Hochschulen getragene Fachambulanzen nach § 311 Abs. 2 SGB V (im folgenden: Fachambulanzen) Polikliniken im Sinne von § 117 Abs. 1 und § 120 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung (alte Fassung - aF) sind.

  • LSG Berlin, 10.03.2004 - L 7 KA 42/98

    Voraussetzungen der Zulassung einer Klinik zur ambulanten Versorgung; Maßgaben

    Zum Abschluss einer gesamtvertraglichen Regelung dieses Inhalts, durch die eine Einzelleistungsvergütung nach Maßgabe eines HVM ausgeschlossen wird, waren die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auch befugt, weil § 311 Abs. 6 SGB V in der im streitbefangenen Zeitraum gültigen Fassung den Parteien des Gesamtvertrages die Möglichkeit zubilligte, im Beitrittsgebiet generell Vergütungsformen für die Kassen- bzw. Vertragsärzte und die nach § 311 Abs. 2 SGB V zugelassenen Einrichtungen zu vereinbaren, die von denen in den alten Bundesländern abwichen (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000, B 6 KA 47/98 R, SozR 3-2500 § 311 Nr. 6).

    Dies ergibt sich vor allem aus der Erwägung, dass kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist, die ambulanten Leistungen von Kliniken, die rechtlich Bestandteil von Hochschulkliniken sind, vergütungsrechtlich je nach der Form des Zugangs der betroffenen Einrichtung zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung differenziert zu behandeln (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000, B 6 KA 47/98 R, SozR 3-2500 § 311 Nr. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 91/16

    Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 17/04 R

    Berücksichtigung der Jahrespunktmengengrenzen in der vertragszahnärztlichen

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B

    Krankenversicherung - Vergütung von ambulanten Krankenhausleistungen - Poliklinik

  • LSG Brandenburg, 09.07.2002 - L 4 KR 11/01

    Abhängigkeit der Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln vor

  • LSG Sachsen, 24.01.2008 - L 3 B 610/07 AS-ER

    Unstatthaftigkeit der Vollziehung eines Beschlusses über die Anordnung einer

  • LSG Brandenburg, 09.07.2002 - L 4 KR 21/01

    Ausführung vertragsärztlich verordneter Krankengymnastik und Massageleistungen

  • LSG Brandenburg, 09.07.2002 - L 4 KR 9/01

    Abhängigmachung der Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln vor

  • SG Düsseldorf, 14.11.2012 - S 2 KA 291/10

    Rechtmäßigkeit von Honorareinbehalten unter Kieferorthopäden im Bereich der

  • LSG Brandenburg, 09.07.2002 - L 4 KR 23/01

    Ausführung vertragsärztlich verordneter Krankengymnastik und Massageleistungen

  • LSG Brandenburg, 30.10.2002 - L 4 KR 19/01
  • SG Lüneburg, 04.08.2009 - S 78 AS 1306/09

    Bindende Entscheidung "über einen Streitgegenstand" durch ein Verfahren des

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