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   BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R   

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BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R (https://dejure.org/1999,395)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R (https://dejure.org/1999,395)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R (https://dejure.org/1999,395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtliche Beurteilung des Revisionsgericht - Zurückverweisung - Luftreinigungsgerät - Abgrenzung - Hilfsmittel - Krankenversicherung - allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit - Tatsachenfeststellung - Landessozialgericht - Zurückverweisung - Rechtsauffassung - Revisionsgericht - Bindung

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und allgemeinem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 266
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Der ausdrückliche gesetzliche Ausschluß der allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens stellt dies nur klar; er war in der Ursprungsfassung des § 182b Reichsversicherungsordnung (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1974 - BGBl I 1881 -) noch nicht enthalten, vielmehr von der Rechtsprechung entwickelt worden (BSGE 45, 133, 134 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 4).
  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Einer näheren Begründung bedurfte es auch deshalb nicht, weil diese Frage für das BSG nicht entscheidungserheblich war: Wie auch die Beklagte eingeräumt hat, gilt der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bezüglich der "Hilfeleistungen anderer Personen" gemäß § 15 Abs. 3 SGB V für die Inanspruchnahme "anderer Leistungen" nicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28; Noftz in Hauck/Haines, SGB V, Stand Juni 1994, § 15 RdNr 17), bedarf es also entgegen der Auffassung des LSG keiner vertragsärztlichen Verordnung.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (vgl zum Ganzen auch Urteile des Senats vom gleichen Tage B 3 KR 9/98 R - Tandem - sowie B 3 KR 8/98 R - Rollstuhl-Bike - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    In seinem Urteil vom 17. Januar 1996 (vgl auch Urteil vom gleichen Tage, 3 RK 39/94, BSGE 77, 209, 217 f = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19) hatte der Senat die Auffassung vertreten, jedenfalls bei einer Verwendung des betreffenden Geräts in 12 vH der privaten Haushalte der gesamten Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland könne von dem Vorliegen dieser Eigenschaft ausgegangen werden, während dies umgekehrt bei einer Verwendung in nur 3 vH der Haushalte noch nicht der Fall sei; darüber hinaus könne das Vorliegen dieser Eigenschaft vermutet werden, wenn ein Gegenstand für den allgemeinen Gebrauch produziert, vom Hersteller in den Prospekten und Bedienungsanleitungen nicht auf eine spezielle Eignung für Kranke und Behinderte hingewiesen und bei der Mehrzahl der Anbieter ein Anschaffungspreis von 1.000 DM nicht überschritten werde.
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Eine sog Selbstbindung besteht im Hinblick auf die inzwischen fortentwickelte Rechtsprechung (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22) nicht (vgl dazu Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BSGE 35, 293 = SozR Nr. 15 zu § 170 SGG).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das LSG zurückverwiesen (Urteil vom 17. Januar 1996 - 3 RK 16/95 - BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20): Für eine Sachentscheidung sei festzustellen, ob ein LRG in nicht ganz unerheblichem Umfang die gestörte Ausscheidung von schädlichen Stoffen aus der Atemluft ersetze und dadurch die Nachtruhe sowie ein körperliches Minimal-Wohlbefinden - ein Grundbedürfnis - ermögliche oder ob der Leidenszustand der Klägerin nur psychisch bedingt sei.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (vgl zum Ganzen auch Urteile des Senats vom gleichen Tage B 3 KR 9/98 R - Tandem - sowie B 3 KR 8/98 R - Rollstuhl-Bike - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/98 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Zurückbehaltung eines Begleitbriefes zu einem

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Der Senat hat gemäß § 565 Abs. 1 Satz 2 Zivilprozeßordnung iVm § 202 SGG die Zurückverweisung an einen anderen Senat des LSG nach pflichtgemäßem Ermessen für sachgerecht gehalten (zur Zulässigkeit vgl BSGE 32, 253, 255 = SozR Nr. 17 zu § 73 SGG; jetzt einhellige Auffassung aller Senate, vgl zuletzt BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VJ 1/98 R; ferner Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 170 RdNr 8).
  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
    Der Senat hat gemäß § 565 Abs. 1 Satz 2 Zivilprozeßordnung iVm § 202 SGG die Zurückverweisung an einen anderen Senat des LSG nach pflichtgemäßem Ermessen für sachgerecht gehalten (zur Zulässigkeit vgl BSGE 32, 253, 255 = SozR Nr. 17 zu § 73 SGG; jetzt einhellige Auffassung aller Senate, vgl zuletzt BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VJ 1/98 R; ferner Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 170 RdNr 8).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Dem vollständigen Haarersatz dienende Vollperücken sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, weil sie für die speziellen Bedürfnisse an totalem Haarverlust leidender Menschen hergestellt und nur von diesem Personenkreis benutzt werden (vgl zum Begriff des allgemeinen Gebrauchsgegenstands BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Der erkennende Senat verweist den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des LSG zurück (§ 202 S 1 SGG iVm § 563 Abs. 1 S 2 ZPO; vgl hierzu zB BSGE 32, 253, 255; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 7; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 2; BSGE 84, 266, 270 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33; BSG Beschluss vom 28.9.2010 - B 1 KR 46/10 B - Juris RdNr 7 f).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Dem vollständigen Haarersatz dienende Damenperücken sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, weil sie für die speziellen Bedürfnisse an totalem Haarverlust leidender Frauen hergestellt und nur von diesem Personenkreis benutzt werden (vgl zum Begriff des allgemeinen Gebrauchsgegenstands BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33).
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