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   BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R   

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https://dejure.org/2001,1422
BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R (https://dejure.org/2001,1422)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R (https://dejure.org/2001,1422)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 6/00 R (https://dejure.org/2001,1422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 532
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
    Sollte die nunmehr nachzuholende Würdigung der eingeholten Sachverständigengutachten, die das Revisionsgericht nicht vornehmen kann, ergeben, daß zur Erreichung der angestrebten therapeutischen Wirkungen aus medizinischer Sicht eine kostengünstigere Alternative nicht zur Verfügung gestanden hat, so ist die Leistungspflicht der Beklagten selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Kläger mit Hilfe des Dreirades, wie die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16. September 1999 (B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31) annimmt, nur "therapeutische Nebeneffekte" erzielen könnte.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln (Beschluß des 3. Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 2/99 B und Beschluß des 1. Senats vom 8. Februar 2000, B 1 KR 3/99 B; Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000, B 6 KA 26/99 R) sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
    Der erkennende Senat hat unter Hinweis auf diese Abgrenzung zuletzt ein vom Versicherten selbst im häuslichen Bereich einzusetzendes Magnetfeldtherapiegerät als Hilfsmittel iS von § 33 Abs. 1 SGB V angesehen (Urteil vom 31. August 2000, B 3 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B

    Eigenanteil bei Zahnersatz auch bei mehrfacher Versorgung in kurzen Zeitabständen

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln (Beschluß des 3. Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 2/99 B und Beschluß des 1. Senats vom 8. Februar 2000, B 1 KR 3/99 B; Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000, B 6 KA 26/99 R) sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 B

    Begriff des Heilmittels

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln (Beschluß des 3. Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 2/99 B und Beschluß des 1. Senats vom 8. Februar 2000, B 1 KR 3/99 B; Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000, B 6 KA 26/99 R) sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen.
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Eine unmittelbare Bedienung des Hilfsmittels durch den Arzt selbst ist dabei nicht zwingend erforderlich, so dass ein Hilfsmittel nicht schon deshalb nach § 33 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen ist, weil die praktische Anwendung durch den Versicherten selbst erfolgt (BSGE 87, 105, 109 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5 - Magnetfeldtherapiegerät; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 39 S 220 - Therapie-Dreirad).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Hilfsmittel iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind alle sächlichen Mittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen, selbst dann, wenn ihre Anwendung durch den Versicherten selbst sicherzustellen ist (BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41; BSGE 87, 105, 108 f = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 39 S 220) .
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Hilfsmittel iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind alle sächlichen Mittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen, selbst dann, wenn ihre Anwendung durch den Versicherten selbst sicherzustellen ist (BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41; BSGE 87, 105, 108 f = BSG SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 39 S 220) .
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