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   BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95   

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BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95 (https://dejure.org/1996,82)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 RKa 51/95 (https://dejure.org/1996,82)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 RKa 51/95 (https://dejure.org/1996,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Laboruntersuchungen - Bewertungsmaßstab - Praxisbudget - Honorarstreitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für Basislaboruntersuchungen berechnungsfähigen Gesamtpunktzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 98
  • NZS 1997, 40
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    In neueren Urteilen hat der Senat bereits hervorgehoben, daß für eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) jedenfalls dann kein Raum sein kann, wenn zwar die späteren Entscheidungen auf derselben Rechtsgrundlage ergangen sind und es auch um dieselbe Rechtsfrage geht, die rechtlich relevanten Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen aber, wie es bei Abrechnungsstreitigkeiten häufig der Fall ist, in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 12/95 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 7. Februar 1996 - BSGE 77, 288 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10).

    In anderen Fällen, in denen über die Auslegung von Gebührenordnungsbestimmungen oder die Abrechnungsfähigkeit von Gebührenziffern gestritten wird, kann es dazu kommen, daß Folgebescheide nur teilweise - soweit dieselben Abrechnungspositionen betroffen sind - in den anhängigen Prozeß einbezogen, gleichzeitig aber mit dem verbliebenen Teil Gegenstand eines oder mehrerer anderer Widerspruchs- oder Klageverfahren werden (anschaulich insoweit die dem Senatsurteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 - zugrundeliegenden Fallkonstellation).

    Hiervon ist der Senat schon bisher ausgegangen (vgl zB Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 8; zur Steuerungsfunktion des EBM auch: Stiller, Gemeinschaftskomm zum SGB V, § 87 RdNr 10).

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Zwar greift eine solche Entscheidung nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der am Zustandekommen des EBM beteiligten Vertragspartner ein, so daß eine notwendige Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausscheidet (BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1).

    In einem Prozeß, in dem die Gültigkeit des EBM unmittelbar entscheidungserheblich ist, ist deshalb eine - einfache - Beiladung der KÄBV nach § 75 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gerechtfertigt (BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2; vgl zu, diesem Gesichtspunkt auch: BVerwGE 92, 66, 69).

  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Gleichwohl entfaltet die Entscheidung eine faktische Bindungswirkung, und es gibt keinen Anhalt dafür, daß die Beklagte, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts an Gesetz und Recht gebunden ist, sich daran künftig nicht halten wird (zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei gleichzeitig anhängiger Gestaltungsklage vgl auch BSGE 56, 255, 256 = SozR 1500 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Eine solche Beschwer ergibt sich allerdings weder allein aus der Stellung als Beteiligter eines Verfahrens noch aus der damit verknüpften Bindung an ein über den Streitgegenstand erlassenes rechtskräftiges Urteil (vgl zum Ganzen: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 mwN; BVerwGE 87, 332, 337).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Eine solche Beschwer ergibt sich allerdings weder allein aus der Stellung als Beteiligter eines Verfahrens noch aus der damit verknüpften Bindung an ein über den Streitgegenstand erlassenes rechtskräftiges Urteil (vgl zum Ganzen: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 mwN; BVerwGE 87, 332, 337).
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Die Bezugnahme auf die ordnungsgemäße Revisionsbegründung eines anderen Prozeßbeteiligten genügt aber den Anforderungen des § 164 Abs. 2 S 3 SGG, wenn beide Beteiligte dasselbe Prozeßziel verfolgen und dieselben Anträge stellen, wie dies hier der Fall ist (BSGE 16, 227, 229 f = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG; Senatsurteil vom 14. Mai 1992 - 6 RKa 41/91 -, insoweit in BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    In einem Prozeß, in dem die Gültigkeit des EBM unmittelbar entscheidungserheblich ist, ist deshalb eine - einfache - Beiladung der KÄBV nach § 75 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gerechtfertigt (BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2; vgl zu, diesem Gesichtspunkt auch: BVerwGE 92, 66, 69).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Nachdem der Kläger gegen die Kürzungsbescheide für die Quartale III/1994 und IV/1994 jeweils rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat, ist eine Einbeziehung dieser Bescheide in den Prozeß schließlich nicht deshalb geboten, weil aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des BSG möglicherweise darauf vertraut werden konnte, daß sich ein gesonderter Rechtsbehelf wegen der Rechtswirkungen des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erübrige (zum Gesichtspunkt des prozessualen Vertrauensschutzes bei einer Änderung der Rechtsprechung: Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8 f).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 24/94

    Kürzung des kassenärztlichen Honorars wegen übermäßiger Praxisausdehnung -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Eine übereinstimmende Regelung in dem vorgenannten Sinne ist angenommen worden, wenn bei dem ursprünglichen und dem späteren Bescheid "im Kern" über dieselbe Rechtsfrage gestritten wurde, so etwa bei fortdauernden Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung einer Gebührenvorschrift oder die Anwendung von Vergütungsbestimmungen eines Honorarverteilungsmaßstabs (vgl zuletzt Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 8 S 46).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 12/95

    Rechtmäßigkeit ärztlicher Honoraranforderungen; Anwendbarkeit des § 96 SGG

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    In neueren Urteilen hat der Senat bereits hervorgehoben, daß für eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) jedenfalls dann kein Raum sein kann, wenn zwar die späteren Entscheidungen auf derselben Rechtsgrundlage ergangen sind und es auch um dieselbe Rechtsfrage geht, die rechtlich relevanten Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen aber, wie es bei Abrechnungsstreitigkeiten häufig der Fall ist, in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 12/95 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 7. Februar 1996 - BSGE 77, 288 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 14/75

    Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen - Kassenhonorarstreitigkeiten -

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Die Nichtanwendbarkeit des § 96 Abs. 1 SGG schließt es nämlich nicht aus, dass ein Folgebescheid im Wege einer (gewillkürten) Klageänderung nach § 99 Abs. 1 iVm Abs. 2 SGG zum Gegenstand des anhängigen Prozesses gemacht wird, wenn die übrigen Beteiligten - wie hier - nicht widersprochen und sich auf die Klageerweiterung, die auch im Berufungsverfahren noch möglich ist (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 99 RdNr 12) , eingelassen haben (vgl BSG vom 21.3.1978 - SozR 4600 § 143d Nr. 3 S 9 f; BSG vom 7.2.1996 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 75 f; BSG vom 20.3.1996 - BSGE 78, 98, 103 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 38 f; Leitherer, aaO, § 96 RdNr 9b, 11e) .
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Die nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V der KÄBV zusammen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen in bezug auf den Bewertungsmaßstab zukommende Regelungshoheit ist betroffen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden einer KÄV inzident eine diesem Bescheid zugrundeliegende Vorschrift des EBM verworfen und die KÄV zu einer Vergütung ohne Berücksichtigung der mittelbar angegriffenen EBM-Regelung verurteilt wird (BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 34 f).

    Der den EBM erlassende Bewertungsausschuß ist darüber hinaus berechtigt und verpflichtet, über die Definition und Bewertung ärztlicher Leistungen das Leistungsverhalten der Ärzte steuernd zu beeinflussen (vgl bereits Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 51/95 = BSGE 78, 98, 105 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).

    Die dem Bewertungsmaßstab von Gesetzes wegen zukommende Steuerungsfunktion gestattet und erfordert die Einführung ergänzender Bewertungsformen wie Komplexgebühren und Budgetierung bestimmter Leistungen, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu fördern oder Verteilungseffekte mit dem Ziel einer angemessenen Vergütung zu erzielen (BSGE 78, 98, 106 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41).

    Allerdings ist der Umfang der ärztlichen Diagnostik und Therapie in jedem einzelnen Behandlungsfall an den objektiven Maßstäben der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung auszurichten (§ 12 Abs. 1, § 72 Abs. 2 SGB V; vgl auch BSGE 78, 98, 104 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 39 f).

    Den gegenläufigen Effekt iS des Setzens von ökonomischen Anreizen zur Reduzierung der Leistungserbringung hat der Bewertungsausschuß auf der Grundlage des § 87 Abs. 2 SGB V durch die zum 1. April 1994 erfolgte Einführung eines sog Praxisbudgets für Basislaborleistungen (vgl BSGE 78, 98 ff = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12) erreichen wollen, die zu Einsparungen bei den Ausgaben für Laborleistungen und zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven in diesem Leistungsbereich beitragen sollte (BSG aaO, S 108 = SozR aaO S 44).

    Sie bewirkt lediglich, daß bei einer Überschreitung des fallzahlabhängigen Grenzwertes die Höhe der Vergütung für die einzelne Leistung sinkt (vgl BSGE 78, 98, 108 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 44).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Nach dem Urteil des Senats vom 20. März 1996 (BSGE 78, 98, 106 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 42 f) enthält § 87 Abs. 2a SGB V die Rechtsgrundlage auch dafür, mit der Bildung von Komplexgebühren die bei bestimmten typischen Untersuchungs- und Behandlungsabläufen anfallenden Leistungen pauschal abzugelten und damit der Tendenz zu Leistungsausweitungen und einem hierdurch herbeigeführten Punktwertverfall entgegenzuwirken.

    Insgesamt führe die Regelung wertungsmäßig lediglich dazu, daß bei Überschreitung des Grenzwertes die Höhe der Vergütung für die einzelne erbrachte Leistung sinke (BSGE 78, 98, 107 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 43 f).

    Die Teilbudgets in den Quartalen III/1996 bis II/1997 weisen dieselbe Struktur auf wie das Laborbudget nach Abschnitt O I EBM-Ä. Ihre Einführung ist deshalb im Hinblick auf die allgemeine Zielrichtung des EBM-Ä, über Definition und Bewertung ärztlicher Verrichtungen auch das Leistungsverhalten der Vertragsärzte zu steuern (in diesem Sinne bereits BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 8 sowie BSGE 78, 98, 105 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41; BSGE 79, 239, 242 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 49; BSGE 81, 86, 94 f = SozR 2500 § 87 Nr. 18 S 90), vom Handlungsauftrag des § 87 Abs. 2 a SGB V mitumfaßt (vgl BSGE 78, 98, 108 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 44 zu dem Laborbudget, für das allerdings § 87 Abs. 2 b SGB V die speziellere Ermächtigungsgrundlage enthält, sowie BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S 69).

    Diese Vorstellung ist mit der Funktion des EBM-Ä, der als zentrales Steuerungsinstrument für die Versorgung der Versicherten ausgestaltet ist und eine angemessene Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen ermöglichen soll (vgl BSGE 78, 98, 105 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41), nicht vereinbar.

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