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   BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93   

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BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93 (https://dejure.org/1994,75)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 (https://dejure.org/1994,75)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 (https://dejure.org/1994,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung - sozialrechtlicher Nachteil - Ursächlichkeit - Schutzzweck - innerer Zusammenhang - Arbeitslosigkeit - regelmäßige Meldung - Arbeitsuchender - Berücksichtigungszeit - Rechtsschutzbedürfnis - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 394
  • NZS 1995, 183
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Als Arbeitsuchender gemeldet ist ein Arbeitsloser iS von § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 3 SGB VI nur, wenn er seinen Vermittlungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt wenigstens alle drei Monate geltend gemacht hat (Anschluß an BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4).

    Hierfür komme es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4) darauf an, daß der Arbeitslose sich regelmäßig zumindest im Abstand von höchstens drei Monaten beim AA melde.

    Er habe auch einen spezifisch sozialrechtlichen Nachteil erlitten, weil er, wenn man der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4) nicht folge, alles Erforderliche getan habe, er jedoch seine mindestens vier Meldungen nicht beweisen könne.

    Dies räumt die Revision ein, falls die bisherige Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4) zur Frage der regelmäßigen Arbeitslosigkeitsmeldung maßgeblich bleibe.

    Deswegen macht der erkennende Senat sich die ständige Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 und BSGE 32, 279 = SozR Nr. 35 zu § 1259 RVO; vgl auch Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93) zu eigen.

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Zu den Voraussetzungen des sogenannten Herstellungsanspruchs (Abgrenzung von BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).

    In diesem Umfang tritt der Senat dem 13. Senat des BSG (SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f) für die Fälle bei, in denen sich aus dem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger, der kein Rentenversicherungsträger ist ("Dritter") für den Dritten, hier für die BA, ein rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf (sogar ohne Beratungsantrag) zwingend ergibt (vgl Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93).

  • Drs-Bund, 27.09.1988 - BT-Drs 11/2979
    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Der Regelung liegt die Beobachtung zugrunde, daß Unternehmer sich verschiedentlich der Abgabepflicht entzogen haben, indem sie Kunstwerke nicht unmittelbar vom Künstler, sondern über einen ausländischen Unternehmer erworben haben (BT-Drucks 11/2979 S 8 Nr. 8).
  • Drs-Bund, 13.09.1979 - BT-Drs 8/3172

    Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Die Vorschrift soll Umgehungen verhindern (BT-Drucks 8/3172 S 24 zu § 24).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Entgegen der Ansicht der Beklagten und des BSG (Hinweis auf BSGE 58, 104, 109) müsse das Fehlen der Verfügbarkeit durch eine Amtshandlung der Beklagten ersetzt werden.
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Es ist anwendbar, wenn die Folgen der Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB im Gesetz weder speziell geregelt (so aber abschließend zB in § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ; dazu BSGE 73, 271 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) noch darin in anderer Weise, etwa durch Härteklauseln, Wiedereinsetzungsregeln oder Fiktionen (zB § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I), konzeptuell mitbedacht sind (zutreffend Wallerath, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im sozialen Entschädigungsrecht und in den Hilfs- und Förderungssystemen, in: Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Band 39 , S 67, 80, 92; zur richterrechtlichen Herleitung des Instituts: Ossenbühl, Öffentlich-rechtliche Entschädigung in Verfassung, Gesetz und Richterrecht, SDSRV 39, 7, 19 ff).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Gegebenenfalls hätte für die BA kraft Gesetzes, nämlich gemäß § 2 Abs. 2 Halbs 2 SGB I, den alle Leistungsträger füreinander neben der Erfüllung ihrer originären Aufgaben zu beachten haben, die Pflicht bestanden, dem Kläger nahezulegen, sich von der Beklagten beraten zu lassen (zum Ausnahmecharakter solcher Pflichten: BSG Urteil vom 6. August 1992, 8 RKn 9/91, in: Kompass 1992, 43 f; ein Ausnahmefall in BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28).
  • BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 10/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Deswegen macht der erkennende Senat sich die ständige Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 und BSGE 32, 279 = SozR Nr. 35 zu § 1259 RVO; vgl auch Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93) zu eigen.
  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91

    Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit oder

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Gegebenenfalls hätte für die BA kraft Gesetzes, nämlich gemäß § 2 Abs. 2 Halbs 2 SGB I, den alle Leistungsträger füreinander neben der Erfüllung ihrer originären Aufgaben zu beachten haben, die Pflicht bestanden, dem Kläger nahezulegen, sich von der Beklagten beraten zu lassen (zum Ausnahmecharakter solcher Pflichten: BSG Urteil vom 6. August 1992, 8 RKn 9/91, in: Kompass 1992, 43 f; ein Ausnahmefall in BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28).
  • BSG, 29.04.1971 - 5 RKn 24/69

    Arbeitsloser - Meldung beim Arbeitsamt - Meldehäufigkeit

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
    Deswegen macht der erkennende Senat sich die ständige Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 und BSGE 32, 279 = SozR Nr. 35 zu § 1259 RVO; vgl auch Urteil vom 8. September 1993 - 5 RJ 10/93) zu eigen.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93

    Abfindungssumme - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - "Entgehendes"

  • BSG, 04.10.1988 - 1 RA 27/87

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch;

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 5/84

    Verzinsung von Rentenleistungen - Herstellungsanspruch - Antrag auf Zulassung zur

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 55/83
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann die Verletzung von Pflichten, die dem Sozialleistungsträger gegenüber den Leistungsberechtigten aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegen, für Leistungsberechtigte einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen (vgl ausführlich BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2, juris RdNr 19 ff) .
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 16/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete

    Das folgt daraus, dass das (richterrechtlich entwickelte) Rechtsinstitut des Herstellungsanspruchs subsidiär ist und eine Regelungslücke voraussetzt (vgl BSG Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG Urteil vom 23.7.1986 - 1 RA 31/85 - BSGE 60, 158 ff = SozR 1300 § 44 Nr. 23; BVerwG Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 38/95 - Buchholz 454.71 § 27 WoGG Nr. 2; speziell zu § 28 SGB X Werhahn in Estelmann, SGB II, Stand September 2010, § 40 RdNr 140).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Dem entsprechend ist ein bloß passives Abwarten nicht ausreichend, sodass auch Arbeitslose, die keine Leistungen des ArbA beziehen, sich regelmäßig als arbeitsuchend zu melden haben (BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 80, 124 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 18; Verbandskomm, § 58 SGB VI Anm 5.6), was nicht verfassungswidrig ist (vgl BVerfG SozR 2200 § 1259 Nr. 11).

    Tatbestandlich setzt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch voraus, dass der Sozialleistungsträger auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses eine dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zufügt (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).

    Sie ist nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (so schon BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2; vgl aber auch BSG Urteil vom 6. August 1992 - 8 RKn 9/91; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).

    Im Wege des sozialen Ausgleichs, dh des solidarischen Einstehens der Rentenversicherten untereinander, soll ihm zur Abmilderung rentenversicherungsrechtlicher Nachteile eine Anrechnungszeit gewährt werden, welche nicht nur für die Höhe einer späteren Rente, sondern auch für die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen Bedeutung erlangen kann (BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSGE 80, 124 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 18).

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