Rechtsprechung
   BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1054
BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R (https://dejure.org/2000,1054)
BSG, Entscheidung vom 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R (https://dejure.org/2000,1054)
BSG, Entscheidung vom 02. August 2000 - B 4 RA 40/99 R (https://dejure.org/2000,1054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung höherer Rente - Wiederkehrende Zahlungen - Altersrente für Frauen - Vollrente - Regelaltersrente - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Hinweis- oder Beratungspflicht - Gewährung ab Antragstellung

  • Judicialis

    SGB VI § 115 Abs 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf Altersrente, Rangstelle, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Neubewertung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Bei diesen Gruppen hatte der Antrag zusätzlich auch die materiell-rechtliche Bedeutung eines (einzel-)anspruchsvernichtenden Einwands; dieser war im AVG inhaltsgleich mit dem heutigen § 99 Abs. 1 SGB VI ausgestaltet (näher zu den beiden Unterschieden zwischen § 67 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 2 AVG und § 99 Abs. 1 SGB VI Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    Der Zeitpunkt, in dem dieser eintrat, legte nach dem bis Ende 1991 bestimmenden "Versicherungsfallprinzip" (zu dessen Herleitung und Kritik zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -) das Gesetzesrecht fest, das vom Rechtsanwender (Verwaltung, Rechtsprechung) für die Beurteilung der Entstehung, des Bestandes und des Wertes des (einen) Rechts auf Altersrente anzuwenden war (zum Vorstehenden stellv aus der stRspr des Senats: BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 1; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R - Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -, mwN).

    Ein solcher Antrag hatte nur die "verfahrensrechtliche" Bedeutung einer Feststellbarkeits- und (faktischen) Erfüllbarkeitsbedingung, nicht die eines einzelanspruchsvernichtenden Einwandes iS von § 67 Abs. 3 AVG oder von § 99 Abs. 1 SGB VI (dazu zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    Für die zeitabschnittsbezogenen Dauerrechtsverhältnisse des Beitrags- und Leistungsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt - wie in Art. 82 Abs. 2 GG iVm Art. 83 RRG 1992 ausdrücklich angeordnet ist - für Zeiträume bis Ende 1991 das AVG materiell-rechtlich wirksam (zusammenfassend dazu Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    Er ist als Feststellbarkeitsbedingung eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Feststellung des Rechts auf (höhere) Rente und dadurch (faktisch) eine Erfüllbarkeitsbedingung (zusammenfassend dazu Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    Der Antrag war und ist auch insoweit keine Entstehungs- und Bestehensvoraussetzung des Vollrechts auf Rente wegen Alters und keine Entstehungsvoraussetzung für die Einzelansprüche hieraus, als er - zusätzlich zu seiner "verfahrensrechtlichen" - auch materiell-rechtliche Bedeutung hat (§ 67 Abs. 1 Satz 2, 4 und Abs. 3 Satz 1 AVG, § 99 Abs. 1 SGB VI; so schon BSGE 61, 109 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    Diese Vorschrift erfaßt Fälle der vorliegenden Art schon nach ihrem sachlichen Geltungsbereich nicht (dazu näher und zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

    c) Die pflichtige Rechtsfolge, regelmäßig wiederkehrende Geldzahlungen in Deutscher Mark "als Altersrente" zu leisten, trifft die BfA nicht aufgrund bloß objektiven Rechts (dazu und zum folgenden auch Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85

    Vollwaisenrente - Adoption - Grundanspruch - Renteneinzelleistung -

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    In der älteren Rechtsprechung wurde allerdings auch die Ausübung des Gestaltungsrechts häufig "Antrag" genannt, weil sie faktisch zumeist durch den Antrag im Rechtssinne im Sinne einer Beanspruchung einer "vorzeitigen Altersrente" ausgeübt wurde (stellv Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 - 4 RJ 73/85 -, BSGE 61, 108, 110 ff = SozR 2200 § 1269 Nr. 3).

    Dies war in einer Reihe von spezialgesetzlichen Regelungen (dazu stellv schon Senatsurteil vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 105/77 -, SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 61, 108 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; BSG SozR 5070 § 10a Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) erlaubt (s auch § 141 Abs. 2, § 142 Abs. 2 AVG).

    Der Antrag war und ist auch insoweit keine Entstehungs- und Bestehensvoraussetzung des Vollrechts auf Rente wegen Alters und keine Entstehungsvoraussetzung für die Einzelansprüche hieraus, als er - zusätzlich zu seiner "verfahrensrechtlichen" - auch materiell-rechtliche Bedeutung hat (§ 67 Abs. 1 Satz 2, 4 und Abs. 3 Satz 1 AVG, § 99 Abs. 1 SGB VI; so schon BSGE 61, 109 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Der Zeitpunkt, in dem dieser eintrat, legte nach dem bis Ende 1991 bestimmenden "Versicherungsfallprinzip" (zu dessen Herleitung und Kritik zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -) das Gesetzesrecht fest, das vom Rechtsanwender (Verwaltung, Rechtsprechung) für die Beurteilung der Entstehung, des Bestandes und des Wertes des (einen) Rechts auf Altersrente anzuwenden war (zum Vorstehenden stellv aus der stRspr des Senats: BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 1; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R - Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -, mwN).

    Allerdings gab (und gibt) es nachträgliche Werterhöhungen durch die gesetzlichen Rentenanpassungen, durch die das Alterslohnprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung konkretisiert wird (§ 49 AVG, §§ 68, 69 SGB VI; dazu näher Senatsurteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R -).

    Vielmehr wird in Verbindung von Vorleistungs- und Alterslohnprinzip eine "Rente" versprochen, deren Höhe am Bruttoarbeitsverdienst der aktuell beschäftigten Arbeitnehmer (§§ 68, 69 SGB VI) orientiert und zugleich daran ausgerichtet ist, in welchem Ausmaß der Rechtsinhaber früher selbst zur Sicherung der damaligen Rentner beigetragen hat (dazu zusammenfassend Senatsurteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R -).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96

    Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    In derartigen Fällen ist die Regelung über das Zusammentreffen "mehrerer Rentenansprüche" (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) direkt anzuwenden und nur die Rente zu zahlen, die auf dem Recht mit dem höheren Wert beruht (BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 8).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Es kam also nicht auf die Frage an, ob die BfA (hier denkbarerweise aus Art. 14 Abs. 1 GG oder nachrangig aus § 14 SGB I) verpflichtet gewesen wäre, der Klägerin Hinweise (= spontane Beratung) zu geben (anders als wohl in BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 115 Nrn 3 und 4).
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Dies war in einer Reihe von spezialgesetzlichen Regelungen (dazu stellv schon Senatsurteil vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 105/77 -, SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 61, 108 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; BSG SozR 5070 § 10a Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) erlaubt (s auch § 141 Abs. 2, § 142 Abs. 2 AVG).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Der Zeitpunkt, in dem dieser eintrat, legte nach dem bis Ende 1991 bestimmenden "Versicherungsfallprinzip" (zu dessen Herleitung und Kritik zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -) das Gesetzesrecht fest, das vom Rechtsanwender (Verwaltung, Rechtsprechung) für die Beurteilung der Entstehung, des Bestandes und des Wertes des (einen) Rechts auf Altersrente anzuwenden war (zum Vorstehenden stellv aus der stRspr des Senats: BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 1; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R - Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -, mwN).
  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Die Klägerin hat die Feststellung des - jedenfalls - seit dem 1. April 1992 neuen höheren Rentenwertes noch vor Ablauf der - nur die Einzelansprüche betreffenden (Großer Senat des BSG in BSGE 34, 1, 4, 11 = SozR Nr. 4 zu § 29 RVO) - Verjährungsfrist beantragt.
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Da es aber keine rechtlich verschiedenartigen Rechte auf Rente wegen Alters gab (oder gibt), gab es auch keine "Umwandlung von Altersrenten" (zusammenfassend Urteil des 8. Senats vom 22. August 1990 - 8 RKn 14/88 -, in SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 S 10 ff mwN).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 10/92

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Eigentumsrecht - Inhaltsbestimmung -

    Auszug aus BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R
    Der Zeitpunkt, in dem dieser eintrat, legte nach dem bis Ende 1991 bestimmenden "Versicherungsfallprinzip" (zu dessen Herleitung und Kritik zusammenfassend Senatsurteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -) das Gesetzesrecht fest, das vom Rechtsanwender (Verwaltung, Rechtsprechung) für die Beurteilung der Entstehung, des Bestandes und des Wertes des (einen) Rechts auf Altersrente anzuwenden war (zum Vorstehenden stellv aus der stRspr des Senats: BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 1; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R - Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R -, mwN).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 105/77

    Anspruch auf höhere Rente - Nachentrichtete Rente - Nachfolgender Monat

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

  • BSG, 25.10.1963 - 1 RA 273/61
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 34/83

    Berufsunfähigkeitsrente - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit - Eintritt des

  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Dies habe der Gesetzgeber des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz - RVNG) klargestellt, nachdem der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Urteilen vom 2.8.2000 (B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1), vom 30.8.2001 (B 4 RA 116/00 R - BSGE 88, 293 = SozR 3-2600 § 42 Nr. 1) und vom 9.4.2002 (B 4 RA 58/01 R - SozR 3-2600 § 89 Nr. 2) das Bestehen unterschiedlicher Altersrentenansprüche verneint gehabt habe.

    Damit liegt weder ein Fall des Wechsels von einer Altersrente in die andere (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 iVm § 89 Abs. 1 SGB VI) noch ein "Neubewertungsfall" iS der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (SozR 3-2600 § 89 Nr. 2; SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; BSGE 88, 293 = SozR 3-2600 § 42 Nr. 1) vor.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Zur Begründung hat das LSG ausgeführt, einem Anspruch auf höhere Altersrente für Zeiten vor dem 1. Dezember 1996 stehe - entgegen der Ansicht des 4. Senats des Bundessozialgerichts ( , Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) - § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entgegen.

    Mit ihrer vom LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 2. August 2000 (B 4 RA 40/99 R, aaO) die Verletzung von § 100 Abs. 1 SGB VI iVm § 99 Abs. 1 SGB VI.

    Sie hält das angefochtene Urteil im Ergebnis für zutreffend und trägt vor: Zwar sei dem Urteil des BSG vom 2. August 2000 (B 4 RA 40/99 R, aaO) zu folgen, dass es auf Grund des einen Versicherungsfalls des Alters nur ein einheitliches Stammrecht auf Altersrente gibt und der Antrag keine Entstehungsvoraussetzung dieses Rechts oder der Einzelansprüche hieraus ist.

    Die allgemeine Regelung für materiellrechtliche Rentenerhöhungen in § 100 Abs. 1 SGB VI, die zu demselben Ergebnis führen würde (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13), wird kraft Spezialität des § 89 Abs. 1 SGB VI insoweit verdrängt.

    Auch nach dieser allgemeinen Vorschrift kommt es also materiellrechtlich auch für die erhöhten Einzelansprüche auf einen Antrag nicht (mehr) an (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13).

    Etwas anderes gilt aber (vgl § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), wenn das Gesetz den Träger verpflichtet, über (ggf ua) die Rentenhöhe von Amts wegen (erneut) zu entscheiden bzw höhere Rente zu zahlen (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Da die BfA (siehe oben A. 1.) das Verfahren auf Antrag der Klägerin wieder aufgegriffen hat, muss nicht entschieden werden, ob die Beklagte es zum September 1994 von Amts wegen hätte wieder aufgreifen müssen (ebenso in BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 betraf ein Erstfeststellungsverfahren).

    In der insoweit vergleichbaren Situation der (echten) Umwandlung (zum Begriff BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 8) eines (Stamm-)Rechts auf Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente in ein solches auf RAR sieht § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI (siehe auch Satz 2 aaO) eine Umwandlung von Amts wegen vor, wenn der Berechtigte nicht etwas anderes bestimmt.

    Auch Versicherungsgegenstand, Sicherungsziel und Zweck der Versicherungsleistung ist bei allen "Renten wegen Alters" gleich (stellv BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Materiell bringt sie zum Ausdruck, dass die Versicherungsbiografie des Versicherten nach dem Flexibilisierungskonzept des SGB VI (und abweichend vom früheren "Versicherungsfallprinzip") mit Inanspruchnahme einer "vorgezogenen" Altersrente nicht notwendig abgeschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1; SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 116/00 R

    Wechsel von Altersteilrente zur Altersvollrente - Berücksichtigung von während

    Das Stammrecht auf die "flexible oder vorgezogene" Altersrente war im Umfang der inhaltsbestimmenden Normen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des SGB VI iS des Art. 14 Abs. 1 GG ebenso eigentumsgeschützt wie das Recht auf die regelmäßig wiederkehrenden monatlichen Einzelansprüche hieraus (vgl Urteile des 4. Senats vom 2. August 2000: B 4 RA 40/99 R = SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 3 und B 4 RA 54/99 R = SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 14).

    Das Teilhaberecht auf Altersrente (= rechnerisches Produkt aus den die Rangstelle kennzeichnenden Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor) war ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr abänderbar (vgl BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 9 f).

    Ist dieses Recht - wie das der Klägerin spätestens zum 1. Juli 1996 - entstanden, kann kein neues weiteres Recht auf Rente wegen Alters entstehen (vgl BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 8, 17 f).

    Das bedeutet jedoch nicht, wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BSG bereits entschieden hat (vgl SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 9), daß die Rangstelle schlechthin unveränderbar ist.

    Die Rangstelle kann insbesondere noch dadurch nachträglich angehoben werden, daß individuell eine Nachversicherung erfolgt, Beiträge wirksam nachgezahlt oder Versorgungsanwartschaften übertragen werden oder der verspätete Zufluß von "beitragsbelastenden" Arbeitsentgelten oder die Einführung neuer rentenrechtlicher Zeiten kraft Gesetzes erfolgt (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 10 f).

    Im Hinblick darauf, daß sowohl das Rentenstammrecht als auch der Geldwert der monatlichen Rente nach und im Umfang des zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Rechts insgesamt eigentumsgeschützt sind (vgl BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 3), verbleibt es im Falle der Neufeststellung der Anspruchshöhe eines Altersteilrentenbeziehers beim Übergang zu einer höheren Teil- oder zur Vollrente mindestens bei den im Wert des Teilhaberechts enthaltenen, im Verlaufe des Versicherungslebens bis zum Eintritt des Versicherungsfalls erworbenen Entgeltpunkten (= Rangstelle), auch soweit sie auf den in diesen enthaltenen Entgeltpunkten für Ausbildungszeiten und die als Ausbildungszeiten geltenden ersten Berufsjahre beruhen.

    Eines Bestandsschutzes für die dem Wert des Rechts auf Altersrente zugrundeliegenden Entgeltpunkte (etwa bei Verlust des Rechts infolge Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze, vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 8) bedarf es hier bereits im Hinblick auf den Eigentumsschutz des Stammrechts und seines Geldwertes - und damit auch der zugrundeliegenden Rangstelle - nicht.

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    4.1.1 Nach § 64 SGB VI ergibt sich der monatliche Wert des Rechts auf Rente (sog "Monatsbetrag der Rente" oder "Rentenhöhe"), wenn 1. die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, 2. der Rentenartfaktor und 3. der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (sog Rentenformel; zur rechtlichen Bedeutung dieser verwaltungstechnischen Ausdrücke zusammenfassend BSG Urteil vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Kläger hat zwar vor dem 7. Mai 1996 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen; der sog Rentenbeginn (dh die Entstehung und Fälligkeit des ersten aus dem Stammrecht auf Altersrente erwachsenden Einzelanspruchs auf die konkrete monatliche Geldzahlung) liegt aber nicht vor dem 1. Oktober 1996 (vgl hierzu näher Vorlagebeschluß des Senats vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 11/99 R - S 8-10 des Umdrucks und BSG Urteile vom 2. August 2000, B 4 RA 54/99 R und B 4 RA 40/99 R; jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Faktisch annähernd ausnahmslos, rechtlich aber nicht notwendig, erfolgt die Ausübung des Gestaltungsrechts zugleich mit dem (hiervon zu unterscheidenden) "Rentenantrag" (dazu zusammenfassend BSG-Urteile vom 2. August 2000, B 4 RA 54/99 R und B 4 RA 40/99 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie haben keine "Lohnersatzfunktion", sondern die Funktion, den aus Anlaß des Versicherungsfalls entstandenen Bedarf an Erwerbsersatzeinkommen gemäß der in der Rangstelle (EP) bemessenen Vorleistung (Leistungsprinzip) durch "Alterslohn" zu befriedigen (Alterslohnprinzip; dazu zusammenfassend BSG Urteil vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 13.11.2002 - B 8 KN 2/01 R

    Beginn der Regelaltersrente - Knappschaftsruhegeldbezieher - Bestandsrentner -

    Nicht gefolgt werde der Ansicht des 4. Senats des BSG (Urteile vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1), wonach es nur einen einheitlichen Versicherungsfall des Alters gebe und die RAR unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ab Beginn des Folgemonats nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen sei.

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts, insbesondere der §§ 99, 100, 300 SGB VI. Er stützt sich vorrangig auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteile vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), wonach von einem einheitlichen Versicherungsfall des Alters auszugehen sei und der Anspruch auf die RAR bei einem Versicherten mit erfüllter Wartezeit im Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres kraft Gesetzes entstehe - unabhängig von einem (neuerlichen) Rentenantrag.

    Nach dem Lösungsweg des 4. Senats des BSG in seinen Entscheidungen vom 2. August 2000 (B 4 RA 54/99 R - SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) und vom 9. April 2002 (B 4 RA 58/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist § 99 Abs. 1 SGB VI bei den Umwandlungsfällen nicht anwendbar.

    Die allgemeine Regelung für materiell-rechtliche Rentenerhöhungen in § 100 Abs. 1 SGB VI, die zu demselben Ergebnis führen würde, werde kraft Spezialität des § 89 Abs. 1 SGB VI insoweit verdrängt (so ausdrücklich Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 10 - zur Veröffentlichung vorgesehen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die frühere Entscheidung vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 S 13, in der auf die Regelung des § 100 Abs. 1 SGB VI abgestellt worden war).

    Die Verletzung der sich aus § 115 Abs. 6 SGB VI ergebenden Pflicht ist nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich geeignet, einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu begründen, wobei unschädlich ist, ob gemeinsame Richtlinien (wie inzwischen erlassen: DAngVers 1998, 449) bestanden oder nicht (so die übereinstimmende Rechtsprechung der Arbeiterrentenversicherungssenate des BSG und des erkennenden Senats [vgl zusammenfassend BSG Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 73/98 R - SozR 3-2600 § 115 Nr. 5 mwN]; ausdrücklich offen gelassen in den Entscheidungen des 4. Senats vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und vom 9. April 2002 - B 4 RA 58/01 R, Urteilsumdruck S 24 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach dem früheren Recht (RVO, AVG, RKG) galt das so genannte Versicherungsfallprinzip, wonach es bei dem einmal eingetretenen (einen) Versicherungsfall des Alters blieb und eine Neufeststellung der Altersrente nur in Ausnahmefällen möglich war (vgl BSG Urteile vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1, S 10 sowie BSG Urteil vom 28. September 1967 - 12 RJ 42/66 - BSGE 27, 167 = SozR Nr. 46 zu § 1248 RVO und vom 28. April 1965 - 5 RKn 114/62 - SozR Nr. 2 zu § 48 RKG).

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    4.1.1 Nach § 64 SGB VI ergibt sich der monatliche Wert des Rechts auf Rente (sog "Monatsbetrag der Rente" oder "Rentenhöhe"), wenn 1. die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, 2. der Rentenartfaktor und 3. der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (sog Rentenformel; zur rechtlichen Bedeutung dieser verwaltungstechnischen Ausdrücke stellv BSG, Urteil vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; Urteil vom 29. Januar 2004, B 4 RA 29/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Klägerin hat zwar vor dem 7. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen; der sog Rentenbeginn (dh die Entstehung und Fälligkeit des ersten aus dem Stammrecht auf Altersrente erwachsenden Einzelanspruchs auf die konkrete monatliche Geldzahlung) liegt aber nicht vor dem 1. Oktober 1996 (vgl hierzu näher Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 11/99 R, S 8-10 des Umdrucks und BSG, Urteile vom 2. August 2000, B 4 RA 54/99 R, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5, und B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Sie haben keine "Lohnersatzfunktion", sondern die Funktion, den aus Anlass des Versicherungsfalls entstandenen Bedarf an Erwerbsersatzeinkommen gemäß der in dem Rangwert (Summe der EP) bemessenen Vorleistung (Leistungsprinzip) durch "Alterslohn" zu befriedigen (Alterslohnprinzip; dazu zusammenfassend Senat vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - L 2 KN 69/98

    Rentenversicherung

    Mit ihrer Berufung trägt die Beklagte vor: Entgegen der Rechtsprechung des 4. BSG-Senats (Urteile vom 02. August 2000 - B 4 RA 40/99 R - SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und B 4 RA 54/99 R) bestimme auch bei einem Wechsel zwischen Altersrenten der Zeitpunkt der Antragstellung den Beginn der neuen Rente.

    Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die davon abweichende Rechtsprechung des BSG vom 02. August 2000 (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und B 4 RA 54/99 R; ebenso wohl: Mey. Zur Hinweispflicht gem. § 115 Abs. 6 SGB VI oder: (Neue) Dogmatik der Altersrenten.

    Zwar mag auch unter Würdigung verfassungsrechtlicher Aspekte dem Ergebnis im Verfahren B 4 RA 40/99 R zuzustimmen sein.

    Entgegen der Auffassung des BSG im genannten Urteil vom 02. August 2000 (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) enthält § 100 SGB VI eine solche Spezialregelung nicht.

    Die Auffassung des 4. Senats des BSG, es gebe nach dem Recht des SGB VI nur eine einheitliche Rente wegen Alters (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1), überzeugt auch in der Sache nicht.

    Rechtssystematisch kann § 89 Abs. 1 SGB VI aber nicht auf derartige Fälle reduziert werden (so wohl: BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Danach ist der Beginn der Regelaltersrente von der Antragstellung abhängig, §§ 99 Abs. 1, 115 Abs. 1 SGB VI. Mit Inkrafttreten des SGB VI gilt anstelle des Versicherungsfallprinzips der RVO das Rentenbeginnprinzip (BSGE 79, 168, 169f = SozR 3-2600 § 115 SGB VI Nr. 1; kritisch BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - L 2 KN 53/98

    Rentenversicherung

    Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die davon abweichende Rechtsprechung des BSG vom 02. August 2000 (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1; ebenso wohl: Mey. Zur Hinweispflicht gem. § 115 Abs. 6 SGB VI oder: (Neue) Dogmatik der Altersrenten.

    Soweit der 4. Senat nämlich mit dieser Entscheidung das Rechtskonzept, wie es vor Inkrafttreten des SGB VI bestand (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 1248 RVO Nr. 2 mit weiteren Nachweisen), über den dortigen Fall hinaus auch für das SGB VI fortführen will (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1), ist ihm nicht beizutreten.

    Entgegen der Auffassung des BSG im genannten Urteil vom 02. August 2000 (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) enthält § 100 SGB VI eine solche Spezialregelung nicht.

    Die Auffassung des BSG, es gebe nach dem Recht des SGB VI nur eine einheitliche Rente wegen Alters (BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) überzeugt auch aus anderen Gründen nicht.

    Rechtssystematisch kann § 89 Abs. 1 SGB VI aber nicht auf derartige Fälle reduziert werden (so wohl: BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).

    Danach ist der Beginn der Regelaltersrente von der Antragstellung abhängig, §§ 99 Abs. 1, 115 Abs. 1 SGB VI. Mit Inkrafttreten des SGB VI gelte anstelle des Versicherungsfallprinzips der RVO das Rentenbeginnprinzip (BSGE 79, 168, 169f = SozR 3-2600 § 115 SGB VI Nr. 1; kritisch BSG SozR 3-2600 § 100 Nr. 1 und BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Dies bestätigt § 300 Abs. 1 SGB VI iVm den Art. 83, 85 RÜG, der ausdrücklich davon abgesehen hat, die Vorschriften des SGB VI rückwirkend auf vor dem 31. Dezember 1991 entstandene Rechtspositionen zu erstrecken (stRspr des Senats, vgl zuletzt Urteile vom 2. August 2000 - B 4 RA 40/99 R und B 4 RA 54/99 R -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Jedenfalls nicht von vornherein und unter allen denkbaren Umständen ausgeschlossen erscheint auf Grund ihres Vorbringens aber jedenfalls, dass die gesetzgebende Gewalt den Wert ihres durch Ausübung des entsprechenden Gestaltungsrechts rückwirkend zum Zeitpunkt des Zuzugs entstandenen Rechts auf Altersrente (für Frauen, § 39 SGB VI; vgl hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R, SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) iVm ihrem Grundrecht auf Freiheit von verfassungswidrigen Beeinträchtigungen (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl hierzu etwa Hufen, Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern, JuS 1999, 313, 315) gegenüber der früheren Rechtslage bzw vergleichbar Betroffenen verfassungswidrig (insbesondere gleichheitswidrig) gemindert haben könnte.

    Diese waren grundsätzlich noch immer denjenigen rechtlich vergleichbar ausgestaltet und insofern gleichgestellt, die tatsächlich im Inland erworben worden waren; für die Begünstigten konnte damit der Wert ihres subjektiven Rechts auf Rente nach dem SGB VI wie bei dort originär Versicherten auf der Grundlage der sog Rentenformel (vgl hierzu Urteil des Senats vom 2. August 2000, B 4 RA 40/99 R in SozR 3-2600 § 100 Nr. 1) nach Maßgabe insbesondere der ihnen für das gesamte Erwerbsleben als "versichert" zugewiesenen Arbeitsverdienste und der sich auf dieser Grundlage ergebenden Rangstelle bestimmt werden, die trotz systemwidriger Minderung immerhin noch in proportionalem Bezug zum sich nach üblichen Grundsätzen individuell ergebenden Wert stand.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - L 2 KN 40/98

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2001 - L 2 KN 183/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 27/14 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

  • BGH, 05.07.2023 - VII ZB 3/20

    Pfändbarkeit von Ansprüchen gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 31/00

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - L 2 KN 47/98

    Rentenversicherung

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 43/97

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 1 RA 116/01

    Beginn der Regelaltersrente bei Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld - Übergang

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

  • LSG Bayern, 09.03.2006 - L 13 R 4237/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Altersrente für

  • LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 1 RA 68/00

    Altersrente; Altersrentenanspruch; Altersruhegeld; altes Recht; Antrag;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 1 RA 297/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 183/00

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Heimunterbringung eines Kindes;

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 122/00 R

    Berücksichtigung einer fiktiven Höherversicherung nach dem AVG/RVO bei der

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 4/00 R

    Übertragung von Rentenanwartschaften - Überschreitung des Höchstbetrages - durch

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 59/01 R

    Invalidenrentenanspruch nach dem RÜG - Wohnsitzverlegung vor dem 18. 5. 1990 -

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 12 A 1622/01

    Voraussetzungen der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines

  • LSG Bayern, 08.10.2003 - L 13 RA 159/01

    Höhe einer Altersrente für langjährig Versicherte; Berücksichtigung von in

  • LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 129/00
  • VG Minden, 15.04.2011 - 6 K 452/10

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers gegen einen anderen Träger auf Erstattung der

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S

    Rentenversicherung: Wer nach 65 Rentner wird, muss keine Nachteile befürchten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - L 8 R 354/06

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Altersrente wegen Schwerbehinderung an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2003 - L 1 RA 136/01

    Zulässigkeit der Absenkung der Bewertung beitragsfreier Zeiten bei Frauen

  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 13 R 4244/02

    Anspruch auf Altersrente für Frauen; Entstehung eines Herstellungsrechts wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht