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   BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 18/98 R   

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https://dejure.org/1998,2155
BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 18/98 R (https://dejure.org/1998,2155)
BSG, Entscheidung vom 07.07.1998 - B 5 RJ 18/98 R (https://dejure.org/1998,2155)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - B 5 RJ 18/98 R (https://dejure.org/1998,2155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    SGB VI § 115 Abs 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrektur einer versäumten Antragstellung über § 115 Abs. 6 S. 1 SGB VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 148
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 18/98 R
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch resultiert auch nicht aus einer Fehl- oder Nichtinformation der Klägerin, wobei als Pflicht, deren Verletzung grundsätzlich geeignet ist, einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu begründen, die aus § 115 Abs. 6 Satz 1 SGB VI folgende Hinweispflicht in Betracht kommt (vgl Urteile des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 und vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97).

    Dann soll den Versicherten auch ein subjektives Recht auf Erteilung eines Hinweises zustehen (BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

    Angesichts der vermuteten Gefahr größerer Nachzahlungen wurde dies jedoch nicht umgesetzt (vgl BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 18/98 R
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch resultiert auch nicht aus einer Fehl- oder Nichtinformation der Klägerin, wobei als Pflicht, deren Verletzung grundsätzlich geeignet ist, einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu begründen, die aus § 115 Abs. 6 Satz 1 SGB VI folgende Hinweispflicht in Betracht kommt (vgl Urteile des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 - SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 und vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 22.10.1996, BSGE 79, 168, 173 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1; so auch BSG 5. Senat vom 7.7.1998, SozR 3-2600 § 115 Nr. 3 S 22; BSG 5. Senat vom 22.10.1998, SozR 3-2600 § 115 Nr. 4 S 27), dass den Berechtigten nach § 115 Abs. 6 SGB VI ein subjektives Recht (Anspruch) auf Erteilung des Hinweises zusteht.
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    bb) Demgemäß hat das BSG unter Hinweis auf § 115 Abs. 6 SGB VI originär richterrechtlich die Norm aufgestellt, dass die Rentenversicherungsträger die (potenziell) Leistungsberechtigten in solchen Fällen auf ihren möglichen Anspruch und die erforderliche Antragstellung hinweisen sollen, in denen es nahe liegt, dass diese die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sofern und soweit es dem Rentenversicherungsträger möglich ist zu erkennen, dass die Versicherten den Rentenantrag aus Ungewissheit nicht stellen; dasselbe gilt im Blick auf solche Gruppen von Versicherten, bei denen die Rentenversicherungsträger auf Grund typischer Sachverhalte anhand der Versicherungskonten ohne Befragung der Versicherten feststellen können, dass bei ihnen die "Antragsproblematik" typischerweise besteht (stellv BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 3 und 4; BSGE 81, 251 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2; BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 und BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 5).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Ein Herstellungsanspruch kann grundsätzlich auch bei der Verletzung von Pflichten entstehen, die sich aus dieser Vorschrift ergeben (BSGE 79, 168, 173 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1; BSGE 81, 251, 255 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 3 auf S 21; BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 4 S 27; BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 5 auf S 36; ständige Rechtsprechung).
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