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   BSG, 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R   

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https://dejure.org/1998,3950
BSG, 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,3950)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,3950)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - B 12 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,3950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - selbständig tätiger Handwerker - Beginn -Zeitraum für Beantragung des halben Regelbeitrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragshöhe in der Rentenversicherung - Halber Regelbeitrag - Versicherungspflichtige Selbständige - Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Selbständige Erwerbstätigkeit - Beitragspflichtige Einnahmen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 597
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

    Auszug aus BSG, 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R
    Der Senat hat zu § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG entschieden, daß auch die Aufnahme einer wegen Geringfügigkeit versicherungsfreien Tätigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 AVG iVm § 8 Abs. 3 SGB IV) die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit iS dieser Vorschrift bedeutet (BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 13 f).
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 3/19 R

    Syndikusrechtsanwälte: Rentenversicherung muss Beiträge zurückzahlen

    Das BSG spricht von einem "halben Regelbeitrag" iS von § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI bei Zugrundelegung eines Arbeitseinkommens in Höhe von 50 % der Bezugsgröße (vgl BSG Urteil vom 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R - SozR 3-2600 § 165 Nr. 1 S 3 = juris RdNr 13 und BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 14/09 R - juris RdNr 23) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 1/17 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger -

    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass auch der Zeitraum "von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit," für den nach § 165 Abs. 1 S 2 SGB VI grundsätzlich ein Arbeitseinkommen in Höhe von 50 vH der Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahmen anzusetzen sind, nicht den Eintritt von Versicherungspflicht aufgrund der in Frage stehenden selbstständigen Tätigkeit voraussetzt (BSG Urteil vom 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R - SozR 3-2600 § 165 Nr. 1 RdNr 15) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 12 R 44/17 B

    Halbierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Anders als vom LSG angenommen könne eine frühere Entscheidung des BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R - SozR 3-2600 § 165 Nr. 1) nicht zur Klärung der Frage herangezogen werden, weil sich die Sachverhalte unterscheiden würden.

    Die Vorschrift ermögliche es nach der Begründung des Entwurfs (BT-Drucks 11/4124 S 185 zu § 160) dem Selbstständigen, maximal für vier Kalenderjahre den halben Regelbeitrag zu zahlen, um die Bedingungen für Existenzgründungen in den Anfangsjahren zu erleichtern (vgl BSG Urteil vom 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R - SozR 3-2600 § 165 Nr. 1 S 3 = Juris RdNr 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 847/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs 1a S 1 Nr 1 SGB 6 in der

    Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Sinn des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI knüpft nicht daran an, dass die Selbständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird (Dankelmann in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 6 RdNr. 137 unter Hinweis auf BSG v. 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R - SozR 3-2600 § 165 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 10.12.2004 - L 1 KR 36/04

    Rentenversicherungspflicht einer inzwischen nicht mehr ausgeübten selbstständigen

    Eine selbständige Tätigkeit besteht auch dann, bzw. ist auch dann aufgenommen, wenn sie nebenberuflich ausgeübt wird oder die Grenze der Geringfügigkeit nicht überschreitet (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - Az.: B 12 RJ 2/98 R - SozR 3 - 2600 § 165 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 12.10.2004 - L 1 KR 36/04
    Eine selbständige Tätigkeit besteht auch dann, bzw. ist auch dann aufgenommen, wenn sie nebenberuflich ausgeübt wird oder die Grenze der Geringfügigkeit nicht überschreitet (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - Az.: B 12 RJ 2/98 R - SozR 3 - 2600 § 165 Nr. 1).
  • SG Karlsruhe, 16.03.2009 - S 5 KR 5778/07

    Versicherungspflicht bzw -freiheit in der Künstlersozialversicherung - Malerin -

    Denn das Gesetz knüpft den Fristbeginn allein an die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie zu Versicherungspflicht nach dem KSVG führt (so auch zur ähnlichen Regelung des § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI: BSG, SozR 3-2600 § 165 Nr. 1 Seite 3 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 1 R 103/18
    Der Senat verweist hierzu auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 1998 - B 12 Rj 2/98 R, Rn. 14 ff. - zitiert nach juris.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 1 R 104/18
    Der Senat verweist hierzu auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 1998 - B 12 Rj 2/98 R, Rn. 14 ff. - zitiert nach juris.
  • SG Oldenburg, 07.12.2011 - S 81 R 42/10

    Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen Handwerkers in der

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, auch wenn diese zunächst nicht zur Versicherungspflicht als Handwerker führte (BSG, Urt. v. 10.12.1998 - B 12 RJ 2/98 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 613/09
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