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   BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96   

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BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96 (https://dejure.org/1997,1984)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 12 RK 31/96 (https://dejure.org/1997,1984)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 (https://dejure.org/1997,1984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für Physiotherapeuten erneut bestätigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.06.1964 - 3 RK 40/59

    Umstellung einer als freiwillige Versicherung geführten Krankenversicherung auf

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96
    Selbständig tätige Krankengymnasten (Physiotherapeuten), die keinen Arbeitnehmer beschäftigen, sind jedenfalls dann nach § 2 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtig, wenn sie ihre Patienten überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln (Anschluß an BSG vom 30.6.1964 - 3 RK 40/59 = BSGE 21, 171 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO).

    Zu der letztgenannten Vorschrift ist ausdrücklich entschieden worden, daß auch selbständige Masseure, wenn sie aufgrund der einschlägigen Vorschriften zur selbständigen Ausübung ihres Berufes berechtigt waren, jedenfalls dann versicherungspflichtig waren, wenn sie auch tatsächlich und nicht nur nebenher Massagen aufgrund ärztlicher Verordnungen verabfolgten (vgl BSGE 21, 171, 175 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO).

    Wenn das BSG in den zuletzt genannten Entscheidungen keine besondere Begründung dafür gegeben hat, daß selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig waren, so ist dieses darauf zurückzuführen, daß hieran nach der Entscheidung BSGE 21, 171 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur Zweifel aufgetreten waren.

    In der Rechtsprechung ist bereits zur Auslegung des § 166 Abs. 1 Nr. 5 RVO darauf hingewiesen worden, daß die soziale Schutzbedürftigkeit für die selbständig tätigen Krankenpflegepersonen bei Krankenschwestern oder Krankenpflegern, Masseuren oder Krankengymnasten in gleicher Weise bestehe (vgl BSGE 21, 171, 175 = SozR Nr. 2 Zu § 166 RVO).

  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96
    In seiner Entscheidung über die Versicherungsfreiheit von selbständigen Ärzten ist das BSG ebenfalls von der Versicherungspflicht der Krankengymnasten ausgegangen (BSG SozR 2400 § 2 Nr. 5), desgleichen auch in späteren Entscheidungen, in denen die Frage entscheidungserheblich war, ob selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig waren (BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 und BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).

    Wie das BSG zur Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG entschieden hat, läßt die nicht regelmäßige (vorübergehende, gelegentliche) Beschäftigung von Angestellten die Versicherungspflicht des Selbständigen unberührt; denn in deren Versicherungsverhältnis müsse eine gewisse Kontinuität gewährleistet sein, vor allem aber werde die wirtschaftliche Lage der Selbständigen durch eine nur gelegentliche und für den Betrieb belanglose Beschäftigung von Hilfskräften nicht wesentlich beeinflußt (BSGE 54, 219, 221 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 34).

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96
    In seiner Entscheidung über die Versicherungsfreiheit von selbständigen Ärzten ist das BSG ebenfalls von der Versicherungspflicht der Krankengymnasten ausgegangen (BSG SozR 2400 § 2 Nr. 5), desgleichen auch in späteren Entscheidungen, in denen die Frage entscheidungserheblich war, ob selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig waren (BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 und BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Der Begriff der Pflegepersonen in Nr. 2 geht davon aus, dass es sich grundsätzlich um weisungsabhängige (und insoweit arbeitnehmerähnliche) Tätigkeiten handelt, da sie aufgrund ärztlicher Verordnung verrichtet werden (vgl BT-Drucks 11/4124 S 149; BSG Urteil vom 30.1.1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde -

    Insoweit sei auf die Leitentscheidung des BSG vom 30.1.1997 (12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2) zu verweisen.

    Vielmehr hat der 12. Senat des BSG im Urteil vom 30.1.1997 (12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 9) lediglich darauf hingewiesen, dass selbstständige Logopäden "nach der Verwaltungspraxis der Beklagten" auch ohne Arbeitnehmer nicht als versicherungspflichtig iS von § 2 Nr. 2 SGB VI (alter Fassung - aF) angesehen würden.

    In diesem Fall stellen sie nicht wie Heilkundige Diagnosen und bestimmen nicht den Therapieverlauf nach Art und Umfang (vgl BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 Leitsatz und S 8 sowie Nr. 3 Leitsatz und S 14, vgl auch BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Juris RdNr 17) .

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Zu § 2 Nr. 2 SGB VI hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit der dort genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise davon abhängig machen durfte, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, weil diese Voraussetzung sachgerecht ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10).

    Auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit und die Bedeutung der Beschäftigung von Hilfskräften hierfür hat der Senat schon früher - zur Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG; BSG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24 S 37 f), § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219, 221 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 34) und § 2 Nr. 2 SGB VI (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10) hingewiesen.

    Anders als die Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, die zeigt, dass der Selbstständige jedenfalls die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufbringen kann (vgl BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10), ist der Einsatz selbstständiger Hilfskräfte im Hinblick auf dessen wirtschaftliche Lage nämlich nicht in gleichem Maße aussagekräftig.

    Insoweit knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung zu § 2 Nr. 2 SGB VI an, wonach die Tätigkeit von freien Mitarbeitern auf die Versicherungspflicht des Selbstständigen schon deshalb ohne Einfluss ist, weil insoweit weder arbeitsvertragliche noch sozialversicherungsrechtliche Pflichten bestehen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10).

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