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   BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94   

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BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94 (https://dejure.org/1996,96)
BSG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 4 RA 60/94 (https://dejure.org/1996,96)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 (https://dejure.org/1996,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Vergleichsberuf - Arbeitsmarktlage - Seltenheitsfall - Konkrete Benennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit, Seltenheitsfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 207
  • NZS 1997, 180
 
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Wird zitiert von ... (313)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Ausnahmsweise, dh dann, wenn das Verfahrensergebnis dazu drängt, ist sodann das - vom Senat in den og "Katalogfällen" (Unüblichkeits- und Seltenheitsfälle) abschließend zusammengefaßte (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) - von Amts wegen zu beachtende Gegenrecht iS eines materiell-rechtlichen Einwendungsausschlusses zu prüfen und zu fragen, ob der Versicherte im Vergleichsberuf sonstigen Belastungen, die sich aufgrund allgemeiner, dh nicht von den berufstypischen fachlichen Anforderungen abhängiger Arbeitsbedingungen üblicherweise ergeben, gesundheitlich gewachsen ist oder ob der Vergleichsberuf im genannten Sinn arbeitsmarktgängig ist; hierfür trägt der Versicherte die Darlegungs- und objektive Beweislast.

    Ist der Versicherte qualitativ in vollem Umfang auf diesem Sektor der Arbeitswelt verweisbar und vollschichtig jedenfalls zu leichter Arbeit fähig, kann das Erfordernis der Benennung eines konkreten (ungelernten) Vergleichsberufs sich nur daraus ergeben, daß besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen sogar noch die Fähigkeit einschränken, leichte ungelernte Arbeiten vollschichtig zu verrichten (ständige Rechtsprechung, vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese durch Parlamentsgesetz angeordneten Vergleichskriterien können ohne Verstoß gegen die Gesetzesbindung der rechtsprechenden Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht durch richterlich entwickelte Hilfskriterien zurückgedrängt oder gar ersetzt werden (vgl ua SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Diese abstrakte Qualitätsbeurteilung ist von der nur für die Einstufung des bisherigen Berufs uU bedeutsamen weiteren Hilfstatsache der individuellen arbeitsvertraglichen Einstufung in die Lohngruppen eines Tarifvertrages strikt zu unterscheiden; sie hat indizielle, dh hilfstatsächliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Senats: ua SozR 2200 § 1246 Nr. 149; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41), soweit sie nicht im Widerspruch zu staatlichen Ausbildungs- und Berufsordnungen steht.

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 28/81
    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Tariflich erfaßt sei (Hinweis auf Urteil des BSG vom 8. September 1982 - 5b RJ 28/81 -) eine Tätigkeit in einer Lohnordnung mit abstrakter Gruppendefinition auch dann, wenn die Zuordnung zur Lohngruppe anhand der von den Vertragsparteien bestimmten Kriterien einwandfrei möglich sei; dies treffe hier zu.

    Im übrigen komme es nicht auf das Verhältnis der Zahl der Bewerber zu der Zahl der angebotenen Arbeitsplätze an (Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in: Großer Senat vom 10. Dezember 1976 <BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13>, ferner Urteil des 13. Senats vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 -, Urteile des 5. Senats vom 4. August 1981 - 5a/5 RKn 22/79 - und vom 19. Februar 1981 - 5b RJ 28/81 -).

    Im gleichen Sinne hat der 5. Senat im Urteil vom 8. September 1982 (5b RJ 28/81) entschieden, daß 100 festgestellte Einsatzstellen ausreichten.

  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 22/79

    Entziehung einer Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Im übrigen komme es nicht auf das Verhältnis der Zahl der Bewerber zu der Zahl der angebotenen Arbeitsplätze an (Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in: Großer Senat vom 10. Dezember 1976 <BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13>, ferner Urteil des 13. Senats vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 -, Urteile des 5. Senats vom 4. August 1981 - 5a/5 RKn 22/79 - und vom 19. Februar 1981 - 5b RJ 28/81 -).

    Der 5. Senat hat im Urteil vom 4. August 1981 (5a/5 RKn 22/79) 60 Ar-beitsplätze - seien sie besetzt oder nicht - als noch nicht völlig unbeachtlich qualifiziert und hinzugefügt, dies könne auch für eine geringere Zahl gelten, wenn die Zahl der für die Tätigkeiten befähigten Bewerber relativ begrenzt sei.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Im übrigen komme es nicht auf das Verhältnis der Zahl der Bewerber zu der Zahl der angebotenen Arbeitsplätze an (Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in: Großer Senat vom 10. Dezember 1976 <BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13>, ferner Urteil des 13. Senats vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 -, Urteile des 5. Senats vom 4. August 1981 - 5a/5 RKn 22/79 - und vom 19. Februar 1981 - 5b RJ 28/81 -).

    Zu Recht hat das LSG hierauf nicht abgestellt; denn § 23 AVG und § 43 SGB VI sind insoweit durch sog Richterrecht und durch ein dieses legalisierendes sowie zugleich begrenzendes Gesetz (§ 53 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 102 Abs. 2 SGB VI) verdrängt worden: b) Der GS des BSG hat nämlich (BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben zum Teil abgeändert.

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit Urteil vom 21. September 1977 = SozR 2200 § 1246 Nr. 22; stellvertretend SozR 2200 § 1246 Nr. 137; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nrn 1, 2, 41; vgl ferner BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie SozR 2200 § 1246 Nr. 75 ) ist die vom GS (aaO) erlassene und in den Vorschriften über Zeitrenten wegen der jeweiligen Arbeitsmarktlage begrenzte Regelung auf andere Bereiche der sozialen BU-Versicherung als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragbar.

    Ist der Versicherte qualitativ in vollem Umfang auf diesem Sektor der Arbeitswelt verweisbar und vollschichtig jedenfalls zu leichter Arbeit fähig, kann das Erfordernis der Benennung eines konkreten (ungelernten) Vergleichsberufs sich nur daraus ergeben, daß besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen sogar noch die Fähigkeit einschränken, leichte ungelernte Arbeiten vollschichtig zu verrichten (ständige Rechtsprechung, vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 41/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Im übrigen komme es nicht auf das Verhältnis der Zahl der Bewerber zu der Zahl der angebotenen Arbeitsplätze an (Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in: Großer Senat vom 10. Dezember 1976 <BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13>, ferner Urteil des 13. Senats vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 -, Urteile des 5. Senats vom 4. August 1981 - 5a/5 RKn 22/79 - und vom 19. Februar 1981 - 5b RJ 28/81 -).

    Soweit der 13. Senat im Urteil vom 12. Oktober 1993 (13 RJ 41/92) gesagt habe, es sei zu berücksichtigen, "ob auf dem Arbeitsmarkt eine große Zahl von Personen über die für bestimmte Stellen geforderten Qualifikationen verfügt", sei dies nach den Feststellungen des LSG für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Hiervon zu unterscheiden ist der haftungsausfüllende Tatbestand, dh der Versicherungsgegenstand, also der - abstrakt unterstellte - Verlust an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, das in der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze versichert ist (zur Umgrenzung dieses versicherten Nachteils durch sog Hinzuverdienstgrenzen sowie Anrechnungsvorschriften, vgl §§ 34 Abs. 2, 43 Abs. 5, 44 Abs. 5, 45 Abs. 5, 89 ff, 63 SGB VI und BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; zum rentenversicherungsrechtlichen "Vorteilsausgleich" BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 154; zum Sicherungsziel, dh dem angestrebten Maß des Nachteilsausgleichs, der BU-Versicherung vgl §§ 63 Abs. 4, 67 Nr. 2 SGB VI).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit Urteil vom 21. September 1977 = SozR 2200 § 1246 Nr. 22; stellvertretend SozR 2200 § 1246 Nr. 137; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nrn 1, 2, 41; vgl ferner BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie SozR 2200 § 1246 Nr. 75 ) ist die vom GS (aaO) erlassene und in den Vorschriften über Zeitrenten wegen der jeweiligen Arbeitsmarktlage begrenzte Regelung auf andere Bereiche der sozialen BU-Versicherung als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragbar.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Der Leistungsträger ist im Rahmen seiner verwaltungsverfahrensrechtlichen Begründungspflicht gehalten, bei Erlaß des Ablehnungsbescheides (nach § 35 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 iVm § 41 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ), spätestens des Widerspruchsbescheides (nach § 85 Abs. 3 Satz 1 Regelung 2 SGG iVm § 41 Abs. 2 SGB X), den von ihm für zumutbar erachteten Verweisungsberuf im nachgenannten Sinn "konkret" zu benennen; im nachfolgenden Rechtsstreit trifft ihn - wie ausgeführt - die (nach § 103 Halbsatz 2 SGG durchsetzbare) Darlegungs- und die objektive Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich das Vorhandensein eines Vergleichsberufs in der Arbeitswelt sowie dessen (fachlich-qualitatives) Anforderungs- und sein (gesundheitliches) Belastungsprofil ergeben (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 12.08.1988 - 4a BJ 333/87
    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Deshalb ist es gerade nicht "schematisch" zu handhaben; es läßt durchaus zu, Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen (so auch der 5. Senat, Beschluß vom 12. August 1988 - 5/4a BJ 333/87), die dann aber in den Entscheidungsgründen hinreichend kenntlich zu machen sind.
  • BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 29/84
    Auszug aus BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
    Grundsätzlich liegt es in der Kompetenz der Tatsacheninstanz, in eigener Beweiswürdigung zu entscheiden, ob die Zahl der Arbeitsplätze in einem zumutbaren Verweisungsberuf so unbedeutend ist, daß davon ausgegangen werden muß, das Restleistungsvermögen des Versicherten werde seiner Art nach arbeitsmarktgängig nicht mehr nachgefragt (Senatsurteil vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 29/84 -S 7ff, 10, dort: "Beurteilungsspielraum").
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 131/76

    Arbeitsmarkt - Offener Arbeitsmarkt - Teilzeitkräfte - Möglichkeit zu

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

  • BSG, 03.02.1988 - 5/5b RJ 66/86

    Rentenversicherung - Tarifliche Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 5/81
  • BSG, 17.02.1970 - 4 RJ 305/67
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die zu benennende Tätigkeit musste auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich in ausreichendem Umfang vorkommen, dh es mussten grundsätzlich mehr als 300 Stellen (besetzt oder offen) vorhanden sein (BSG Urteil vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94 - BSGE 78, 207 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13 - juris RdNr 79).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Das Leistungsvermögen und dessen Umsetzungsfähigkeit war an den individuellen Verhältnissen des Versicherten und den konkreten Bedingungen des Arbeitsmarkts zu messen (BSG stRspr, vgl nur BSGE 80, 24, 31 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24 f; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 5 RdNr 18 und Nr. 9 RdNr 18 ff; SozR 3-2600 § 43 Nr. 13 S 22 ff, Nr. 14 S 41 ff, Nr. 17 S 58 ff und Nr. 21 S 72 ff).

    Die zu benennende Tätigkeit musste auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich in ausreichendem Umfang vorkommen (BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28), dh es mussten grundsätzlich mehr als 300 Stellen (besetzt oder offen) vorhanden sein (BSGE 78, 207, 222 f = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13 S 34 f; BSG Urteil vom 29.7.2004 - B 4 RA 5/04 R - Juris RdNr 24, 33; vom 26.4.2007 - B 4 R 5/06 R - Juris RdNr 18) .

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Dem Benennungserfordernis kommt keine eigenständige Bedeutung, sondern nur die Funktion zu, sicherzustellen und nachprüfbar zu machen, daß der Versicherte trotz seiner Leistungsminderung eine andere Erwerbstätigkeit ausüben kann und diese alle Merkmale aufweist, die von Gesetzes wegen zum Ausschluß des Rentenanspruchs an eine Verweisungstätigkeit zu stellen sind (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 72, 105, 143; SozR 5850 § 2 Nr. 12; Urteil vom 14. Mai 1996 - BSGE 78, 207 [BSG 14.05.1996 - 4 RA 60/94] = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Der GrS braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob die Änderungen der §§ 43 ff SGB VI unmittelbar auch für Ansprüche maßgebend sind, die für Zeiten vor dem Inkrafttreten des 2. SGB VI-ÄndG geltend gemacht werden, und welche Bedeutung § 302b Abs. 3 SGB VI zukommt (vgl dazu BSG Urteile vom 14.5. 1996 - BSGE 78, 207 [BSG 14.05.1996 - 4 RA 60/94] = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13, vom 12.6. 1996 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 11, vom 18.7. 1996 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).

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