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   BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94   

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https://dejure.org/1995,2344
BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94 (https://dejure.org/1995,2344)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 (https://dejure.org/1995,2344)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 (https://dejure.org/1995,2344)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94
    Wer erfolgreich umgeschult worden ist, kann ebensowenig geltend machen, der Umschulungsberuf sei nicht sozial gleichwertig i.S. des § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a BVG, wie er als Bewerber um eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen könnte, der Beruf sei nicht zumutbar i.S. des § 43 Abs. 2 SGB VI. Das gilt auch dann, wenn der Beschädigte im Umschulungsberuf keine Beschäftigung findet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22) oder dieser Beruf aus tatsächlichen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BSGE 55, 45, 53 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107), wofür hier allerdings kein Anhalt besteht.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94
    Hier ist die Berücksichtigung des Berufs des Verletzten bei der Bewertung der MdE nur in Fällen unbilliger Härte zugelassen (vgl. BSGE 70, 47 mwN).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 36/80

    Begriff 'Mehrbetrag' iS des § 30 Abs 7 S 1 BVG

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94
    Soll im Einzelfall von der Grundentscheidung, erst ab einer MdE von 30 vH Rente zu gewähren, abgewichen werden, müssen besondere Gründe festgestellt werden (BSGE 52, 6).
  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 131/76

    Arbeitsmarkt - Offener Arbeitsmarkt - Teilzeitkräfte - Möglichkeit zu

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94
    Wer erfolgreich umgeschult worden ist, kann ebensowenig geltend machen, der Umschulungsberuf sei nicht sozial gleichwertig i.S. des § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a BVG, wie er als Bewerber um eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen könnte, der Beruf sei nicht zumutbar i.S. des § 43 Abs. 2 SGB VI. Das gilt auch dann, wenn der Beschädigte im Umschulungsberuf keine Beschäftigung findet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22) oder dieser Beruf aus tatsächlichen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BSGE 55, 45, 53 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107), wofür hier allerdings kein Anhalt besteht.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Dieser Verweis umfasst auch eine Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit nach § 30 Abs. 2 BVG; eine Ausklammerung der Norm aus diesem Verweis bringt das Gesetz an keiner Stelle zum Ausdruck (dies als gegeben vorausgesetzt BSG Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 5/01 R - abrufbar unter Juris; BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R - BSGE 91, 107 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 3; noch Bedenken hegend BSG Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14; sich ebenso für eine Anwendbarkeit der Norm aussprechend Gelhausen/Weiner, OEG, 6. Aufl 2015, § 10a RdNr 2; Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl 2012, § 10a OEG RdNr 5; Heinz, OEG, 2007, § 10a RdNr 9) .
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Zwar setzt der Wortlaut des § 30 Abs. 2 BVG der Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit keine Grenze; aus dem Sinn der Vorschrift, wie er im Zusammenhang mit den grundlegenden Vorschriften über die Entschädigung schädigungsbedingter Erwerbsminderung erkennbar wird, ergeben sich jedoch eindeutige und enge Grenzen für eine Höherbewertung des GdS (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Allgemeine Hinweise der Verwaltung darauf, dass sich die Schädigung im Beruf des Beschädigten nicht oder geringer auswirke als im allgemeinen Erwerbsleben, sind für die GdS-Bestimmung ebenso wenig bedeutsam, wie die Einschätzung des Beschädigten, dass sich die Schädigung in seinem Beruf stärker auswirke als im allgemeinen Erwerbsleben (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    § 30 Abs. 2 BVG ist eine Härtefallregelung, nach der nur ausnahmsweise individuelle berufliche Belastungen zur GdS-Erhöhung führen (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Insoweit ist auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu verweisen, in dem die gleichen Grundsätze gelten; auch dort ist die Berücksichtigung des Berufs des Verletzten bei der Bewertung der MdE nur in Fällen unbilliger Härte zugelassen (BSGE 70, 47; BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Seit - von 1979 an - alle rentenberechtigenden Beschädigten bei individueller Einkommensminderung BSchA beziehen können, ist es fraglich, ob es dem System der Entschädigung für Erwerbsminderung überhaupt noch entspricht, die individuellen Berufsschäden nach zwei nebeneinander stehenden Entschädigungsmethoden auszugleichen (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Die Formulierung "nach Anwendung des Abs. 2" in § 30 Abs. 3 Satz 1 BVG sowie der Ruhensvorschrift des § 10 Abs. 13 BVG zeigen zwar, dass sich der Gesetzgeber zu der Abschaffung der GdS-Erhöhungsvorschrift des § 30 Abs. 3 BVG im Kriegsopferrecht bisher nicht hat entschließen können; es bleibt aber fraglich, ob die "entsprechende" Anwendung des Kriegsopferrechts auch bei ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Entschädigungsopfern (Impfgeschädigte, Gewaltopfer) die Doppelregelung der Entschädigung für berufliche Nachteile rechtfertigt, besonders in Fällen, in denen das Recht des BSchA bereits voll ausgebildet war (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Wenn der nach dem allgemeinen Arbeitsleben bewertete GdS weniger als 30 beträgt, ist es grundsätzlich keine Härte, dass dem Beschädigten keine Rente gezahlt wird (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

    Soll im Einzelfall von der Grundentscheidung, erst ab einem GdS von 30 Rente zu gewähren abgewichen werden, müssen besondere Gründe festgestellt werden (BSGE 52, 6; BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 VS 4178/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Grad

    Soll im Einzelfall von der Grundentscheidung, erst ab einem GdS von 30 Rente zu gewähren, abgewichen werden, müssen besondere Gründe festgestellt werden (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Nur wenn diese Maßnahme entweder nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend gewesen wäre, könnte eine Höherbewertung nach § 30 Abs. 2 BVG vor Abschluss der Maßnahme stattfinden (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Dass der Kläger anschließend nicht in eine entsprechende Stellung vermittelt werden konnte, berührt Zumutbarkeit und Erfolgsaussicht der Rehabilitationsmaßnahme nicht (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Dies gilt auch dann, wenn dieser Beruf dem Beschädigten aus tatsächlichen Gründen nicht zumutbar wäre (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Die Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine erfolgreiche Umschulung ist aber kein schädigungsbedingter beruflicher Nachteil (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 1191/21
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Oktober 1995 (9 RV 18/94) begründe eine Arbeitslosigkeit im Umschulungsberuf keinen Anspruch nach § 30 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG).

    Ebenso ist der in der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzlich geregelte Grundsatz, dass sich der Versicherte immer auf einen "sozial gleichwertigen" Umschulungsberuf verweisen lassen muss (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI [aF] - bzw. § 240 Abs. 2 Satz 3 SGB VI [nF]), entsprechend auch im Versorgungsrecht anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 -, juris, Rz. 19 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn dieser Beruf dem Beschädigten aus tatsächlichen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 -, juris, Rz. 18 f. = SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Denn darauf, ob sie in dem Umschulungsberuf eine Beschäftigung findet, kommt es für die Frage, ob eine erfolgreiche Umschulung vorliegt, nicht an (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2013 - L 6 VS 4178/10 -, juris, Rz. 45; BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 -, juris, Rz. 20).

  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 18/95

    Reha vor erhöhter Grundrente wegen besonderen beruflichen Betroffenseins,

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn das SG von der Durchführung der Maßnahme - ohne daß ein frühzeitiges Scheitern der Maßnahme bekanntgeworden ist - auf die Erfolgsaussicht von Anfang an geschlossen hat (vgl Böhm, aaO, S 112, 113; Urteil des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Der Senat hält nach allem an seiner bereits in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1995 (SozR 3-3100 § 30 Nr. 14) vorgenommenen Auslegung des § 29 Bundesversorgungsgesetz (BVG) fest, so daß die Revision sachlich keinen Erfolg haben kann.

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VJ 1/04 R

    Berufsschadensausgleich - Richter - Vergleichseinkommen - Besoldungsgruppe -

    Durch die Anwendung des Absatzes 2 aaO können berufliche Schäden ausgeglichen werden, die vom BSchA nicht erfasst werden (vgl Wilke/Förster, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl, § 30 BVG RdNr 25); der "besonderen beruflichen Betroffenheit" kommt vor diesem Hintergrund die Bedeutung einer Härtevorschrift zu (Senatsurteil vom 18. Oktober 1995, SozR 3-3100 § 30 Nr. 14 S 26, 29), nach der - allerdings auch nur ausnahmsweise - individuelle berufliche Belastungen zur Erhöhung der festgestellten MdE führen können (vgl auch Rohr/Sträßer/Dahm, Bundesversorgungsrecht mit Verfahrensrecht, Handkommentar, § 30 BVG - K 14 f; allgemein zum systematischen Zusammenhang der beiden Entschädigungsformen vgl Wilke/Förster, aaO, RdNr 23 f mwN auch zu den Gesetzesmotiven und Rohr/Sträßer/Dahm, aaO, K 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 10 VE 35/13

    Höherbemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen der

    Zudem ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei § 30 Abs. 2 BVG um eine Härteregelung handelt, die dem Grundgedanken des § 581 Abs. 2 RVO a.F. (vgl. jetzt § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995, Az.: 9 RV 18/94, SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

    Das Bundessozialgericht hat demgegenüber in dem Urteil vom 18. Oktober 1995 (Az.: 9 RV 18/94, SozR 3-3100 § 30 Nr. 14) zutreffend herausgearbeitet, dass seit Anfang 1979 Berufsschadensausgleich für alle Beschädigten in Betracht kommt und diese Leistung als zweite Säule zum Ausgleich schädigungsbedingter wirtschaftlicher Nachteile getreten ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Insoweit hat das BSG zwar dargelegt, wer erfolgreich umgeschult worden sei, könne nicht geltend machen, der Umschulungsberuf sei nicht sozial gleichwertig im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a - jetzt Nr. 1 - BVG, was auch dann gelte, wenn der Beschädigte im Umschulungsberuf keine Beschäftigung finde oder dieser Beruf aus tatsächlichen Gründen nicht zumutbar sei (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 6 VG 1518/20

    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Rehabilitation vor Rente

    In der Vorschrift findet der auch im Versorgungsrecht geltende Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" seinen Ausdruck, wobei es nicht von Bedeutung ist, durch welchen Träger die Maßnahme durchgeführt wird (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 -, juris, Rz. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 63/15
    Nur wenn diese Maßnahme entweder nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend gewesen wäre, könnte eine Gewährung von Ausgleichsrente nach § 32 BVG vor Abschluss der Maßnahme stattfinden (vgl. zu § 29 BVG bezüglich der Höherbewertung des GdS nach § 30 Abs. 2 BVG: BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2013, L 6 VS 4178/10).

    Dass die Klägerin anschließend nicht in eine entsprechende Stellung vermittelt werden konnte, sondern stattdessen zunächst bei McDonalds in der Küche tätig gewesen ist, wobei ihr Vertrag dort deshalb nicht verlängert worden ist, weil eine Kollegin Probleme mit ihr gehabt hat (vgl. Gutachten Dr. J. vom 19. Oktober 2010, Seite 7) berührt Zumutbarkeit und Erfolgsaussicht der Rehabilitationsmaßnahme nicht (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 18/94 - SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).

  • SG Landshut, 28.01.2010 - S 15 VG 1/09

    Anspruch auf Zahlung von Beschädigtenversorgung nach einer Minderung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 9 VG 8/99
  • LSG Sachsen, 28.07.1998 - L 2 V 42/96
  • SG Stade, 08.02.2012 - S 21 VS 4/08

    Anforderungen an die Feststellung der besonderen beruflichen Betroffenheit gemäß

  • LSG Hessen, 27.09.2006 - L 4 V 22/04

    Höherbewertung der MdE wegen besonderer berufliche Betroffenheit -

  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21

    Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2008 - L 9 VG 8/98
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

  • SG Stade, 17.03.2014 - S 21 VE 12/11

    Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) wegen Feststellung der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 6 VG 4549/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2550/13
  • LSG Saarland, 24.04.2007 - L 5 VG 6/05

    Gewaltopferentschädigung - MdE-Erhöhung - besondere berufliche Betroffenheit -

  • LSG Bayern, 27.02.2003 - L 15 VH 1/01

    Zur Höhe der MdE/GdB bei Schreibkrampf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 VS 7/04
  • LSG Bayern, 26.11.2002 - L 15 VJ 4/96
  • LSG Bayern, 05.11.2002 - L 15 VS 19/99

    Wehrdienstbeschädigung (WDB) und weitere Gesundheitsstörungen mit einer Minderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2005 - L 5 B 1/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1996 - L 6 V 164/94

    Berufsschadensausgleich Kriegsbeschädigter bei schadensbedingter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2018 - L 10 VE 51/14
  • BSG, 02.06.2008 - B 9 VG 29/07 B
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a VJ 1/04 R

    Bestimmung der Höhe des Berufsschadensausgleichs (BSchA) - Umfang der sozialen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 10 VE 59/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 10 VE 46/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
  • SG Hildesheim, 16.04.2008 - S 27 V 12/04
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