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   BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94   

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https://dejure.org/1996,968
BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94 (https://dejure.org/1996,968)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1996 - 7 RAr 60/94 (https://dejure.org/1996,968)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 7 RAr 60/94 (https://dejure.org/1996,968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsansprüche - Negative Auskunft - Gesetzesänderung - Antragstellung - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1270
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Als weitere Einschränkung ist zu beachten, daß der Herstellungsanspruch nur in Fällen zum Tragen kommt, in denen der Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann, also die Korrektur mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94 -, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Anders als eine verspätete Arbeitslosmeldung, die nicht "ersetzbar" ist (vgl. BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 11. Januar 1989 - 7/11b RAr 16/87 - und 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, beide unveröffentlicht), könnte zwar ein Leistungsantrag, der nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist (hier des Art. 2 Halbsatz 1 des 8. SVG-ÄndG) gestellt worden ist, als rechtzeitig gestellt zu behandeln sein, sofern der Arbeitslose wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des Leistungsträgers die fristgerechte Antragstellung unterlassen hat (Gedanke des § 27 SGB X).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Eine derartige Verpflichtung zur "Spontanberatung" trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (BSGE 60, 79, 85f. = SozR 4100 § 100 Nr. 11).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Diese Norm begründet grundsätzlich kein subjektives Recht des Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Anders als eine verspätete Arbeitslosmeldung, die nicht "ersetzbar" ist (vgl. BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 11. Januar 1989 - 7/11b RAr 16/87 - und 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, beide unveröffentlicht), könnte zwar ein Leistungsantrag, der nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist (hier des Art. 2 Halbsatz 1 des 8. SVG-ÄndG) gestellt worden ist, als rechtzeitig gestellt zu behandeln sein, sofern der Arbeitslose wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des Leistungsträgers die fristgerechte Antragstellung unterlassen hat (Gedanke des § 27 SGB X).
  • BSG, 11.01.1989 - 7/11b RAr 16/87

    Vermittlungswille - Zuschußgewährung

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Anders als eine verspätete Arbeitslosmeldung, die nicht "ersetzbar" ist (vgl. BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteile vom 11. Januar 1989 - 7/11b RAr 16/87 - und 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, beide unveröffentlicht), könnte zwar ein Leistungsantrag, der nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist (hier des Art. 2 Halbsatz 1 des 8. SVG-ÄndG) gestellt worden ist, als rechtzeitig gestellt zu behandeln sein, sofern der Arbeitslose wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des Leistungsträgers die fristgerechte Antragstellung unterlassen hat (Gedanke des § 27 SGB X).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    (3.) Die verletzte Pflicht muß darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren; es muß also ein Schutzzweckzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Nachteil i.S. eines inneren Zusammenhanges bestehen (vgl. hierzu im einzelnen BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 38/88
    Auszug aus BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94
    Es reicht jedoch nicht aus, die Beweiswürdigung des LSG als unrichtig und die eigene Würdigung als richtig zu bezeichnen, um die Voraussetzungen der "zulässigen und begründeten Revisionsgründe" i.S. des § 163 SGG darzutun (BSG, Urteil vom 6. September 1989 - 5 RJ 38/88 - SozSich 1990, 192).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

    Denn der Anspruch auf Beratung nach § 14 SGB I umfasst nur die Beratung über die bestehenden "Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch", nicht aber auch über den Inhalt von bloßen Gesetzentwürfen, die weder vom Parlament verabschiedet noch verkündet sind (s BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 9 - zum Fall einer neu eingeführten antragsabhängigen Leistung nach dem LBliGG Sachsen - sowie BSG SozR 3-3200 § 86a Nr. 2 S 6 - zum Fall der 1987 neu eingeführten antragsabhängigen Arbeitslosenbeihilfe nach § 86a Abs. 1 S 2 SVG iVm § 100 Abs. 1 AFG für Soldaten auf Zeit).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Die Beklagte war bereits anlässlich der Arbeitslosmeldung und Antragstellung des Klägers am 13. Februar 2003 verpflichtet, ihn auf das neue Förderinstrument des § 421j SGB III hinzuweisen (vgl Urteile des Senats vom 8. Februar 2006 - B 7a AL 36/06 R und vom 2. September 2004 - B 7 AL 18/04 R = NZA 2005, 98 ; SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 S 8 ; SozR 3-3200 § 86a Nr. 2 S 6 ; SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 51 ; SozR 4-3100 § 60 Nr. 1 S 7 ).
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Abgesehen davon hat der Beklagte seine Pflicht verletzt, die damals im laufenden Bezug von BErzg stehende, zuvor über ihren Anspruch auf LErzg falsch beratene Klägerin nach der Entscheidung des EuGH "nachzuberaten" (vgl dazu BSG SozR 3-3200 § 86a Nr. 2 S 8).
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