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   BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R   

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https://dejure.org/2002,360
BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R (https://dejure.org/2002,360)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R (https://dejure.org/2002,360)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R (https://dejure.org/2002,360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG - Gehvermögen - zumutbare Wegstrecke - Energieaufwand - große Anstrengung - Pause - Revisionsbegrünung - Verwaltungsvorschrift Nr 11 zu § 46 StVO - Neuerlass

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen - Feststellung außergewöhnlicher Gehbehinderung - Vollständiger Verlust der Gehfähigkeit - Orthopädische Versorgung - Anspruchsausschließendes Restgehvermögen - Einschränkung der ...

  • Judicialis

    SchwbG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Merkmal der außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 180
 
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Wird zitiert von ... (287)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Für eine solche Gleichstellung hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung den folgenden Maßstab entwickelt: Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Nr. 11 Abschnitt II 1 Satz 2 1. Halbsatz aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Der Kläger gehört danach zum berechtigten Personenkreis, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen fortbewegen kann, wie die in der VV genannten Personen (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar die Wegefähigkeit im Schwerbehindertenrecht (Merkzeichen "G") und im Rentenversicherungsrecht (im Rahmen der Prüfung von Erwerbsunfähigkeit) nach einer zumutbar noch zurücklegbaren Wegstrecke von 2000 Metern in 30 Minuten bzw von 500 Metern in 7, 5 Minuten bestimmt (vgl BSGE 62, 273, 277 ff = SozR 3870 § 60 Nr. 2 und BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 sowie Majerski-Pahlen, MedSach 1995, 50).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80

    Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die Voraussetzungen des "Merkzeichens aG" wurden zunächst in den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Januar 1977 neu gefassten "Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte" geregelt (BVBl 1977, Beilage zu Heft 3/4; vgl dazu BSG SozR 3870 § 3 Nr. 11).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt der Darlegungen des Revisionsklägers ergibt, dass er sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung rechtlich auseinander gesetzt hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 mwN).
  • LSG Saarland, 06.02.2001 - L 5b SB 67/99
    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die Instanzgerichte haben im Anschluss daran versucht, mit 100 Metern zumutbarer Wegstrecke auch eine Grenze für "aG" zu markieren (für den Ausschluss so noch Wegefähiger: LSG für das Saarland vom 6. Februar 2001 - L 5b SB 67/99 - Juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz; LSG Baden-Württemberg vom 15. März 2001 - L 11 SB 4527/00 - Juris; für Zuerkennung des Merkmals "aG" bei so noch Wegefähigen: Thüringer LSG vom 14. März 2001 - L 5 SB 672/00 - anhaltspunkte.de; LSG Berlin vom 9. Mai 1995 - L 13 Vs 23/94 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die Instanzgerichte haben im Anschluss daran versucht, mit 100 Metern zumutbarer Wegstrecke auch eine Grenze für "aG" zu markieren (für den Ausschluss so noch Wegefähiger: LSG für das Saarland vom 6. Februar 2001 - L 5b SB 67/99 - Juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz; LSG Baden-Württemberg vom 15. März 2001 - L 11 SB 4527/00 - Juris; für Zuerkennung des Merkmals "aG" bei so noch Wegefähigen: Thüringer LSG vom 14. März 2001 - L 5 SB 672/00 - anhaltspunkte.de; LSG Berlin vom 9. Mai 1995 - L 13 Vs 23/94 - Juris).
  • LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 5 SB 672/00

    Nachteilsausgleich 'aG' - Gehbehinderung mit Schmerzen als Vergleichsmaßstab mit

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die Instanzgerichte haben im Anschluss daran versucht, mit 100 Metern zumutbarer Wegstrecke auch eine Grenze für "aG" zu markieren (für den Ausschluss so noch Wegefähiger: LSG für das Saarland vom 6. Februar 2001 - L 5b SB 67/99 - Juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz; LSG Baden-Württemberg vom 15. März 2001 - L 11 SB 4527/00 - Juris; für Zuerkennung des Merkmals "aG" bei so noch Wegefähigen: Thüringer LSG vom 14. März 2001 - L 5 SB 672/00 - anhaltspunkte.de; LSG Berlin vom 9. Mai 1995 - L 13 Vs 23/94 - Juris).
  • LSG Berlin, 09.05.1995 - L 13 Vs 23/94

    Schwerbehinderung - außergewöhnliche Gehbehinderung - zumutbare Wegstrecke -

    Auszug aus BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
    Die Instanzgerichte haben im Anschluss daran versucht, mit 100 Metern zumutbarer Wegstrecke auch eine Grenze für "aG" zu markieren (für den Ausschluss so noch Wegefähiger: LSG für das Saarland vom 6. Februar 2001 - L 5b SB 67/99 - Juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz; LSG Baden-Württemberg vom 15. März 2001 - L 11 SB 4527/00 - Juris; für Zuerkennung des Merkmals "aG" bei so noch Wegefähigen: Thüringer LSG vom 14. März 2001 - L 5 SB 672/00 - anhaltspunkte.de; LSG Berlin vom 9. Mai 1995 - L 13 Vs 23/94 - Juris).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    b) Nähere Einzelheiten für die Feststellung der außergewöhnlichen Gehbehinderung regelt Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) in der ab dem 1.9.2009 gültigen Fassung vom 17.7.2009 (BAnz 2009, Beilage Nr. 110a vom 29.7.2009) , die als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 GG wirksam erlassen worden ist (vgl BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 S 3) .

    Die Gehfähigkeit muss nur so stark eingeschränkt sein, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) .

    Die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann zB erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 Metern diese darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weiter gehen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr. 19).

    Ob die erforderlichen großen körperlichen Anstrengungen bei der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs dauernd vorliegen, ist Gegenstand tatrichterlicher Gesamtwürdigung aufgrund versorgungsärztlicher Feststellung, die sich auf alle verfügbaren Beweismittel, wie Befundberichte der behandelnden Ärzte, Sachverständigengutachten oder einen dem Gericht persönlich vermittelten Eindruck, stützen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1; hieran anschließend BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R - RdNr 15 ff).

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Die Gehfähigkeit muss aber so stark eingeschränkt sein, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 - juris RdNr 22) .

    Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeugs an - erfüllt, kann das Merkzeichen aG auch dann beanspruchen, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 - juris RdNr 23) .

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Die VwV-StVO selbst ist als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 GG wirksam erlassen worden (vgl BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 S 3) .

    Zwar bereitet der Vergleichsmaßstab naturgemäß Schwierigkeiten, weil die verschiedenen, im 1. Halbs aufgezählten Behindertengruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines nicht Behinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 S 3) .

    Vielmehr muss sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren, dh an Satz 1 Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO bzw § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSGE 90, 180, 183 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 S 4) .

    Dabei lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) .

    Die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann zB erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 Metern, diese darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weiter gehen kann (BSG, aaO, RdNr 24; BSGE 90, 180, 184 f = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) .

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