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   BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R   

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https://dejure.org/2000,3148
BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R (https://dejure.org/2000,3148)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R (https://dejure.org/2000,3148)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R (https://dejure.org/2000,3148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderungspflege - Kosten - Erstattung - Urlaub - Versicherungsvertrag - Private Pflegeversicherung - Tageshöchstsatz

  • Judicialis

    SGB XI § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 1/98 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege - Urlaub der Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R
    Behinderteneinrichtungen waren davon also nicht erfaßt (vgl zu allem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juni 1999 - B 3 P 1/98 R - nicht veröffentlicht).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R
    Die zusätzliche Begrenzung auf einen Tagessatz von 100 DM läßt sich weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 12/5262 S 20 und 13/3696 S 13) entnehmen.
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Der Umstand, daß § 110 Abs. 1 Nr. 2f und Abs. 3 Nr. 6 SGB XI für die private Pflegeversicherung die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers unter denselben Voraussetzungen vorschreibt, wie sie in § 25 SGB XI festgelegt sind, bewirkt lediglich eine Verpflichtung zur Gleichstellung der Kinder in der sozialen und privaten Pflegeversicherung bezüglich des Beitragsrechts und des materiellen Leistungsrechts (vgl dazu auch § 23 Abs. 1 SGB XI), läßt jedoch die Stellung des Versicherungsnehmers als alleinigen Anspruchsberechtigten in der privaten Pflegeversicherung unberührt (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - SozR 3-3300 § 39 Nr. 3).

    Daß im Bereich der Verhinderungspflege ein Tageshöchstsatz von 100 DM (2.800 DM : 28 Tage) weder in der sozialen Pflegeversicherung (§ 39 SGB XI) noch in der privaten Pflegeversicherung (§ 4 Abs. 6 MB/PPV 1996) vorgesehen oder zulässig ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - SozR 3-3300 § 39 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11

    Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege im Ausland

    Insoweit haben nach § 39 SGB XI die Pflegebedürftigen grundsätzlich die freie Wahl zwischen geeigneten Pflegepersonen und Pflegeeinrichtungen einerseits und den in Betracht kommenden Orten der Verhinderungspflege andererseits (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - in juris).
  • SG Detmold, 10.08.2018 - S 6 P 144/17

    Urlaub von der Pflege: Leistungen der Verhinderungspflege können nur bei

    Entscheidend ist daher, dass die Pflegeperson in einem bestimmten Zeitraum urlaubsbedingt die Pflege tatsächlich nicht durchführen kann und (zusätzliche) Kosten für die Sicherstellung der notwendigen Pflege des Pflegebedürftigen während der Zeit, in der die Pflegeperson "Urlaub von der Pflege" macht, entstehen (BSG, Urteil vom 17.05.2000, Az. B 3 P 9/99 R).
  • SG Karlsruhe, 29.03.2017 - S 14 P 4109/15

    Verhinderungspflege, Unterbringung in einer Behinderteneinrichtung, fehlende

    Verhinderungspflege kann somit auch in Feriencamps oder Ferienheimen erfolgen, die von einer Betreuungseinrichtung unterhalten werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 3, juris Rn. 25; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 1. Aufl. 2014, § 39 SGB XI, Rn. 21).

    Entscheidend ist daher, dass die Pflegeperson in einem bestimmten Zeitraum urlaubsbedingt die Pflege tatsächlich nicht durchführen kann und (zusätzliche) Kosten für die Sicherstellung der notwendigen Pflege des Pflegebedürftigen während der Zeit, in der die Pflegeperson "Urlaub von der Pflege" macht, entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 3, juris Rn. 26).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2828/06

    Verhinderungspflege im EU-Ausland

    Sie trägt vor, im Fall der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) SozR 3-3300 § 39 Nr. 3 zugrunde liege, habe es sich um Verhinderungspflege im Inland gehandelt.

    Entscheidend ist allein, dass die Pflegeperson in einem bestimmten Zeitraum urlaubsbedingt die Pflege tatsächlich nicht ausführen kann (BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 3 Bl. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - L 2 KN 75/10

    Pflegeversicherung

    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 17.05.2000 (B 3 P 8/99 R und B 3 P 9/99 R) bereits für die erwerbsmäßige Ersatzpflege im Rahmen der privaten Pflegeversicherung entschieden.
  • SG Nürnberg, 15.02.2019 - S 21 P 144/18

    Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten einer notwendigen Ersatzpflege

    Es ist nicht danach zu unterscheiden, ob im Einzelfall die Reisepläne des Pflegebedürftigen Folge der Reisepläne der Pflegeperson waren oder umgekehrt (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 3, Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 18.12.2001 - L 1 P 6/99
    Die Regelungen tragen der Tatsache Rechnung, dass den Pflegepersonen ein hohes Maß an psychischer und physischer Anstrengung abverlangt wird (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3 - 3300 § 39 Nr. 3).

    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen an und weist im übrigen darauf hin, dass mittlerweile höchstrichterlich mehrfach entschieden ist, dass aus dem Umstand, dass die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege je Kalenderjahr 4 Wochen (28 Tage) und die Aufwendungsersatzhöchstgrenze 2 800, 00 DM im Kalenderjahr beträgt, ein Tageshöchstsatz für die Verhinderungspflege von 100, 00 DM nicht hergeleitet werden kann (vgl. BSG vom 17. Mai 2000 - B 3 P 8/99 R - a.a.O. -, - B 3 P 9/99 R - SozR 3 - 3300 § 39 Nr. 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3 P 18/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Pflege und der

    Wie bereits das Bundessozialgericht (BSG; SozR 3-3300 § 39 Nr. 3) hervorgehoben hat, hat die Verhinderungspflege den Zweck, dem aus familiärer oder ähnlicher Verbundenheit Pflegenden die Möglichkeit zum "Urlaub von der Pflege" oder zur Unterbrechung der Pflege im Fall eigener Erkrankung zu eröffnen, ohne die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen dadurch zu beeinträchtigen (Begrd. d. Entw. zu § 35, BT-Drs. 12/5262, S. 113).
  • SG Kassel, 15.08.2018 - S 6 VE 12/16

    Soziales Entschädigungsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist entscheidend im Fall der Urlaubsverhinderungspflege allein, dass die Pflegeperson urlaubsbedingt die Pflege nicht durchführen kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.5.2000, B 3 P 9/99 R, juris.de).
  • LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3 P 88/99
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